WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:
Das wird halt bei 30 Cent pro km einfach nicht passieren, dass du bezahlt wirst. Klar gibts immer Stories, dass ein Auto weniger gekostet hat, aber irgendwo ist da halt auch Glück dabei
Es wird doch für einen durchschnittlich begabten BWLer möglich sein, mit einer "einfachen" mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung auszurechnen, ob effektiv eine Chance besteht, dass man damit noch Geld verdient oder nicht.
Auf der ersten Stufe werden von den Erträgen (AG-Erstattung) die Kosten abgezogen, die direkt proportional zu den gefahrenen Kilometern sind. Das ist meiner Meinung nach ausschließlich der Spritverbrauch:
Rechnet man mit 6 L/100km und einem Preis von 1,25€ (für einen "kleinen" Diesel sehr konservativ geschätzt), dann ergeben sich Kosten von 0,075 €/km. Das heißt, es verbleiben 0,225 €/km als Deckungsbeitrag auf dieser Stufe für alle weiteren Kosten, die nicht mehr direkt proportional zu den gefahrenen Kilometern sind. Dazu gehören Versicherung, Wartung, Reparaturen, Pflege, Wertverlust.
Fährt der TE nun um Durchschnitt 100 km täglich dienstlich und das ganze an 220 Tagen im Jahr, dann erzielt er damit einen Deckungsbeitrag (1.Stufe) von 100 x 220 x 0,225€ = 4.950 €. Jetzt zieht man die erwarteten Kosten für Versicherung, Reparaturen usw. ab und dann hat man ein ungefähres Maß, wieviel noch zur Deckung des Wertverlust (synonym für die Kosten der notwendigen Neuanschaffung alle X Jahre) übrig bleibt.
Man sieht, dass man dadurch sicher nicht reich wird. Mit einem kleinen Auto mit nicht zu hohen Anschaffungskosten und langer Nutzungsdauer, kann aber natürlich schon ein kleinerer Gewinn übrig bleiben.
Zu beachten ist noch: wenn man auch privat definitiv ein Auto benötigt, dann dürfte man natürlich die auf die "private" Nutzung entfallenen (Fix)Kosten nicht den durch die dienstliche Nutzung erfahrenen "Erträge" gegenüber stellen. Versichern muss man ein Auto ja auch, wenn es nur rumsteht und Wertverlust erleidet es auch allein durch das Alter.
Außerdem kann man, sofern die kalkulatorischen Kosten des Autos pro km (mit Wertverlust entsprechend der steuerlich relevanten Abschreibungsregeln) über 0,3€/km liegen, die Kosten oberhalb der vom AG erstatteten Beträge, in der Steuererklärung als Werbungskosten mit angeben.
Wo ich nicht ganz sicher bin: ab 2021 wird die Pendlerpauschale für die Steuererklärung von 0,3 auf 0,35€/Entfernungskilometer angehoben. Möglicherweise gilt dies auch für den Pauschalbetrag von 0,3€/km, den AG pauschal steuerfrei für die dienstliche Nutzung privater PKWs erstatten dürfen? Falls ja, sollte der TE mit dem AG verhandeln, dass der Erstattungsbetrag dort ebenfalls angehoben wird, was den Deckungsbeitrag auf der 1.Stufe natürlich noch verbessern würde.
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