Welches Studium für Wirtschaftsprüfer
Hallo,
welches Studium eignet sich für den WP?
Klassische BWL oder Wirtschaftsjurist auf Bachelor?
Hallo,
welches Studium eignet sich für den WP?
Klassische BWL oder Wirtschaftsjurist auf Bachelor?
Hochschule RheinMain Business Law
antwortenWenn es um eine zielgerichtete Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit geht, empfehle ich die (meisten) Studiengänge nach § 8a WPO (teuer) oder nach § 13b WPO (idR günstiger und kaum schlechter). Hierbei handelt es sich primär um Master-Programme, es gibt jedoch vereinzelt auch Bachelor-Programme. Alternativ bieten fast alle grundständigen Studiengänge mit entsprechend ausgerichteter Vertiefung eine solide Grundlage.
Wenn es um den akademischen Anspruch bzw. eine solide wissenschaftliche Ausbildung geht, wird die Luft schon dünner. Aber hiernach wurde ja nicht gefragt ;-)
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 04.05.2019:
Wenn es um eine zielgerichtete Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit geht, empfehle ich die (meisten) Studiengänge nach § 8a WPO (teuer) oder nach § 13b WPO (idR günstiger und kaum schlechter). Hierbei handelt es sich primär um Master-Programme, es gibt jedoch vereinzelt auch Bachelor-Programme. Alternativ bieten fast alle grundständigen Studiengänge mit entsprechend ausgerichteter Vertiefung eine solide Grundlage.
Wenn es um den akademischen Anspruch bzw. eine solide wissenschaftliche Ausbildung geht, wird die Luft schon dünner. Aber hiernach wurde ja nicht gefragt ;-)
Liebe Grüße
Also egal ob klassische BWL oder Wirtschaftsjurist auf Bachelor?
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Ceterum censeo schrieb am 04.05.2019:
Also egal ob klassische BWL oder Wirtschaftsjurist auf Bachelor?
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antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Also egal ob klassische BWL oder Wirtschaftsjurist auf Bachelor?
Plakativ gesagt: Ja.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 05.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Plakativ gesagt: Ja.
Liebe Grüße
Deine Ausführungen sind ja sonst super, aber mit der Antwort, kann ich nichts anfangen.
antwortenHallo Ceterum,
bitte nicht falsch verstehen, für mich ist es wirklich wichtig durch welches Studium ich mich quäle, da ich StB und WP werden möchte, genau in der Reihenfolge.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.05.2019:
Deine Ausführungen sind ja sonst super, aber mit der Antwort, kann ich nichts anfangen.
Dann versuche ich es erneut. Wenn das WP-Examen Zielvorgabe ist, dann sind insb. die Studiengänge mit Anerkennung durch die WPK (13b/8a WPO) "besonders geeignet" um auf das Examen vorzubereiten.
Alternativ ist natürlich auch ein regulärer Studiengang mit entsprechender Vertiefung geeignet, um eine Grundlage für das spätere Examen zu schaffen. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Wirtschaftsrecht-Bachelor handelt oder um ein klassisches BWL-Studium mit Vertiefung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. Der zusätzliche Anteil juristischer Inhalte im LL. B. wird auf Kosten allgemein betriebswirtschaftlicher Kenntnisse erkauft - im WP-Examen benötigt man jedoch beide Bereiche gleichermaßen.
Ich hoffe, es war jetzt verständlich.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 05.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 05.05.2019:
Dann versuche ich es erneut. Wenn das WP-Examen Zielvorgabe ist, dann sind insb. die Studiengänge mit Anerkennung durch die WPK (13b/8a WPO) "besonders geeignet" um auf das Examen vorzubereiten.
Alternativ ist natürlich auch ein regulärer Studiengang mit entsprechender Vertiefung geeignet, um eine Grundlage für das spätere Examen zu schaffen. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Wirtschaftsrecht-Bachelor handelt oder um ein klassisches BWL-Studium mit Vertiefung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. Der zusätzliche Anteil juristischer Inhalte im LL. B. wird auf Kosten allgemein betriebswirtschaftlicher Kenntnisse erkauft - im WP-Examen benötigt man jedoch beide Bereiche gleichermaßen.Ich hoffe, es war jetzt verständlich.
Liebe Grüße
Sehe dennoch Wirtschaftsrecht als passender an. Was braucht man für das WP-Examen wohl eher, Gesellschaftsrecht oder Marketing?
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.05.2019:
Sehe dennoch Wirtschaftsrecht als passender an. Was braucht man für das WP-Examen wohl eher, Gesellschaftsrecht oder Marketing?
Dann beglückwünsche ich dich zu deinem Herrschaftswissen und deinen profunden Kenntnissen der Inhalte des WP-Examens. Lass dir von den verbohrten Mitgliedern der Prüfungskommission auch bloß nichts anderes einreden - du hast Recht. Was braucht man im WP-Examen wohl eher: BWL/VWL (2 Klausuren) oder Wirtschaftsrecht (1 Klausur)? ;-)
Liebe Grüße
Hab grad mal in ein paar Modulhandbücher geschaut:
Hast in den Wirtschaftsrechtsstudiengängen genauso viel Vwl-Vorlesungen wie in einem normalen BWL-Bachelor auch.
Meiner Erfahrung nach ist speziell für Accounting ein normales Bwl Studium zielfuhrender. Die Leute aus Wire-Studiengängen haben mich immer entgeistert angeguckt, wenn ich IFRS gesagt hab und sie damit nichts anfangen konnten.
Ceterum censeo schrieb am 06.05.2019:
antwortenDann beglückwünsche ich dich zu deinem Herrschaftswissen und deinen profunden Kenntnissen der Inhalte des WP-Examens. Lass dir von den verbohrten Mitgliedern der Prüfungskommission auch bloß nichts anderes einreden - du hast Recht. Was braucht man im WP-Examen wohl eher: BWL/VWL (2 Klausuren) oder Wirtschaftsrecht (1 Klausur)? ;-)
Liebe Grüße
WiWi Gast schrieb am 06.05.2019:
Hab grad mal in ein paar Modulhandbücher geschaut:
Hast in den Wirtschaftsrechtsstudiengängen genauso viel Vwl-Vorlesungen wie in einem normalen BWL-Bachelor auch.Meiner Erfahrung nach ist speziell für Accounting ein normales Bwl Studium zielfuhrender. Die Leute aus Wire-Studiengängen haben mich immer entgeistert angeguckt, wenn ich IFRS gesagt hab und sie damit nichts anfangen konnten.
Ceterum censeo schrieb am 06.05.2019:
Ok, dann wird es BWL., Danke nochmals.
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.05.2019:
Hab grad mal in ein paar Modulhandbücher geschaut:
Hast in den Wirtschaftsrechtsstudiengängen genauso viel Vwl-Vorlesungen wie in einem normalen BWL-Bachelor auch.Meiner Erfahrung nach ist speziell für Accounting ein normales Bwl Studium zielfuhrender. Die Leute aus Wire-Studiengängen haben mich immer entgeistert angeguckt, wenn ich IFRS gesagt hab und sie damit nichts anfangen konnten.
Ceterum censeo schrieb am 06.05.2019:
Ok, dann wird es BWL., Danke nochmals.
antwortenWiWi Gast schrieb am 06.05.2019:
Ok, dann wird es BWL., Danke nochmals.
Diese Entscheidung obliegt dir allein. Meine Aussage war ja lediglich, es ist relativ egal für das WP-Examen; "g'hüpft wie g'sprungen" wie man so schön sagt.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Ceterum censeo schrieb am 07.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 06.05.2019:
Diese Entscheidung obliegt dir allein. Meine Aussage war ja lediglich, es ist relativ egal für das WP-Examen; "g'hüpft wie g'sprungen" wie man so schön sagt.
Liebe Grüße und viel Erfolg
Bin Steuerfachangestellter mit Realschule, somit könnte ich die Mathescheine umgehen, da als Wirtschaftsjurist hier keine Module vorkommen.
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Bin Steuerfachangestellter mit Realschule, somit könnte ich die Mathescheine umgehen, da als Wirtschaftsjurist hier keine Module vorkommen.
Diese Fähigkeiten müsstest du dir dann bei der Vorbereitung auf das WP-Examen aneignen. Mathekenntnisse auf Grundstudiumsniveau werden dort vorausgesetzt.
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 07.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Diese Fähigkeiten müsstest du dir dann bei der Vorbereitung auf das WP-Examen aneignen. Mathekenntnisse auf Grundstudiumsniveau werden dort vorausgesetzt.
Liebe Grüße
Danke für die ganzen Informationen Darf ich mal fragen , was du von Beruf bist? Alle Beiträge von dir sind richtig gut.
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Danke für die ganzen Informationen Darf ich mal fragen , was du von Beruf bist? Alle Beiträge von dir sind richtig gut.
Puh, ich beschränke mich dann mal lieber auf den hier relevanten Teil, sonst vermag mich manch spitzfindiger Kollege noch zu erkennen.
Ich bin (neben meinem universitären Engagement) Steuerberater & Wirtschaftsprüfer. Den Rest meines Tätigkeitsspektrums behalte ich für mich ;-)
Liebe Grüße
Erzähl mal, wie viel du letztes Jahr verdient hast. Muss wissen, ob der Job wirklich ausstirbt, da so eine nette Dame hier im Forum ständig die Krise kriegt.
Ceterum censeo schrieb am 07.05.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Puh, ich beschränke mich dann mal lieber auf den hier relevanten Teil, sonst vermag mich manch spitzfindiger Kollege noch zu erkennen.
Ich bin (neben meinem universitären Engagement) Steuerberater & Wirtschaftsprüfer. Den Rest meines Tätigkeitsspektrums behalte ich für mich ;-)
Liebe Grüße
WiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Erzähl mal, wie viel du letztes Jahr verdient hast. Muss wissen, ob der Job wirklich ausstirbt, da so eine nette Dame hier im Forum ständig die Krise kriegt.
Was ich verdient habe? Mit Fragen dieses Kalibers verschont zu werden.
antwortenCeterum censeo schrieb am 07.05.2019:
Was ich verdient habe? Mit Fragen dieses Kalibers verschont zu werden.
Richtig !
antwortenGuten Tag,
ich bin ebenfalls Steuerfachgehilfe aber Steuerfachwirt. Mein Ziel ist der Steuerberater (arbeite in einer kleinen Kanzlei) auch wenn hier vorausgesagt wird, dass es den Wald und Wiesenberater bald nicht mehr geben wird. Eigentlich möchte ich auch hier bleiben, da ich mich sehr wohl fühle. Frage, da ich kein Abitur habe und ich nicht sehe, wie ich mir Mathematik für klassisches BWL aneignen sollte würde ich auch den Wirtschaftsjurist auf Bachelor vorziehen und dann den Steuerberater angehen, was meint ihr?
antwortenWiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Guten Tag,
ich bin ebenfalls Steuerfachgehilfe aber Steuerfachwirt. Mein Ziel ist der Steuerberater (arbeite in einer kleinen Kanzlei) auch wenn hier vorausgesagt wird, dass es den Wald und Wiesenberater bald nicht mehr geben wird. Eigentlich möchte ich auch hier bleiben, da ich mich sehr wohl fühle. Frage, da ich kein Abitur habe und ich nicht sehe, wie ich mir Mathematik für klassisches BWL aneignen sollte würde ich auch den Wirtschaftsjurist auf Bachelor vorziehen und dann den Steuerberater angehen, was meint ihr?
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antwortenAbgesehen von den Top-BWL Unis halte ich das WR-Studium an einer FH im Vergleich zum BWL-Studium an einer FH für deutlich anspruchsvoller. Vor allem wenn du deinen Schwerpunkt auf Steuerrecht legst.
WiWi Gast schrieb am 08.05.2019:
antwortenPush
WiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Guten Tag,
ich bin ebenfalls Steuerfachgehilfe aber Steuerfachwirt. Mein Ziel ist der Steuerberater (arbeite in einer kleinen Kanzlei) auch wenn hier vorausgesagt wird, dass es den Wald und Wiesenberater bald nicht mehr geben wird. Eigentlich möchte ich auch hier bleiben, da ich mich sehr wohl fühle. Frage, da ich kein Abitur habe und ich nicht sehe, wie ich mir Mathematik für klassisches BWL aneignen sollte würde ich auch den Wirtschaftsjurist auf Bachelor vorziehen und dann den Steuerberater angehen, was meint ihr?
Wenn es dir nur um das StB-Examen geht, wäre dieser Weg sicherlich zielführend. Aber als Fachwirt bietet sich alternativ auch der sog. "Praktiker-Weg" (7 Jahre Berufserfahrung) an.
Liebe Grüße
WiWi Gast schrieb am 08.05.2019:
Abgesehen von den Top-BWL Unis halte ich das WR-Studium an einer FH im Vergleich zum BWL-Studium an einer FH für deutlich anspruchsvoller. Vor allem wenn du deinen Schwerpunkt auf Steuerrecht legst.
Danke für den Lacher.
antwortenCeterum censeo schrieb am 09.05.2019:
WiWi Gast schrieb am 07.05.2019:
Wenn es dir nur um das StB-Examen geht, wäre dieser Weg sicherlich zielführend. Aber als Fachwirt bietet sich alternativ auch der sog. "Praktiker-Weg" (7 Jahre Berufserfahrung) an.
Liebe Grüße
Hallo, der Weg ist ja meist über ein Studium. Ich habe letztlich nur Angst, dass ich Steuerberater bin und ich bei irgendwelchen Themen merke, dass mir ein Studium fehlt und ich es dann nicht korrigieren kann.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.05.2019:
Ceterum censeo schrieb am 09.05.2019:
Hallo, der Weg ist ja meist über ein Studium. Ich habe letztlich nur Angst, dass ich Steuerberater bin und ich bei irgendwelchen Themen merke, dass mir ein Studium fehlt und ich es dann nicht korrigieren kann.
Es gibt Steuerberater über den berufspraktischen Weg, die extrem gute Steuerberater sind und auch rechtlich mehr drauf haben als der durchschnittliche BWLer Steuerberater. Zumal habe ich die Erfahrung gemacht, dass Steuerfachwirte (oft strebsame Mädels) ziemlich gut im Examen abschneiden. Für eine Feld/Wald/Wiesen Kanzlei ist das sicherlich ein guter Weg.
PS: Ich bin BWL Master und Steuerberater. Nach 5 Jahren Steuergestaltung in einer coolen Kanzlei bin ich nun Partner einer kleinen Klitsche. Angst vor der Zukunft habe ich nicht und mein Gehalt ist jetzt auch besser als früher... Also alles kein Problem...
antwortenDas Studium ist nicht zwingend notwendig als StB wenn man vorwiegend StB typische Themen behandelt.
antwortenWiWi Gast schrieb am 09.05.2019:
Das Studium ist nicht zwingend notwendig als StB wenn man vorwiegend StB typische Themen behandelt.
Sehe ich ähnlich; der "klassische" Steuerberater wird die Inhalte eines grundständigen Studiums eher selten benötigen. Vertiefte Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten (werden im Bachelor-Studium ohnehin selten vermittelt) benötigt der Praktiker nicht. Eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung (Promotion) ist nur in den wenigsten Bereichen erforderlich (FGS & Co, Grundsatzabteilungen, etc.).
Liebe Grüße
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Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?
Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.
Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.
Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.
Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.
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