Vielleicht mal 2 Sachen vorweg, die hier relevant für mehrere Fragen und Posts sind.
a) unser PERSONAL-Jahr für fachliche Mitarbeiter (und das ist ausschlaggebend für Zielvereinbarung, Gesamtbeurteilung, Beförderungsentscheidung zum darauf folgenden 1.10., ...) geht vom 1.7. - 30.6.
b) die ursprüngliche Regelung war mal, wer zum Ende des Personaljahres (30.6.) noch in der Probezeit ist, wird nicht per 1.10. befördert.
Punkt b) ist aus offensichtlichen Gründen jetzt aufgeweicht worden, hat aber trotzdem weiterhin Gültigkeit. Man kann aber mit Begründung davon abweichen, wenn man Einsteiger per Februar oder März hat, die man noch befördern möchte. Muss aber wirklich sauber begründet werden. Wer sogar noch zum 1.10. in der Probezeit ist, wird definitiv nicht zum 1.10. befördert - sollte aber auch niemanden überraschen!
Eine Gehaltserhöhung ist davon übrigens unbenommen. Auch Leute, die auf ihren Grades bleiben, bekommen Gehaltserhöhungen. Die fällt aber natürlich geringer aus, als bei Beförderungen - auch das sollte aber niemanden überraschen.
WiWi Gast schrieb am 04.12.2018:
Wenn ich am 01.03.19 als Senior Associate anfange, zu welchem Zeitpunkt habe ich die realistische Chance auf eine Beförderung oder Gehaltserhöhung?
Hab hier gelesen, dass das people year (oder wie auch immer es genannt wird) bei kpmg nicht vom 01.01. bis 31.12. geht sondern de facte April der Monat ist, in dem Beförderungen für Oktober festgelegt werden.
Wenn ich am 01.03.19 anfange und im April also keine Gehaltserhöhung für Oktober bekomme, arbeite ich bis 01.10.2020 für das gleiche Gehalt? Das heißt die ersten 1,5 Jahre keine Gehaltssteigerung. Das wäre nicht so schön. Kann man sowas kommunizieren oder ist das dann mein persönliches Pech wegen schlechtem Zeitpunkt des Berufseinstiegs?
- Kann man auch ohne Beförderung Gehaltserhöhungen bekommen? Ich glaube kaum, dass man vom Senior Associate im ersten Jahr zum Assistant Manager befödert wird.
- Kann man trotzdem beispielsweise 5% Gehaltssteigerung fordern?
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