DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
KündigungResturlaub

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Ich wechsle zum 01.10.2024 vsl. meinen Job. Angebot liegt vor, unterschrieben noch nicht.

Da ich in der zweiten Hälfte kündige, habe ich ja noch den kompletten Anspruch auf meinen restlichen Jahresurlaub.
Wie verhält sich das, wenn das neue UN keine Urlaubsübersicht haben will? Dann könnte ich rein theoretisch doch den ganzen Urlaub jetzt noch verbraten und dann anteilig neuen bekommen, bei dem Wechsel. Nur wenn ich die Bescheinigung vorlegen würde, hätte ich nach dem Nutzen des gesamten Urlaubes keinen Anspruch mehr, odeR?

Viele Grüße und Danke!!!

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Push

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Du hast nur Anspruch auf den Mindesturlaub von 20 Tagen p.a. Wenn dein neuer AG keine Urlaubsbescheinigung sehen will: Glück für dich..

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Aber wenn vertraglich 30 Tage vereinbart sind derzeit, hat man auch Anspruch auf diese 30 Tage bei Kündigung in der 2.Jahreshälfte, oder?

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

Du hast nur Anspruch auf den Mindesturlaub von 20 Tagen p.a. Wenn dein neuer AG keine Urlaubsbescheinigung sehen will: Glück für dich..

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Was für eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber soll das sein?

antworten
Ceterum censeo

Urlaubsanspruch bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

Was für eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber soll das sein?

§ 6 Abs. 2 BUrlG. Sogar eine simple Online-Suche hätte dir hier geholfen.

An den TE: Theoretisch ist dies denkbar. Deinen rechtlichen Anspruch kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen, hier kommt es ganz stark auf den jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag an.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

Was für eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber soll das sein?

Also bei mir wars so: Mir wurde betriebsbedingt gekündigt und ich habe da einfach ein normales Schreiben bekommen, wo draufsteht, wie viel Urlaubstage ich 2024 genommen habe. Der neue Arbeitgeber könnte danach fragen. Du kriegst halt beim neuen Arbeitgeber den dortigen Jahresurlaub anteilig. Würde jetzt auf deiner Bescheinung stehen, dass du von 30 Tagen bis Ende April schon 25 genommen hast, dann könnte der neue Arbeitgeber das entsprechend berücksichtigen => du hast dort dann weniger Urlaub. Ich denke in der Praxis wird die Bescheinigung selten angefordert.

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Nein. Deshalb schrieb ich "Du hast nur Anspruch auf den Mindesturlaub". Google hätte dir das allerdings auch innerhalb von 3 Sekunden beantwortet wenn du gewollt hättest.

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

Aber wenn vertraglich 30 Tage vereinbart sind derzeit, hat man auch Anspruch auf diese 30 Tage bei Kündigung in der 2.Jahreshälfte, oder?

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

Du hast nur Anspruch auf den Mindesturlaub von 20 Tagen p.a. Wenn dein neuer AG keine Urlaubsbescheinigung sehen will: Glück für dich..

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Ceterum censeo schrieb am 28.06.2024:

WiWi Gast schrieb am 27.06.2024:

§ 6 Abs. 2 BUrlG. Sogar eine simple Online-Suche hätte dir hier geholfen.

An den TE: Theoretisch ist dies denkbar. Deinen rechtlichen Anspruch kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen, hier kommt es ganz stark auf den jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag an.
Liebe Grüße

Wobei ich sagen muss, warum sollte mich hier § 6 als AG interessieren? Der TE hat Ansprüche beim alten AG in Höhe von 9/12, bei mir hat er 3/12. Was er beim vorherigen AG gemacht hat ist mir doch wurscht.

Allgemein verstehe ich glaube ich die Frage und das Problem in diesem Thread nicht. Ggfs. steht noch im Vertrag sowas drin wie "in der Probezeit ist die Gewährung von Urlaub ausgeschlossen", dann hat sich das eh erledigt. Die Tage verfallen ja nicht, nur nehmen darf er den Urlaub in der Probezeit nicht. Aber gut, wie CC schon geschrieben hat, ohne Vertrag, keine richtige Antwort möglich.

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 28.06.2024:

Ceterum censeo schrieb am 28.06.2024:

Wobei ich sagen muss, warum sollte mich hier § 6 als AG interessieren? Der TE hat Ansprüche beim alten AG in Höhe von 9/12, bei mir hat er 3/12. Was er beim vorherigen AG gemacht hat ist mir doch wurscht.

Allgemein verstehe ich glaube ich die Frage und das Problem in diesem Thread nicht. Ggfs. steht noch im Vertrag sowas drin wie "in der Probezeit ist die Gewährung von Urlaub ausgeschlossen", dann hat sich das eh erledigt. Die Tage verfallen ja nicht, nur nehmen darf er den Urlaub in der Probezeit nicht. Aber gut, wie CC schon geschrieben hat, ohne Vertrag, keine richtige Antwort möglich.

Das sollte eine AG interessieren, das es geltendes Recht ist. Ein AN hat ein Anrecht auf 24 Urlaubstage im Jahr und das ändert sich nicht durch einen AG-Wechsel (weder positiv noch negativ).

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

WiWi Gast schrieb am 28.06.2024:

Das sollte eine AG interessieren, das es geltendes Recht ist. Ein AN hat ein Anrecht auf 24 Urlaubstage im Jahr und das ändert sich nicht durch einen AG-Wechsel (weder positiv noch negativ).

24 Tage nur bei 6 Tage Woche. Bei normaler 5 Tage Woche entsprechend 20 Tage.

Aber du sagst es richtig: der AG sollte sich an geltendes Recht halten..

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Der Urlaub des alten AG liegt beim alten AG und der Urlaub des neuen AG liegt beim neuen AG, so einfach ist das. Hast Du beim alten AG anteilig zu viel Urlaub verbraucht, dann wird Dir das mit der letzten Abrechnung entsprechend gekürzt. Nicht anteilig genommener Urlaub wird vergütet beim alten AG. Der neue AG gewährt Dir nur anteilig den Urlaub, der vertraglich vereinbart ist. Alles Andere ist Blödsinn! Es gibt keine Urlaubsbescheinigung und zwischen den AGs wird nichts ausgetauscht bzgl Urlaub und auch nichts ausgeglichen. Urlaub, den Du beim Alten AG nicht genommen hast, wird Dir beim neuen AG auch nicht nachgewährt. Was bashed Ihr hier Abiturienten und Studis?

antworten
WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Es geht bei der Urlaubsbescheinigung nicht darum, dass die AG irgendwelche Urlaubstage hin-und herschieben, sondern der neue AG muss sicherstellen, dass dem AN in dem Kalenderjahr die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubstage gewährt werden. Beispiel: AN wechselt zum 01.07. von AG1 zu AG2. Wenn der AN bei AG1 bis zum 30.06. z. B. nur 5 Urlaubstage genommen hatte, muss AG2 ab 01.07. bis 31.12. mindestens 15 Urlaubstage gewähren (Annahme: 5-Tageswoche). D.h. auch wenn AG2 eigentlich pro Jahr nur 20 Urlaubstage gewährt, müsste diesem AN ab 01.07. nicht die anteiligigen 10 Urlaubstage, sondern 15 gewährt werden, damit die gesetzlichen 20 Tage erfüllt werden.

WiWi Gast schrieb am 28.06.2024:

Der Urlaub des alten AG liegt beim alten AG und der Urlaub des neuen AG liegt beim neuen AG, so einfach ist das. Hast Du beim alten AG anteilig zu viel Urlaub verbraucht, dann wird Dir das mit der letzten Abrechnung entsprechend gekürzt. Nicht anteilig genommener Urlaub wird vergütet beim alten AG. Der neue AG gewährt Dir nur anteilig den Urlaub, der vertraglich vereinbart ist. Alles Andere ist Blödsinn! Es gibt keine Urlaubsbescheinigung und zwischen den AGs wird nichts ausgetauscht bzgl Urlaub und auch nichts ausgeglichen. Urlaub, den Du beim Alten AG nicht genommen hast, wird Dir beim neuen AG auch nicht nachgewährt. Was bashed Ihr hier Abiturienten und Studis?

antworten

Antworten auf Urlaubsanspruch bei Kündigung

Als WiWi Gast oder Login

Artikel zu Resturlaub

Jeder Jobwechsel bringt im Schnitt 30 Prozent mehr Gehalt

Eine junge Frau auf der Mitte einer Treppe blickt in die Ferne.

Freiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.

Jobwechsel ist häufigster Grund für Gehaltserhöhungen

Gehaltserhöhung: Ein Junger man im Sprung symolisiert einen Jobwechsel mit Gehaltssprung

Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.

Abfindung für eigene Kündigung steigert Mitarbeiterzufriedenheit

Ein Schild mit der Aufschrift "Exit - Thank you for Visiting" symbolisiert das Thema der Abfindung für die Mitarbeiterzufriedenheit.

Der Ansatz klingt zunächst unlogisch: Amazon gibt seinen Mitarbeitern in den USA die Möglichkeit, zu kündigen und dabei noch bis zu 5.000 Dollar Abfindung zu kassieren. Die einzige Bedingung: Sie dürfen sich nicht noch einmal dort bewerben. Warum der Konzern das anbietet und wieso das sinnvoll sein kann, kommentiert Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half.

Headhunter of the Year Award 2017 – Die Besten der Besten

Gewinner Foto Headhunter of the Year 2017

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2017 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Candidate Experience und Client Experience sowie im Executive Search für "Boutiques & Local Players" und "Large Players & Holdings". Die Headhunter des Jahres sind: Geneva Consulting & Management Group GmbH, SELECTEAM Deutschland GmbH, Sapplier GmbH, Pentagon AG; Passion for People GmbH.

Headhunter of the Year 2016 – die Gewinner sind gekürt

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2016 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Recruiting Innovation, Best eBrand, Candidate Experience und Executive Search. Die Headhunter des Jahres sind: Pape Consulting Group AG, Dr. Terhalle & Nagel Personalberatung GmbH, MANNROTH GmbH & Co. KG, Dwight Cribb Personalberatung GmbH, Pentagon AG.

Headhunter of the Year 2016 – Nominierte stehen fest

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.

Personalberatung in Deutschland 2014/2015 - Führungskräfte mit IT-Know-how heiß begehrt

Ein Arbeitsplatz mit Laptop, einer Kaffeetasse, zwei Stiften und zerknüllten Zetteln.

Der Branchenumsatz der Personalberatung stieg in Deutschland im Jahr 2014 um 5,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Prognose für 2015 liegt bei 6,2 Prozent. Heiß begehrt sind Fach- und Führungskräfte mit Know-how in Digitaler Transformation. Jobsuchmaschinen, Expertenplattformen und Social-Media-Kanälen wie Xing oder Linkedin verändern die Branche.

Studie: Jeder zweite Deutsche unzufrieden im Job

Jobzufriedenheit Umfrage zum Arbeitsklima

Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ihrem Job nicht zufrieden. 45 Prozent der Arbeitnehmer wollen in den nächsten zwölf Monaten den Job wechseln. Der Wunsch nach mehr Gehalt, Abwechslung und Anerkennung geben häufig den Ausschlag.

Consultingstudie: IT-Berater wechseln am häufigsten ihren Job

Jeder fünfte Mitarbeiter eines Consultingunternehmens mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) verlässt im Jahresverlauf sein Unternehmen. Damit weisen IT-Beratungen die höchste Fluktuationsrate in der Unternehmensberatungsbranche auf.

Rivalität am Arbeitsplatz: Wenn Wettbewerb zu weit geht

Kämpfende Hirsche, die mit ihrern Geweihen aufeinander losgehen.

Eine internationale Monster Umfrage zeigt, dass jeder fünfte Befragte bereits den Job gewechselt hat, um Arbeitsplatzrivalitäten zu entfliehen. Weitere 26 Prozent haben schon eine Kündigung aus diesem Grund in Betracht gezogen.

BDU-Marktstudie: Personalberatung in Deutschland 2013/2014 - Starker Stellenmarkt

Ein Anschluß für Starkstrom mit einer roten Abdeckung sowie 3 blau abgedeckte Stromdosen.

Der Branchenumsatz der Personalberatung in Deutschland stieg 2013 verhalten um 3,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro. Die Top-Manager identifizieren sich immer weniger mit ihren Unternehmen. Dies sind Ergebnisse der Marktstudie „Personalberatung in Deutschland 2012/2013“ vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.

Arbeitslosigkeit belastet auch Psyche des Partners stark

Ein 30 Meter hoher Werbescreen in London warnt davor, dass 3 Millionen UK Jobs vom Handel mit der EU abhängen und durch den Brexit in Gefahr sind.

Die Gesundheitskosten einer Arbeitslosigkeit werden unterschätzt. Eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass die Psyche beider Partner in nahezu gleichem Maße leidet, wenn einer der beiden Lebensgefährten arbeitslos wird.

Wenig Zufriedenheit an deutschen Arbeitsplätzen

Ein Raum mit mehreren Tischen auf denen Computer, Tastaturen und Bildschirme stehen.

Deutsche Arbeitnehmer sind im Vergleich weniger glücklich mit dem Job. Insbesondere die jüngeren Arbeitnehmer zeigten sich überraschend unzufrieden. Das sind die Ergebnisse einer globalen GfK-Umfrage im Auftrag von Monster.

Jeder siebte mit Jobwechsel in diesem Jahr

Ein grünes Schild mit einem weißen, rennenden Männchen und einem Pfeil nach links mit der Bedeutung eines Notausganges.

In diesem Jahr heuert jeder siebte Deutsche bei einem neuen Arbeitgeber an. Damit liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 18,3 Prozent. Das geht aus einer weltweiten Studie der internationalen Unternehmensberatung Hay Group hervor.

Sorge um Arbeitslosigkeit auf historischem Tiefstand

Für die Deutschen bleibt das Thema Arbeitslosigkeit zwar auch in diesem Jahr die Sorge Nummer eins, aber die Tendenz ist weiter rückläufig. So lautet ein Ergebnis der aktuellen Studie „Challenges of Europe“ des GfK Vereins, der die Bürger Europas jährlich nach den dringend zu lösenden Aufgaben in ihrem Land befragt.

Forenfunktionen

Kommentare 13 Beiträge

Diskussionen zu Resturlaub

Weitere Themen aus Kündigung