Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:
"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.
Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."
Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.
Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.
Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.
WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:
WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:
Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).
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