@ den "personaler" bei dem hier meist diskutierten unternehmen (welches auch immer das sein sollte? vermutlich versicherung oder irgendwas mit finanzdienstleistungen, etc.):
wenn sie schon antworten und ihre aussage mit einem hinweis auf ihren job als "personaler" verstärken wollen, dann sollten sie dies auch bitte korrekt und ausführlich tun!
also ... (für alle!!!)
sofern das einladende unternehmen nicht im vorfeld, d.h. nicht erst im eigentlichen vorstellungsgespräch, eine reisekostenerstattung ablehnt, muss es auch für alle mit der reise verbundenen kosten aufkommen: fahrtkosten ohne beleg nach gefahrenen km bzw. bahn 2. klasse natürlich mit beleg. sonstige kosten (z.b. übernachtung bzw. taxi, parken, etc.) müssen ebenso gegen vorlage des originalbelegs erstattet werden. steht alles im "bgb".
ich empfehle die übernahme der übernachtungs- bzw. flugkosten (ja richtig, auch diese werden übernommen) im vorfeld schriftlich bestätigen zu lassen, bevor (!) man die reise antritt.
tipp am rande: sofern sich unternehmen - auch schon im vorfeld - weigern, die reisekosten des bewerbers zu übernehmen, so denke ich, sollte man diese gedanklich getrost in die "tonne kloppen".
ach ja ... ganz wichtig, mein lieber herr "personaler" ... die kosten werden natürlich nur dann (und auch in der höhe jährlich begrenzt) vom arbeitsamt übernommen, sofern der bewerber auch dort als arbeitssuchend gelistet und (!) leistungsbezüge erhält.
ansonsten gibt´s nämlich nichts!
fazit: wer einlädt, muss auch die zeche zahlen!
schönen tag noch!
ps: wer lesen kann, ist klar im vorteil. im bgb steht viel nützliches drin.
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