Exmatrikulation
<HTML>Ich studiere (noch) BWL an einer Uni. Jetzt droht mir die Exmatrikulation, weil ich die Klausur Öffentliches Recht endgültig nicht bestanden habe.
Nun ist die Situation so, das die Klausur meiner Meinung nach 1. zu schwer und 2. deutlich zu umfangreich war (und das zum 2. mal).
Ausserdem ist das nicht nur meine subjektive Meinung, sondern eigentlich sieht das jeder so, der die Klausur geschrieben hat und auch andere konnten es fast nicht glauben als ich Ihnen den Umfang der Klausur beschrieben habe (inkl. Jura Student!). Nochdazu steht eine Aussage einer Assistentin im Raum die gesagt hat, das der Prof versehentlich Aufgaben für eine 2 stündige Klausur gestellt hat obwohl es nur eine 1 stündige ist...
Besonders ärgerlich ist die in meinen Augen unfaire Prüfung besonders deshalb, weil ich eigentlich alle anderen Vordiploms Klausuren schon bestanden habe...
Meine Frage ist nun, ob ein Härtefallantrag mit dieser Begründung Aussicht auf Erfolg haben könnte, welche anderen Gründe angeführt werden könnten und wie der auszusehen hätte?
Sollte es tatsächlich zur Exmatrikulation kommen, würde mich interessieren, was mir ausser einem Wechsel auf die FH noch für Möglichkeiten bleiben. Git es z. B. Universitäten, an denen ich trotz endgültig nicht bestandenem Vordiplom an meiner Universität noch BWL studieren darf ?</HTML>
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