verstehe, das Steuerberaterexamen ist also wirklich nur ein Zwischenschritt für das WP-examen. So meinte der Partner der kleinen WPG dies zumindest auch.
Was meine Qualifikation betrifft (hier schreibe ich an den Vorposter) dazu habe ich in meinem Anfangsthread schon einige Angaben gemacht, kann das aber natürlich gerne noch einmal wiederholen.
Habe 13 Semester studiert, dabei als Schwerpunktfächer Controlling und Rechnungswesen gewählt. Im Fach Unternehmensrechnung habe ich mich außer den 3 Pfichtfächern Internationales Rechnungswesen, Konzernrechnungslegung sowie ausgewählte Probleme des Rechnungswesens noch zusätzlich im Bereich der Wirtschaftsprüfung schlau gemacht, speziell
theoretische Kenntisse mir angeeignet, was die gesetzlichen Sonderprüfungen betrifft, die prüfung des Anlagevermögens, Umlaufvermögens und Posten der GuV betrifft, den Weg vom ergebnisorientierten über den systemorientierten hin zum risikoorientierten Prüfungsansatz kennengelernt, die Prüfungsziele, weiter noch das mit dem Bilanzkontrollgesetz eingeführte Enforcement-Verfahren, usw.
Darüber hinaus habe ich bewusst das Studium vom 11.Semester bis aufs 13.Semester erweitert, um mich im Spezialrecht der IFRS weiterzubilden. Habe in dem Zeitraum an zwei Veranstaltungen teilgenommen, und so einen ersten Überblick über alle wesentlichen Standards angefangen mit IAS 1, 2, 5, 7, 8, 11, 12, 14,18,19,21, und 29 erhalten, so dass ich mich letztendlich dazu entschlossen habe meine Diplomarbeit über IAS 18 Revenue zu schreiben. Das gegenwärtige Konzept der Bilanzierung von Umsatzerlösen, die dabei existierenden bilanziellen Gestaltungsspielräume sowie die geplanten Änderungen im Rahmen des Revenue Recognition Projects waren der Gegenstand dieser Arbeit.
Da ich eine Türkin bin, bin ich entsprechend zweisprachig aufgewachsen, plus Englisch (was ich eigentlich schon fließend sprechen kann).
Bis jetzt habe ich mich bei den Big Four noch nicht beworben, werde aber voraussichtlich mich bei KPMG bewerben, in der Hoffnung hier nicht nur meine HGB-Bilanzierungskenntnisse anzuwenden, sondern auch meine IFRS-Kenntnisse. Nur weiss ich nicht, wie die Partner von KPMG zu der Sache stehen, das ich das Steuerberaterexamen in 3 Jahren ablegen möchte und nicht in 2 Jahren.
Da ich überhaupt keine praktischen Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt habe, möchte ich in meinem ersten Jahr verstärkt bei der Prüfung und Erstellung von Abschlüüsen sowohl nach HGB als auch nach IFRS mitwirken, mit den Vorbereitungen für das Examen würde ich dann im zweiten Jahr anfangen. (Zu einem Zeitpunkt, wo ich auch sagen kann, der Beruf des WP´s gefällt mir, das kann ich mir vorstellen, deshalb mache ich den StB auch als Zwischenschritt zum WP. Weil ganz ehrlich, wenn ich nur in der Prüfung und Erstellung des Abschlusses mitwirke, dann wird ein abgelegtes Examen zum StB mich nicht zu einem praktisch verwendbaren StB machen, weil man halt im Steuerbereich nicht gearbeitet hat.
Um ganz ehrlich zu sein, bin ich mir auch nicht ganz schlüssig darüber, ob ich das Examen ablegen werde oder nicht. Dazu muss ich erstmal die Praxis sehen, und die wird sich in meinem Fall ja spätestens zu Beginn des Septembers auch ergeben. In den ersten 6 Monaten werde ich schnell erkennen können, ob ich wirklich den Wp anstrebe, oder doch lieber als Mitarbeiterin in der Rewe-Abteilung eines Industrieunternehmens arbeiten möchte.
Und genau hier liegt das Problem, ich glaube nicht, dass man bei den Big Four einem Bewerber mit einer solchen Einstellung, der noch nicht 100 % sagen kann, ob er WP werden will oder nicht, die Chance gibt, als Prüfungsassistentin anzufangen oder nicht.
An der Stelle würd es mich einfach auch mal interessieren, was der lezte Poster (Prüfer bei einem der Big Four, schön dass es auch Personen aus der Praxis hier im Forum gibt ) hierzu denkt.
Vielen Dank für die Meinungen im Voraus.
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