Anrechnung Berufserfahrung WP-Examen
Werden die Schulungen von den Big4, also intern, auf die Praxiszeit (3 Jahre) angerechnet?
antwortenWerden die Schulungen von den Big4, also intern, auf die Praxiszeit (3 Jahre) angerechnet?
antwortenNein
antwortenWarum nicht?
antwortenZählt eine Werkstudententätigkeit in der Bilanzierung mit mindestens 16 Stunden pro Woche zur Berufserfahrung dazu?
antwortenWiWi Gast schrieb am 27.01.2019:
Zählt eine Werkstudententätigkeit in der Bilanzierung mit mindestens 16 Stunden pro Woche zur Berufserfahrung dazu?
Man muss hier natürlich unterscheiden, aber wenn ich mal davon ausgehe, dass du dich noch keinen "berufsqualifizierten Abschluss" (aka Bachelor) erworben hast, ist es dir nicht möglich, Praxiszeiten anzusammeln. Diese muss sämtlich NACH Abschluss des Studiums erworben werden.
Solltest du dich hingegen schon im Master-Studium befinden, könnte (!) die Tätigkeit anrechenbar sein, jedoch werden Tätigkeiten in Teilzeit auch nur anteilig (hier: 40%) anerkannt. Insoweit besteht hier ein Unterschied zum StB-Examen.
Aber bedenke: Zur originären - und gesondert nachzuweisenden - Prüfungstätigkeit zählt diese Tätigkeit in keinem Fall.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 27.01.2019:
Solltest du dich hingegen schon im Master-Studium befinden, könnte (!) die Tätigkeit anrechenbar sein, jedoch werden Tätigkeiten in Teilzeit auch nur anteilig (hier: 40%) anerkannt. Insoweit besteht hier ein Unterschied zum StB-Examen.
Aber bedenke: Zur originären - und gesondert nachzuweisenden - Prüfungstätigkeit zählt diese Tätigkeit in keinem Fall.
Liebe Grüße
Hallo Ceterum Censeo,
ich bin gerade über deine aktuelle Antwort gestolpert. Vielen dank Dir für diese.
Könntest du erklären warum du könnte (!) geschrieben hast?
In meinem konkreten Fall war ich nch meinem Bachelor 3 Jahre lang Werksstuden bei einer WP Gesellschaft befor ich fest eingestiegen bin. Ich würde einfach die Gesamtzahl der Arbeitsstunden in Wochen ausdrücken und angeben.
Viele Grüße und Danke im Voraus!
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.08.2019:
Hallo Ceterum Censeo,
ich bin gerade über deine aktuelle Antwort gestolpert. Vielen dank Dir für diese.
Könntest du erklären warum du könnte (!) geschrieben hast?
In meinem konkreten Fall war ich nch meinem Bachelor 3 Jahre lang Werksstuden bei einer WP Gesellschaft befor ich fest eingestiegen bin. Ich würde einfach die Gesamtzahl der Arbeitsstunden in Wochen ausdrücken und angeben.Viele Grüße und Danke im Voraus!
Ich verwendete damals den Konjunktiv, da die Anerkennung der Praxiszeiten immer im Ermessen der WPK liegt (bzw. der jeweiligen Landesgeschäftsstellen); der Vorposter schrieb lediglich "Bilanzierung" - etwas zu vage für eine Einschätzung.
In deinem Fall wurde die praktische Tätigkeit hingegen bei einer WPG abgeleistet (nach dem 1. Hochschulabschluss). Daher dürfte diese Tätigkeit wohl als berufspraktische Tätigkeit anzusehen sein (4 Jahre), deine Umrechnung wäre in Ordnung. Ob du die geforderte Prüfungstätigkeit (min. 53 volle Wochen) erbracht hast, vermag ich nicht zu beurteilen.
Liebe Grüße
Hallo Liebes Forum,
Kann man auch die Zeit im Financial Accounting eines Dax Konzerns während des Bachelor-Studiums anrechnen lassen für das WP-Examen
Vielen Dank und viele Grüße
antwortenDie WPK hat ein sehr verständliches Merkblatt dazu auf der Homepage, in der du das Nachlesen kannst.
Long Story short: Nein, die Tätigkeit ist selbstverständlich nicht anrechenbar.
WiWi-Neuling21 schrieb am 21.07.2023:
antwortenHallo Liebes Forum,
Kann man auch die Zeit im Financial Accounting eines Dax Konzerns während des Bachelor-Studiums anrechnen lassen für das WP-Examen
Vielen Dank und viele Grüße
WiWi-Neuling21 schrieb am 21.07.2023:
Hallo Liebes Forum,
Kann man auch die Zeit im Financial Accounting eines Dax Konzerns während des Bachelor-Studiums anrechnen lassen für das WP-Examen
Vielen Dank und viele Grüße
Nein, ohne inhaltlich zu würdigen was du gearbeitet hast ist es allein aufgrund der Tatsache, dass die Tätigkeit während deinem ersten berufsqualifizierenden Abschlusses erfolgte auszuschließen. Außer du hast davor schon einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss erworben und der Bachelor ist quasi Zweitstudium.
Quelle: Merkblatt zur Zulassung zum WP Examen.
Grüße
antwortenWiWi-Neuling21 schrieb am 21.07.2023:
Hallo Liebes Forum,
Kann man auch die Zeit im Financial Accounting eines Dax Konzerns während des Bachelor-Studiums anrechnen lassen für das WP-Examen
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo lieber WiWi-Neuling,
für die Zulassung zum WP-Examen ist streng zu unterscheiden zwischen Praxiszeit und Prüfungstätigkeit. Die Praxiszeit (3 Jahre/4 Jahre) muss bei einem Wirtschaftsprüfer, einer WPG, einer Prüfungsstelle, etc. (≠ sämtliche DAX-Unternehmen) erworben werden und zwar nach (!) Abschluss der Hochschulausbildung.
Weiterhin ist eine originäre Prüfungstätigkeit (= effektive Mitarbeit bei Jahresabschlussprüfungen etc.) von mindestens 53 Wochen in 2 Jahren nachzuweisen.
Deine Tätigkeit erfüllt daher leider - aus mehreren Gründen - keine der Anforderungen der WPO. Für weitere Informationen empfehle ich das Merkblatt der WPK zum WP-Examen.
Liebe Grüße
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