Widerruf von Domainregistrierungen muss möglich sein
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat einen Domain-Anbieter erfolgreich abgemahnt: Dieser hatte im Bestellprozess darüber informiert, dass Verbraucher den Vertrag nach der Domainregistrierung nicht mehr widerrufen können, da es sich dabei um eine Kundespezifikation handeln würde. Dies ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht rechtens. Nun hat sich der Anbieter verpflichtet, auf den unzulässigen Passus zu verzichten.