Bei uns DAX30 fängt ein Masterabsolvent mit E11/4 an.
Die Regelung, dass du keine Urlaub in der Probezeit nehmen darfst, dient dazu, dass du für das Unternehmen verfügbar bist und man nach 6 Monaten deine Leistung beurteilen kann. Wärst du ständig im Urlaub, könnte man das wohl nicht, zumindestens könnte man dir keine zusammenhängenden Aufgaben übertragen.
UrlaubsANSPRUCH hast du selbstverständlich schon. Bei meinem jetzigen Job hatte ich im Juni angefangen und während Probe keinen Urlaub, da war ich dann Anfang Dezember für den Rest des Monats weg, da die 6 Monate Probezeit mir 3 Wochen Urlaubsanspruch gebracht hatten. Es macht aber Sinn, deinen Chef darauf hinzuweisen, dass 1 Woche zwischendurch den Resturlaub verkürzt, so dass du nicht ewig weg bist, wenn dein Chef dich vielleicht nötig braucht.
Lounge Gast schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einem der
weltweit größten Unternehmen der Spezialchemie.
Ich habe einen Master in molekularer Biotechnologie, eine
abgeschlossene Berufsausbildung als biologisch-technische
Assistentin sowie 2,3 Jahre Berufserfahrung als BTA (habe
neben dem Studium in Teilzeit in einem Labor gearbeitet).
Zusätzlich habe ich bereits meine Masterarbeit in diesem
Unternehmen absolviert (6 Monate Praktikum + schriftlicher
Teil).
Die Stelle (wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in)) ist eine
Tarifstelle. Ich vermute E11.
Meint ihr, es wäre gerechtfertigt, dass ich versuche zu
verlangen, dass ich direkt in Stufe II einsteige? Gründe
dafür sind: sofortige Verfügbarkeit, bereits eingearbeitet,
einschlägige Berufserfahrung etc..
Oder geht vielleicht noch mehr?
Außerdem habe ich noch eine Frage zur Probezeit, die 6 Monate
beträgt. Darf man in dieser Zeit wirklich keinerlei Urlaub in
Anspruch nehmen? Oder ist man berechtigt, pro Monat 1/12
seines Jahresurlaubs zu nehmen? Ich kann auch den Sinn der
dahinter stehenden Regelung nicht ganz nachvollziehen..
Viele Grüße!
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