Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit
Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Zunächst ist wichtig, wann Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Vertrag abschließen - also unterzeichnen: Erhält man nach Abschluss ein besseres Angebot und tritt die ältere Stelle nicht an, kann man sich schadensersatzpflichtig machen.
Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist der Zeitpunkt, zu dem man wirklich im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber stehen soll. Er wird in aller Regel nicht mit dem Datum des Vertragsschlusses identisch sein. Man sollte darauf achten, immer zum Ersten des Monats anzufangen (siehe die folgenden Beispiele).
Beispiel: Berechnung wichtiger Fristen
- Beginnt ein Arbeitsverhältnis am 2. 1., so zählt der gesamte Januar für die Berechnung des Urlaubs nicht mit. Deshalb sollte der Vertragsbeginn regelmäßig am 1. eines Monats erfolgen, denn einen Anspruch auf anteiligen Jahresurlaub hat man nur, wenn man im jeweiligen Monat voll gearbeitet hat (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
- Ferner spielt das Datum des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses eine Rolle für die Berechnung der Kündigungsfrist, den Eintritt des Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz, für den Beginn der Sozialversicherungspflicht und die Dauer, Art und Höhe möglicher betrieblicher Leistungen.
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