Karush schrieb am 12.07.2020:
puh also bitte korrigiere mich jemand, wenn ich da falsch liege. Aber meines Wissens nach ist es eben gerade NICHT die Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers Betrugsversuche aufzudecken - dafür gibt ist die Forensic. EY hat eine Bilanzprüfung vorgenommen, aber wenn es dort ein Netzwerk von vielen Personen (davon ist auszugehen) gegeben hat, die bewusst Saldenbestätigungen etc. gefälscht haben, dann ist es für EY weder möglich, noch erforderlich gewesen das über einen Audit herauszufinden. Disclaimer: Tatsächlich nur meine Meinung als Laie, daher gerne offen für andere Meinungen/Aufklärung
Jein.
Die Auklärung von Fraud ist nicht Ziel und Fokus der Prüfung - ergibt sich aber natürlich indirekt daraus, dass es ja das Ziel ist einen nicht wesentlich falschen Jahresabschluss zu testieren. In der Praxis bedeutet dies, dass man grobe Prüfungshandlungen vornimmt um Betrugsrisiken einzuschätzen und wie das Unternehmen selbst diese adressiert. Dabei ist explizit auch das Umfeld des Unternehmens inklusive Presse-Berichterstattung in die Überlegungen einzubeziehen. Wenn sich aus diesen Prüfungshandlungen (wie meist) nichts konkretes ergibt, war es das erst einmal.
Des weiteren behält man während der laufenden Prüfung immer im Hinterkopf, dass wenn man etwas entdeckt, was seltsam ist, man immer auch kurz überlegen sollte, ob dahinter vielleicht ein bewusster Betrug steckt.
Auf Wirecard bezogen:
Hier hätte ich als Prüfer
a) im Rahmen der Fraud-Prüfung vorab einmal nachgebohrt, was es mit der kritischen FT-Berichterstattung auf sich haben könnte und schonmal angekündigt, dass ich für das Asien-Geschäft detaillierte Nachweise sehen möchte.
b) bei der konkreten Prüfung des Asien-Geschäfts hätte ich den Umfang der Prüfung ausgeweitet und erhöhten Wert auf externe Bestätigungen gelegt.
Wenn EY das so gemacht hat und einfach nur komplett übers Ohr gehauen wurde, dann sind sie berufsrechtlich aus der Sache raus - Image-technisch ist es natürlich dennoch ungünstig.
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