Also ich weiß nicht, ob du selbst bei einer Big4 angestellt und WP bist, aber zumindest bei der Big4 bei der ich angestellt bin, ist das mit den 2 Jahren überwiegender Prüfungstätigkeit (= 53 Wochen) nach § 9 WPO nicht so "relativ lax". Zu dem "Wisch" gibt es nämlich auch eine Anlage in der die Branche, Wochenanzahl und Art der Prüfung sowie das Jahr aufgezählt werden müssen. Das lässt sich relativ einfach über die SAP-Zeiterfassung überprüfen. Kann sein, dass einzelne WPs/Partner das einfach so unterschreiben, ich würde aber sehr davon abraten falsche Angaben zu machen, sich das unterschreiben zu lassen und dann noch bei der WPK einzureichen.
Mag hier zwar als kleinkarierte, nervende Berufseinstellung rüberkommen, im Zweifel kann das aber für einen persönlich sowohl arbeits- als auch berufs- und strafrechtliche Konsequenzen haben (Stichwort § 267 StGB).
Wäre abgesehen davon auch aber auch mal ein spannender Fall für die Wirtschaftsrechtklausur ;-)
WiWi Gast schrieb am 24.09.2021:
Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit eines WPs, siehe auch § 2 WPO. Es ist nicht vorgeschrieben, tatsächlich in der Prüfung tätig zu sein - bei den Big4s arbeitet auch tatsächlich eine große Anzahl von WPs außerhalb der Prüfung. Es gibt die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung, dass man mindestens 53 Wochen an Prüfungsberichten gearbeitet haben muss und zumindest bei einer WPG angestellt sein (§ 43a WPO). Den Nachweis für die Prüfung vergeben die Big4s aber relativ lax, es reicht ein bisschen mal in der Prüfung ausgeholfen zu haben um den Wisch unterschrieben zu bekommen. Außerdem muss man jährliche Fortbildungen machen, die aber alle WPGs anbieten und die Nebentätigkeiten sind relativ restriktiv. Mehr Voraussetzungen um den Titel zu behalten und im Versorgungswerk zu bleiben gibt es nicht.
WiWi Gast schrieb am 24.09.2021:
Würde der WP, wenn er sein Examen frisch bestanden hat durch die Audittätigkeit, nicht aber den WP verlieren, wenn er nur in der Beratung tätig ist? Also muss er dafür nicht auch eine prüfende Tätigkeit ausüben?
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