WP Examen Vorbereitung Steuermodul
WiWi Gast schrieb am 12.07.2023:
Weitere Tipps? Bin irgendwie am verzweifeln gerade für August…
Die Ruhe bewahren ist am Wichtigsten une ebenfalls musst du dir bewusst machen, dass du ja nicht mit einer 2,0 sondern mit einer 4,0 bestehen willst, d.h. du musst und kannst garnicht alles können. Somit solltest du beim Lernen risikoorientiert vorgehen und darauf achten, dass du dich nicht in Details verlierst.
Ja, Steuerrecht ist eine Menge Stoff, aber ich kann nur Raten sich auf die Basics zu konzentrieren.
USt: Das Schema hier sollte mMn blind beherrscht werden, sodass man ohne großes Nachdenken weiß, was bei den grundlegenden Fällen zu tun ist (Reihengeschäft/Dreiecksgeschäft/Einfuhrgeschäft/"normales" Geschäft etc) und im Zweifelsfall gibt auch der USt-AE immer gut was her, wenn man nicht weiter weiß. Hatte im letztes Jahr den leicht exotischen Fall, dass plötzlich was zu Bauleistungen dran kam und gefragt wurde, wer die USt schuldet, wie hoch USt ist und ob es Besonderheiten für die zu erstellenden Rechnung gibt. Gerade den Sonderfall Bauleistung und auch Rechnung hatte ich mir im Vorfeld nicht angeschaut. Aber Ruhe bewahren, in den Erlass schauen und dann ging das.
ESt ist zwar sehr umfangreich und schwer abgrenzbar, aber auch hier sollte man einfach einen Fokus auf die Klassiker setzen. Die Klausuren zeigen ja, dass regelmäßig Sachverhalte aus den Bereichen gewerbliche Einkünfte (insbesondere Betriebsaufspaltung, Realteilung, Personengesellschaften) und auch VuV, selbständig und nich selbständige Arbeit dran kommen. §§ 22ff. sonstige Einkünfte ist mMn eher unspannend und kommt meist nur in Verbindung mit privater Veräußerung von Immobilien dran (bzw. auch Einbringung/Entnahme in BV).
KSt sollte ähnlich wie ESt schon einigermaßen sitzen. Wenn man jetzt aber ins Gesetz schaut, baut die KSt ja ebenfalls wieder sehr stark auf der ESt auf und die KSt-Sondervorschriften sind ja nicht sonderlich umfangreich (Organschaft sowie die §§8 8-10). Wenn man diese Sonderschriften verstanden hat, ist KSt ja analog ESt. KSt kam im Frühjahr 2023 nicht dran, würde deshalb vermuten, dass KSt wieder im Herbst in der Klausur drankommt.
GewStG hatte ich in meiner Vorbereitung nahezu komplett ignoriert, da es im Wesentlichen auf KSt/ESt aufbaut und ich dir Meinung war, dass ich in ESt/KSt-Aufgaben genug Punkte sammeln kann. Streng genommen ist GewSt ja nur eine Fortsetzung auf das Ergebnis einer KSt-Aufgabe, verändert um die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen sowie die Zerlegung. Hinzurechnungen kann man sich in der Klausur schön aus dem Gesetz ablesen und auch die Zerlegung ist am Ende "nur" ein Dreisatz. Bin aber der Meinung, dass man das beides vernachlässigen kann, denn wenn KSt und ESt nicht klappt, kommt man bei der GewSt garnicht so weit.
AO würde ich mich ebenfalls eigentlich auch nur auf den Standardfall hinsichtlich Einspruchsverfahren vorbereiten. Da AO weder im Frühjahr 2023 noch im Herbst 2022 dran kam, ist das Thema mMn auch wieder überfällig
GrESt und ErbSt sind meiner Meinung nach für Steuern im WP absolute Randgebiete und sind so gut wie nie in den letzten Jahren abgefragt worden. Würde ich mir deshalb aus Risikogesichtspunkten erst kurz vor der Prüfung anschauen.