Facebook-Auftritt des Arbeitgebers – Betriebsrat mitbestimmungspflichtig
Die Kommentarfunktion bei Facebook ermöglicht Nutzern des Social Network ihre Meinungen öffentlich kundzutun. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Betriebsrat Mitbestimmungsrechte innehat, wenn die Facebook-Seite die Bewertung von Mitarbeitern ermöglicht.