Lounge Gast schrieb:
Ich (noch überhaupt nicht angefangen, auf das Examen zu
lernen) denke eben, dass der Steuerberater für
Beratungsfehler haftet. Bei den ständigen Gesetzesänderungen
muss er auf dem neuesten Stand bleiben. Die Klausuren sind
ein Indikator dafür, wie gut der Kandidat dazu in der Lage
ist. Wenn du als Steuerberater später einen Fehler machst und
der Mandant dich verklagt, dann kannst du auch nicht sagen,
ja aber der Fall hier ist ziemlich außergewöhnlich und kommt
in der Praxis normalerweise nicht vor. Außerdem war ich zu
der Zeit im Stress.
Ich habe auch gelesen, dass bei der mündlichen
Steuerberaterprüfung die Kandidaten nicht nur fachlich
geprüft werden, sondern vor allem auch, ob sie auf
potenzielle Mandanten kompetent genug wirken.
Ich würde das Examen aus dieser Perspektive sehen. Es ist
eine Art "Übung", die zeigen soll, wie es um die
Fähigkeiten allgemeine bestellt ist. Es macht meiner Meinung
nach nicht so viel Sinn, jeden Fall auf Praxisrelevanz zu
hinterfragen.
Also, nachdem ich vor fast zehn Jahren schon mal an der Prüfung teilgenommen habe und unzählige Klausuren verfasst habe, habe ich festgestellt, dass man, um diese Prüfung zu bestehen, in der Lage sein muss, sich in allen Gesetzen sicher auszukennen und zu bewegen. Das macht man auch in der Praxis. Insbesondere klopfe ich meine Praxisfälle immer daraufhin ab, ob man für den Mandanten nicht mehr herausholen kann.
Ich produziere mit Sicherheit nicht mehr Haftungsfälle, weil ich einen Paragraphen nicht sofort parat habe. Man kann Dinge nachlesen. Das mit der Zeit in der ich das schaffe ist, so ich die Prüfung bestehe, meine eigene Sache. Das muss ich mir von der SBK jedenfalls nicht vorschreiben lassen, in welchem Tempo ich in Zukunft zu arbeiten habe - und von meinen Angestellten würde ich das auch nicht in dem Ausmaß verlagen.
Ansonsten: Man hat eine Haftpflichtversicherung. Und zweitens ist es nur wichtig, sich nie auf "dünnes" Eis zu begeben, sprich bei unklarer Gesetzteslage, die es letztlich öfter gibt, nicht zu schnell eine Lösung parat zu haben. Dann muss man das eben mit der Behörde klären und notfalls den Mandanten dahin bringen, dass es höchstrichterlich geklärt wird.
Manchmal habe ich das Gefühl, das ganze wird sowieso viel zu Ernst genommen. Ich glaube ein Chefarzt unter Zeitdruck hat bestimmt eine größere Verantwortung als ein Steuerberater, der die steuerlichen Sachen für ein Unternehmen X macht. Bei dem Chefarzt geht es schnell um Leben oder Tod, im Steuerbereich doch eher nicht.
Es macht mir Hoffnung, wenn Du schreibst, dass in der mündlichen nur noch das souveräne Auftreten zählt. Mann, ich habe 20 Jahre Berufserfahrung und wirke sowas von kompetent....
:-).
...bitte nicht alles so bierernst hier nehmen, was ich schreibe. Ein bißchen Spaß muss auch mal sein.
Gruß, und frohes Lernen für die Stb.prüfung
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