Prüferehre schrieb am 08.01.2023:
Warum sollte man das nicht tun?
Für StR im WP und den StB lernst du doch grundsätzlich die identischen Themengebiete. Klar, für den StB schaut man sich vermutlich Randgebiete vom WP wie Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer nochmal detaillierter an etc, aber grundsätzlich macht es eben aufgrund der Synergieeffekte Sinn
Würde es um die Synergieeffekte gehen, schreibt man erst den StB, dann wären die StR-Klausuren im WP-Examen gleich weggefallen - wie es die meisten Kandidaten immer noch tun, auch in Zeiten von § 13b und 8a WiPro. Umgekehrt kannst du auch erst WP werden, dann hast du eine erleichterte StB-Prüfung (§ 37a Abs. 1 StBerG).
Das vom TE beschriebene Vorgehen ist m. E. ineffizienter Unsinn, denn er will beide Examina voll schreiben. Für was? Du darfst als WP alles, was ein StB auch darf, also würde es wohl näher liegen, nur die StR-Klausuren im WP-Examen zu schreiben. Darüber hinaus bezweifle ich auch die großen Erfolgsaussichten. Die Steuerberaterprüfung ist nichts, was man einfach mal nebenher mitnehmen kann, im Gegenteil, sie ist wegen der fehlenden Möglichkeit zum Abschichten mittlerweile deutlich nerviger als das WP-Examen, weil du eben alles an drei Tagen nacheinander raushauen musst. Und ich kenne Steuerberater, die in der Prüfungskommission für Steuerrecht im WP-Examen sitzen. Dort ist die einhellige Meinung, dass der Prüfungsstoff im WP-Examen in keiner Weise an das Niveau der StB-Prüfung herankommt.
Versuchen kannst du es natürlich, wenn du das WP-Examen bestehst (und das wirst du), kräht sowieso kein Hahn mehr danach. Ich würde mir an deiner Stelle nur überlegen, ob du damit leben kannst, wenn du beim StB durchfällst. Leute, die den nötigen Ehrgeiz haben, WP zu werden, kommen damit eher selten klar und dann hast du am Ende mehr Aufwand, als du eigentlich wolltest ;)
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