Stimmt, aber was bringt es dir? Wenn im Vertrag drinsteht, das Überstunden abgegolten sind, dann darfst du ja eh nur 40h aufschreiben bzw. ins Zeiterfassungssystem eintragen. Egal wie viel du in der Woche gearbeitet hast.
Jetzt kannst du natürlich deinem Chef/Projektleiter etc. sagen, dass du nur 40h arbeitest, aber dann darfst du in der Probezeit gehen oder wenn du es erst danach kommunizierst, dann erhältst du halt keinen Bonus und keine Beförderung. Was bringt es dir dann…
Jedem ist denke ich klar, dass wenn in einem Arbeitsvertrag drin steht, dass die Überstunden abgegolten sind, dass dann auch erwartet wird, das Überstunden abgeleistet werden. Entschädigt wird das dafür ja dann auch mit einem höheren Gehalt.
WiWi Gast schrieb am 17.05.2021:
Danke. Genau das habe ich auch gemeint. Sprich in dem Fall dürfen keine Überstunden abgegolten werden, sogar wenn es im Vertrag steht, wenn der Jahresgehalt unter 85,2k EUR liegt oder? Das heißt mit dem 4700€/Monat dürfen noch keine Überstunden abgegolten werden, richtig?
WiWi Gast schrieb am 16.05.2021:
Laut Rechtssprechung ist das pauschale Abgelten von Überstunden erst ab Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zulässig. Das sind aktuell 85.200 € pro Jahr.
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