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Werkstudententätigkeit

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WiWi Gast

Werkstudententätigkeit

Hallo, wie ist das denn eigentlich mit den Werkstudententätigkeiten? Wie werden die versteuert? Und wie sieht so ein Vertrag aus? Bekommt man die Steuern aufgrund der Gleitzonenregelung wieder zurück oder gilt die Gleitzonenregelung für Studenten nicht?

Wenn ich z.B. 799 ¤ im Monat verdiene, was bekomm ich noch raus?

Würd mich über Antworten freuen. Wenn ihr irgendwo ein Beispielvertrag habt oder mir sagen könnt, was in so einem Vertrag drin steht, wär ich auch suuuuuuuuper glücklich, da das Unternehmen für das ich arbeite (z.Z 400¤-Basis) bisher noch keine Werkstudenten hatte und keine Ahnung hat was es in den Vertrag schreiben soll.

Danke
AN

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Studenten zahlen keine Steuern unabhängig davon wieviel sie verdienen. Damit der Studentenstatus nicht verfällt, darf die wöchentliche Arbeitszeit eines Studenten die 20 Stunden nicht überschreiten.

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

hallo,
ich weiß zwar nicht was die gleitzonenregelung ist; aber das ist auch irrelevant.
bei 800¤ im monat verdienst du 9600 ¤ im jahr. da du sonderausgaben (versicherung , kv, kist...) und werbungkosten hast, dürftest du am ende des jahres normalerweise alles raus bekommen. d.h keine steuerabzüge.

ps: wie viele stunden im monat arbeitest du ? im wievielten semester bist du, und welche schwerpunkte hast du bezüglich deiner tätigkeit?

mfg

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

so ein riesen-schwachsinn!
bitte unterlass es solch unqualifizierte beiträge zu verfassen!

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

@Vorredner
Ich bin zwar nicht der Vorvorredner aber mich, aber kannst du mir sagen, was mit deinem Beitrag zu dem Thema beigetragen hast?

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

der beitrag besagt das er grundsätzlich (je nach individuellen ausgaben) keine steuern abgezogen bekommt.
die gleitzonenregelung ist mir im deutschen steuerrecht / sozialversicherungsrecht kein begriff!

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Blödsinn

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Also ich bin der Starter ;-)

Die Gleitzonenregelung besagt, dass Menschen, die >400 und

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

bei knapp 800 euro duerftest du so ca. 640-680 euro (weiss nimmer genau) rausbekommen nach abzug aller sozialabgaben (spreche aus 1,5 jaehriges werkstudentenerfahrung).
die momentane freibetragsgrenze fuer studenten liegt bei 7680 euro, mehr darfst nur abzug aller rechtlich moeglichen abgaben nicht verdienen, d.h. 1 euro mehr und deine eltern muessen das komplette kindergeld zurueckzahlen.

was man alles absetzen kann laesst dich wundern... :

  • fahrtkosten zum arbeitsplatz,
  • fahrtkosten zur Uni
  • Fahrtkosten zu lehrgemeintschaften inkl rueckweg...
  • schreibutensilien
  • Notebook zu 1/3
    etc pp

les dich ein bissel im internet rum

hab letztes jahr als werkstudent bei 20/woche knapp 11600 euro verdient und konnte ohne probleme es auf unten 7400 druecken und bekam am ende noch einen grossen batzen steuern zurueck :)

have fun... :)

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Gleitzone geht bis 800¤. Sie besagt, dass man keine Steuern, aber Sozialversicherung und Rentenversicherung zahlen muss. man bekommt also nicht alles ausgezahlt, der Abzug ist aber auch nicht super groß. War selbst Werkstudent!

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Blödsinn. Sozialversicherung umfasst Kranken-, Arbeitslosen- Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung. Schmeiß das nicht durcheinander wenn du keine Ahnung hast. Als Student werden vom Gehalt nur Rentenversicherung abgezogen. Ab einem monatlichen Verdienst von 350 muss man separat Krankenversicherung (einschl. Pflegeversicherung) zahlen. Soweit ich weiß, wird der Verdienst ab 800 Euro besteuert, was man sich aber mit der Steuererklärung zurückholen kann (s.o.)

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Bei meinem letzten Beitrag ging wohl irgendwie etwas verloren....hatte richtig viel geschrieben und das ist jetzt alles weg :-(

Also ich bin wieder mal der Starter:
Kindergeld spielt keine Rolle mehr, bekomm ich nichtmehr (bin 28).
Das würde dann ja aber trotzdem bedeuten, dass ich aufjedenfall die 7680 p.a. verdienen dürfte + etwas mehr (dass ich dann von den gesamteinkünften bei der Steuererklärung abziehen kann. Das mit dem Laptop ist ja der Hammer).

Aaaaaaaber wie ist das jetzt mit dem Vertrag? Darf ich mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten oder in den Semesterferien auch mal mehr? Oder kommt es im Endeffekt nur darauf an, was am Ende des Jahres an Geld dabei rauskommt?
Und muss im Vertrag stehen, dass ich Werkstudent bin oder kann man das einfach als Halbtagsstelle reinschreiben????

Ohje, komm mir solangsam vor wie der absolute Volldepp, aber das ist alles sehr undurchsichtig.

Ich dank euch für eure Antworten (also für die Qualifizierten :-))

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

hallo,
es kommt nur auf das gehalt an. ps: als student kannst du auch werbungskosten / sonderausgaben produzieren. von demher bekommst du wohl am ende des jahres alles von der steuer zurück!

packst du es eigentlich zeitlich 20h die woche zu arbeiten UND zu studieren? wie lange musst du noch zur uni?
mfg
peter

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Vielen Dank für deine Antwort, jetzt bin ich schlauer!!!DANKE!!!

Zu deiner Frage:
Ich habe meine Diplomarbeit bereits abgegeben und mir fehlt jetzt noch 1 Schein den ich im Juni schreiben will. Bis dorthin möcht ich noch en bissele mehr Geld verdienen. Geht auch um meinen Freund, der z.Z ein Urlaubssemester macht und danach nur selten Veranstaltungen an der FH hat, bei denen er anwesend sein muss . Welch glücklicher Zufall, dass wir beide ne Werksstudentenstelle angeboten bekommen haben und beide keine Ahnung davon haben :-)

Am Anfang des Studiums hätt ich es aufjedenfall definitiv nicht geschafft so viel zu arbeiten, dann hätten die Noten gelitten. Es gibt zwar Leute die das schaffen, aber zu denen kann ich mich leider nicht zählen :-) habe immer nur bis zu 8 Std/Woche gejobbt, das hat sich mit dem Studium ganz gut vertragen.

LG
A

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

bins nomma der dir das mit dem laptop eraehlt hat.

wenn du mehr als 20 stunden die woche arbeitest verlierst du deinen studenten status ABER...

du darfst 2 monate im jahr soviel arbeiten wie du willst. dies sollte natuerlich dann meistens in den semesterferien geschehen...

google mal. es gibt genug seiten die dich hierueber im detail aufklaeren. was im vertrag steht is wurscht, wird wahrscheinlich eh werkstudententaetigkeit sein. denk aber dran dass du dich nun selbst versichern musst und nicht mehr ueber die familenversicherung versichert bist.

und sammel belege fuer jeden scheiss damit du spaeter dich schoen unter die 7680,- druecken kannst ;)

bei mir hat uebrigens auch ohne belege geklappt...

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Super, danke.

A

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Hallo! Ich bin auch 28, WIWI-Studentin und arbeite seit etwas über einem Jahr als "Werksstudentin" bzw. studentische Hilfskraft um auch in Zeiten von Studiengebühren noch überleben zu können. Nun zu einigen Fakten:

Vom Bruttolohn des Arbeitgebers gehen nur noch Lohnsteuer und Rentenversicherung ab und dies je nach Höhe des Verdienstes!!!(Der Rentenvericherungsabzug beträgt bis Brutto 400,- EURO Verdienst 25% nur gezahlt vom Arbeitgeber; zwischen 400 und 800 EURO Verdienst zahlt der Arbeitgeber seine regulären 9,75% und der Student wird nach den Regeln der sog. "Gleitzone" - also sozusag. vorteilhaft - behandelt und zahlt je nach Verdienst zwischen 1,85% und bis zu 9,75% - (nach Tabellen)).

Krankenversichert (und pflegeversichert) bis du ja so oder so mit 28 Jahren freiwillig in der studentischen Krankenversicherun für 56 EURO und ein paar Zerquetschte....

Am Ende kommt ne ganze Menge netto raus (im Vergleich z.b. zu meiner "VORSTUDIUMTÄTIGKEIT" als kaufmännische Kraft).

Zudem bekommst du im günstigsten Fall "mithilfe" der Steuererklärung, wie von meinen Vorrednern bereits erwähnt, sogar die kpl. Lohnsteuer rückerstattet.

Um in obigen Genuss zu kommen, darfst deine studentische Erwerbstätigkeit jedoch nur "Nebentätigkeit" sein. Die Haupttätigkeit sollte im "studieren" liegen. Hierfür gibt es auch besondere "Regeln". So darfst du in der Woche nicht mehr als 20 Stunden als z.b. studentische Hilfskraft arbeiten. Außerhalb der Vorlesungszeit kann diese Grenze jedoch problemlos überschritten werden etc.

Ich habe eine sehr gute Broschüre im Netz gefunden, die ich jedoch leider nicht verlinken kann --> IGM (IG Metall) und Suchbegriff "Werksstudent" googeln!!!

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

Wow, das war jetzt mal eine weltklasse Antwort :-) DANKE!!!!! Langsam aber sicher steig ich in die "Werkstudenten-Materie" ein...ist ja alles nicht so ganz einfach.

Ich schreib euch mal wie es dann im Endeffekt gelaufen ist.

Vielen vielen Dank euch allen!
LG
A

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WiWi Gast

Re: Werkstudententätigkeit

STOPP. Wenn man als studentische Aushilfe eingestellt ist, wird auch über die 800,- EUR hinaus keine Lohnsteuer abgezogen. Das habe ich letzten Monat selbst erlebt. Nur Rentenversicherung!

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