WiWi Gast schrieb am 15.01.2021:
Folgendes:
Ich studiere derzeit BWL und brauche noch drei Semester zum Abschluss. Ich habe nie wirklich Spaß an dem Studium gehabt und bin mir sicher, dass ich auch noch Jura studieren möchte (bin sehr jung, also Alter kein Problem). Das kann ich sagen, weil ich diverse Jura-Veranstaltungen probeweise besucht habe und die juristischen Sache bei BWL für mich auch die interessantesten waren. Ich arbeite gerne mit dem Gesetz und hab auch Freunde am lernen, sodass mir intensives, umfangreiches Lernen nichts ausmacht.
Meine Frage ist, ob ich mein BWL Studium erst abschließen und zum WS 22/23 mit Jura beginnen sollte oder schon in diesem WS und mein BWL Studium nicht beenden sollte (wären dann ja auch nur noch 2 Semester bis zum Abschluss). Ich hab im Grunde keine Lust und Nerven mehr, aber würde es fast einfach nur zur Sicherheit durchziehen.
Beruflich möchte ich gerne als Rechtsanwalt/ Strafverteidiger im Bereich Unternehmensrecht oder Wirtschaftsstrafrecht arbeiten, insofern wäre ein abgeschlossenes BWL Studium mit Sicherheit auch nicht so dumm.
Eine klassische Karriere im Bereich BWL in einem Unternehmen kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Wie seht ihr das?
Ich würde dir raten: Breche ab!
Allerdings unter der Voraussetzung, dass Jura wirklich dein Ding ist und der Beruf den du anstrebst wirklich deinen Vorstellungen entspricht, bzw. in deinen Vorstellungen besser ist, als Berufe die sich durch das BWL Studium ergeben.
Der Grund, warum ich das BWL Studium abbrechen würde, ist der dass du dann früher mit Jura anfangen kannst.
Denn das Jurastudium ist lang. Meist 4,5-5 Jahre Studium. + 0-1,5 Jahre Wartezeit auf das Referendariat (nach Bundesland verschieden) + 2 Jahre Referendariat.
Das heißt man steigt ohnehin erst sehr spät in den Beruf ein.
Folglich kann es dir passieren, dass du, wenn du BWL fertig studierst, das Gefühl hast, dass es jetzt ,,zu spät" ist. Und dann hast du zwar was, aber das was du hast wolltest du eigentlich gar nicht haben.
Darüber hinaus musst du je nach Abinote und voraussichtlicher Abschlussnote im Studium aufpassen bei der Bewerbung. Hat man den Bachelorabschluss bereits in der Tasche, bevor die Bewerbungsfrist abläuft, gilt man als Zweitstudienbewerber. Dann geht es nach Bachelornote und Motivationsschreiben auf ein relativ kleines Kontingent, was u.U deutlich höhere Hürden schafft als der NC nach Abiturnote.
Allerdings gibt es hier den Zwischenweg sich im letzten Bachelorjahr also bereits vor Abschluss zu bewerben. Dann gilt man noch nicht als Zweitstudienbewerber.
--> Wenn du dir sicher bist, dass es dein Ding ist, mach es jetzt, um keine Zeit zu verschwenden und informiere dich rechtzeitig intensiv über alle Rahmenbedingungen.
antworten