Hi Leute,
die Diskussion ist ja der Hammer, dabei ist die Antwort sehr einfach und vor allem bereits angeführt worden. Das FH muß auf der Visitenkarte auch drauf stehen.
Daher nochmals die Fakten:
Der akademische Grad muß so geführt werden, wie er verleihen wurde. Also Diplom-Kaufmann, Diplom-Kaufmann (Univ.), Diplom-Kaufmann (FH) oder Diplom-Betriebswirt (FH). Das ergibt sich aus dem StGB und den Prüfungsordnungen der Hochschulen, in denen die verliehene Form des akademischen Grades festgelegt wird.
Der Grad wird geführt, wenn er privat oder beruflich in Anspruch genommen wird. Dazu zählt auch die Übergabe einer Visitenkarte durch den Übergeber. Wenn der Chef einfach keine anderen Visitenkarten zur Verfügung stellen will, dann sind diese nicht zu nutzen. Wenn der Chef direkt im Rahmen seines personalrechtlichen Weisungsrecht vorgibt, die irreführenden Visitenkarten einzusetzen, dann sind sie trotzdem nicht einzusetzen, denn niemand braucht sich zu einer offensichtlichen Straftat zwingen zu lassen. Und das ist doch wohl mehr als offensichtlich, es sei denn der Verwender kennt nicht mal seine eigene Diplomurkunde... Setzt der Verwender sie dennoch ein ist er natürlich mitschuldig. Übrigens wird doch nicht ernsthaft ein Chef einen FHler einstellen und dann bei der Führung des akademischen Grades seine Kunden bewußt täuschen wollen, oder? Auf meiner eigenen beruflichen Visitenkarte steht natürlich der akademische Grad in der mir verliehenen Form "Diplom-Kaufmann (FH)".
Wenn es eine abgekürzte Form für den akademischen Grad gibt, dann ist diese alternativ zu nutzen. Gibt es eine solche nicht, dann darf es zu keiner Verwechslung bzw. Irreführung kommen, z. B. Diplom-Kaufmann (FH): Nicht in jeder Prüfungsordnung ist eine abgekürzte Form festgelegt. Umgangssprachlich ist Dipl.-Kfm. als Abkürzung etabliert, jedoch für das Beispiel nur mit dem Zusatz FH.
Meine Hochschule hat in der Prüfungsordnung eine Abkürzung festgelegt - und auch auf meiner Diplomurkunde angedruckt - und danach darf ich alternativ den Grad als "Dipl.-Kfm. (FH)" führen.
Ein interessante Beispiel im Zusammenhang mit der abgekürzten Form ist derzeit der Grad "Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)". Viele der verleihenden FHs haben gar keine abgekürzte Form festgelegt. Einige FHs legten fest "Dipl.-Wjur. (FH)", diese Absolventen dürfen dann den abgekürzten Grad nur in dieser Form führen. Andere FHs legten fest "Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH)", deren Absolventen müssen diese Form als Abkürzung nutzen. Doch was machen die Absolventen, deren FH keine Abkürzung festgelegt hat? Die dürfen nicht abkürzen, denn es gibt keine allgemein übliche Abkürzung, auf die hilfsweise zurückgegriffen werden könnte.
Im Übrigen ist der akademische Grad "Diplom-Kaufmann Univ." natürlich existent und wird vor allem von bayerischen Universitäten verliehen. Dort hatte es sich zur deutlicheren Unterscheidung zwischen FHlern und Uni-Absolv. in den 1980ern etabliert, daß die verliehenen Grade den Zusatz "Univ.", "(Univ.)" oder "Universität" erhalten. Nachzulesen in der Literatur (z. B. Zimmerling) und natürlich den Prüfungsordnungen der Studiengänge (z. B. Uni Augsburg). In der Literatur (z. B. Zimmerling) wird auch auf die rechtliche Zulässigkeit des Zusatzes "Univ." eingegangen, falls dies noch jemand grundsätzlich in Frage stellen möchte.
Es tauchte übrigens die Meinung auf, der akademische Grad "Diplom-Betriebswirt" würde nur von Universitäten verliehen. Das ist ein altbekannter Fehler, der z. B. durch Einblick in das Berliner Hochschulgesetz geklärt werden kann. S. a. http://www.berlin.de/sen/wissenschaft/studium/anerkennung/blnwest.html. Hintergrund ist, daß es früher Fachschulen gab, die damals noch keine FHs waren, weil es solche erst später gab. Die Absolventen bekamen jedoch auch einen akademischen Grad, z. B. "Betriebswirt (grad.)". Einige diese Fachschulen haben einen solchen Grad nicht verliehen, sondern nur ein Abschlußzeugnis ausgestellt. Nachdem dann später die FHs mit ihren akademische Graden kamen, stellte sich die Frage, wie mit den alten Abschlüssen der Fachschulen umgegangen werden sollte, denn diese waren meist unmittelbare Vorgänger der FHs. Das Prozedere lief in den meisten Bundesländer so ab. Hatte eine Fachschulen keinen akademischen Grad verliehen, so dürfte eine Nachgraduierung (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Nachdiplomierung) erfolgen, also z. B. nachträglich der akademische Grad "Betriebswirt (grad.)" geführt werden. Nun gab es also die vielen (von Beginn an oder im Wege der Nachgraduierung) "Betriebswirte (grad.)". Diese sollten jedoch mit den damals aktuellen FH-Abschlüssen gleichgestellt werden. Nun gab es dazu die Nachdiplomierung, also die Umstellung des akad. Grades "Betriebswirt (grad.)" in "Diplom-Betriebswirt". Übrigens damals noch ohne den Zusatz FH, denn das wurde erst später relvant, z. B. in Berlin ab 1986, d. h. alle FH-Abschlüsse danach erfolgten erst als "Diplom-Betriebswirt (FH)" bzw. später auch als "Diplom-Kaufmann (FH)".
Fazit: Wer den akademischen Grad "Diplom-Betriebswirt" führt, der hat entweder an einer FH bis zu den 1980er Jahren studiert und erfolgreich abgeschlossen oder davor an der FH und wurde nachdiplomiert oder hat an den vorangegangenen Fachschulen studier und erfolgreich abgeschlossen und wurde nachgraduiert und nachdiplomiert!
Ergebnis: Wer den akadem. Grad "Diplom-Betriebswirt" hat und führt, läßt also keineswegs den Zusatz "FH" weg, sondern ist ein "älterer" Absolvent. Wer jedoch den akadm. Grad "Diplom-Betriebswirt (FH)" hat und sich nur "Dipl.-Betriebsw." nennt, der täuscht im Sinne des StGB!
BTW, Wikipedia ist nicht wissenschaftlich (genug), gibt jedoch gute Hinweise für die Sekundärrecherche.
Wer mich jetzt angreifen will, weil meine Quellenangabe "Zimmerling" nicht vollständig ist, der kann das gerne tun. Ich habe die Quelle bewußt nicht komplett angegeben, denn wer über die Führung von Titeln, Graden und Berufsbezeichnungen fachsimpelt und "Zimmerling" (den Papst auf diesem Gebiet) nicht kennt und in der Bib nicht nachgelesen hat, der braucht eigentlich gar nichts zu dem Thema zu sagen!
Für Rückfragen: arachnophobia@betriebsdirektor.de
MfG
Dipl.-Kfm. (FH)
Martin Magdziak
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