Kurzarbeit = Hauptgewinn für Arbeitnehmer?
Ich meine zwar das ein oder andere vom Arbeitsrecht zu verstehen, mußte aber heute erleben, dass meine Wissenslücken noch einigermaßen riesig sind.
Es ging um das Thema Kurzarbeit, welches ja in dieser Krisenzeit sehr oft vorkommt. Ich bin davon gottseidank verschont - oder sollte ich jetzt eher sagen: leider? Jedenfalls unterhielten wir uns heute über einen Freund, der Teamleiter in einem Übersetzungsunternehmen in München ist. "Krisenbedingt" wurden dort alle in die Kurzarbeit verschoben, 20 statt 40 Wochenstunden. Da meinte ein Kollege von mir, eben dieser Freund sitze momentan hochzufrieden und vergnügt zu Hause und freue sich ob dieser Entwicklung.
Ok, dachte ich mir, der Gewinn an Freizeit ist natürlich viel wert, aber ein für Münchner Verhältnisse schon nicht gerade üppiger Lohn (1.800 Euro netto) auch halbiert bzw. auf Grund der Steuerprogression etwas mehr als die Hälfte? Wie sollte das gehen? Wer nimmt schon gern derartige Einkommensverluste hin?
Aber weit gefehlt: er arbeitet zwar jetzt nur die halbe Zeit und geht mittags nach Hause, bekommt aber immer noch 1.550 Euro! Die angebliche Berechnung ist erstaunlich: zuerst wird der Nettolohn bei halbem Bruttolohn berechnet - dieser ist ja schon ein Stück über 50 %. Von der Differenz nun, die zum vorigen Nettolohn besteht, werden jedoch nochmals 60 % hinzuaddiert - man kommt also in diesem Falle auf 1.550 Euro. Oder anders ausgedrückt: ein Freizeitgewinn von 50 % steht ein Einkommensverlust von gerademal 15 % gegenüber.
Mir erscheint dies hochgradig paradox und eigentlich kontraintuitiv. Verallgemeinert müßte dies ja bedeuten, dass es den betroffenen Arbeitnehmern in der Krise hervorragend geht und der Aufschwung (= Ende von Kurzarbeit) mit einem starken Nutzenverlust (also geringes Einkommensplus, hoher Freizeitverlust) einhergeht.
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