Dann gehe ich gerne nochmals auf deine Punkte ein, da du offenbar nach wie vor falsche Infos hast bzw. verbreitest.
- AG-finanzierte bAV
Die wenigsten IGM Konzerne bieten für Tarifler eine rein AG-finanzierte bAV an. Es gibt oft einen Zwang zur Entgeltumwandlung mit entsprechendem Nettoverzicht. Der AG gibt dann einen Zuschuss von 1-3 % des Jahresbruttos. Das ist die Realität gerade für viele Angestellte jüngeren Alters. Viele Betriebe haben sogar gleichzeitig verschiedene Systeme parallel, jeweils mit unterschiedlichen Konditionen, die aber z. T. gar nicht mehr für neue MA zugänglich sind. 5 % und mehr rein vom AG sind heute für ATler üblich, nicht für den Tarifler.
Keine Ahnung, woher deine Infos sind, aber das ist schlichtweg falsch. Sicherlich mag es Betriebe geben, die eine geringe bzw. keine BAV durch den AG zahlen, aber das sind die wenigsten. Und im Gegensatz zu deiner Darstellung bieten viele IGM Betriebe (v.a. die Konzerne) noch sehr gute BAVs an. Wenn du dir die Arbeit machen willst, schau auf die Websiten bzw. die Infos der jeweiligen IGM Vertreter einzelner Firmen, dort findest du sogar konkrete Prozentsätze.
- Garantiezins / Inflationsausgleich
Was hilft dir der Garantiezins, wenn die Inflation über Jahre höher liegt?
Woher willst du wissen, dass die Realrendite deutlich über dem Garantiezins liegt, z. B. im Jahr 2040? Alles Spekulation...
Ich habe daher bewusst mit heutiger Kaufkraft ohne Dynamisierung gerechnet, weil niemand die Realverzinsung nach Inflation in der Zukunft voraussagen kann. Und für 1k Betriebsrente brauchst du dafür bei durchschnittlicher Lebenserwartung von 81,75 Jahren (m+w) und Renteneintritt mit 67 nach heutiger Kaufkraft rund 180k € Kapitalstock.
Hinzu kommt, dass der Garantiezins nicht zwangsläufig auch für die Zeit nach Renteneintritt gilt, sondern nur in der Ansparphase, je nach Art der bAV Durchführung eben. Einfach mal "Anpassung der Betriebsrente" oder $16 BetrAVG googeln.
Hier ist ein grober Denkfehler von dir. Die Verzinsung / Rendite dient nicht dem Inflationsausgleich. Der Inflationsausgleich (+/- je nach Abschluss) wird durch die Anpassungen der EG Stufen erreicht. Wie du richtig erfasst hast, sind die AG Einzahlungen prozentual an das Gehalt gekoppelt. Daher erfolgt mit jeder IGM EG Anpassung auch eine Erhöhung der BAV. Daher ist es inhaltlich grob falsch, wenn du ohne Verzinsung rechnest (v.a. in der Ansparphase macht das einen riesen Unterschied)
- Firmenwechsel
Viele vergessen auch, dass mit einem Wechsel des AG auch Nachteile in der bAV verbunden sind, z. B. nicht bezahlte Bausteine bei Jubiläum, keine Mitnahme zum neuen AG, Beitragsfreistellung, usw. Kaum jemand bleibt heute lebenslang beim gleichen AG, der Beamte schon.
Hier verstehe ich deinen Punkt nicht. Du hast Bestandsschutz nach drei Jahren und die Verzinsung / Rendite erhältst du weiterhin. Des Weiteren kann auch der neue Arbeitgeber wieder eine BAV anbieten. Nachteil hätte ich nur, wenn ich von top BAV zu schlechter BAV wechsle. Aber das weiß ich doch vorher und entscheide mich bewusst dafür. In meinen Augen kein werthaltiges Argument.
- Kurzarbeit/Krankheit
Im Gegensatz zum Beamten reduzieren o. g. Ereignisse die Rentenansprüche des Angestellten. Das gilt für bAV wie GRV. Der Beamte hat keine Kurzarbeit und fällt auch nicht aus der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Seine Ruhegehaltsansprüche laufen einfach weiter. Praktischerweise sind nur die letzten 24 Gehälter vor Pensionierung maßgeblich für die Berechnung der Pension, neben der Dienstzeit.
Hier wird es sehr kompliziert in der Betrachtung. Bei normaler Krankheit (weniger als 6 Wochen) hat dies gar keine Auswirkung auf die BAV Zahlung durch den AG. Bei längerer Krankheit sieht es tatsächlich anders aus. Aber hier wird es jetzt beliebig komplex mit PKV/GKV, BU Versicherung, AG Leistungen, ... Hier kann man keine pauschale Aussage treffen. Gleiches gilt für Kurzarbeit. Hier gibt es zig Modelle, die je nach Arbeitgeber anders definiert sind (Aufstockung, freiwillige BAV Leistung, ...). Recht hast du dann, wenn man vom Worst Case für den Arbeitnehmer ausgeht (also keine Aufstockung, keine BU / Versicherung bei Krankheit,..). Aber warum sollte ich damit für den Durchschnitt in der Betrachtung planen?
Daher bleibe ich leider dabei, dass du hier mit sehr viel gefährlichen Halbwissen unterwegs bist. Wenn du konkrete Beispiele / Quellen hast, dann sehr gerne. Ansonsten sind das für mich alles keine entscheidenden Aspekte.
WiWi Gast schrieb am 06.10.2023:
Ich glaube, du selbst hast die volle Komplexität der bAV noch nicht erfasst.
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AG-finanzierte bAV
Die wenigsten IGM Konzerne bieten für Tarifler eine rein AG-finanzierte bAV an. Es gibt oft einen Zwang zur Entgeltumwandlung mit entsprechendem Nettoverzicht. Der AG gibt dann einen Zuschuss von 1-3 % des Jahresbruttos. Das ist die Realität gerade für viele Angestellte jüngeren Alters. Viele Betriebe haben sogar gleichzeitig verschiedene Systeme parallel, jeweils mit unterschiedlichen Konditionen, die aber z. T. gar nicht mehr für neue MA zugänglich sind. 5 % und mehr rein vom AG sind heute für ATler üblich, nicht für den Tarifler.
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Garantiezins / Inflationsausgleich
Was hilft dir der Garantiezins, wenn die Inflation über Jahre höher liegt?
Woher willst du wissen, dass die Realrendite deutlich über dem Garantiezins liegt, z. B. im Jahr 2040? Alles Spekulation...
Ich habe daher bewusst mit heutiger Kaufkraft ohne Dynamisierung gerechnet, weil niemand die Realverzinsung nach Inflation in der Zukunft voraussagen kann. Und für 1k Betriebsrente brauchst du dafür bei durchschnittlicher Lebenserwartung von 81,75 Jahren (m+w) und Renteneintritt mit 67 nach heutiger Kaufkraft rund 180k € Kapitalstock.
Hinzu kommt, dass der Garantiezins nicht zwangsläufig auch für die Zeit nach Renteneintritt gilt, sondern nur in der Ansparphase, je nach Art der bAV Durchführung eben. Einfach mal "Anpassung der Betriebsrente" oder $16 BetrAVG googeln.
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Firmenwechsel
Viele vergessen auch, dass mit einem Wechsel des AG auch Nachteile in der bAV verbunden sind, z. B. nicht bezahlte Bausteine bei Jubiläum, keine Mitnahme zum neuen AG, Beitragsfreistellung, usw. Kaum jemand bleibt heute lebenslang beim gleichen AG, der Beamte schon.
- Kurzarbeit/Krankheit
Im Gegensatz zum Beamten reduzieren o. g. Ereignisse die Rentenansprüche des Angestellten. Das gilt für bAV wie GRV. Der Beamte hat keine Kurzarbeit und fällt auch nicht aus der Lohnfortzahlung bei Krankheit. Seine Ruhegehaltsansprüche laufen einfach weiter. Praktischerweise sind nur die letzten 24 Gehälter vor Pensionierung maßgeblich für die Berechnung der Pension, neben der Dienstzeit.
Man muss natürlich sagen, dass auch die Pensionen nicht in Stein gemeißelt sind. Trotzdem sind sie sicherer als irgendwelche Betriebsrenten mit Fantasieverzinsung. Vom Rentenniveau der GRV ganz zu schweigen…
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