Man darf insbesondere das zweite Staatsexamen nicht unterschätzen. Je nach Bundesland stehen nach 21 Monaten Referendariat 7-11 Klausuren an.
Grundsätzlich gliedert sich das Referendariat folgendermaßen:
1.) 5 Monate Zivilstation an einem Gericht (Amts- oder Landgericht) plus AG-Besuche am Landgericht. Im Rahmen der Zivilstation wirst du vertieft mit dem sehr komplexen Prozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsrecht) konfrontiert und wirst einem Richter zugeordnet für den du Akten bearbeitest und Urteile schreiben sollst. Wenn der Richter dich als geeignet ansieht, wirst du eventuell sogar eine Verhandlung, jedenfalls aber eine Zeugenvernehmung durchführen. Du wirst idR 5-6 Klausuren (5h-Klausuren) nebenher schreiben und nebenher viel Stoff aus den AGs lernen müssen. Am Ende der Zivilstation eine Endnote von deinem Ausbilder.
2.) 3 Monate Strafstation bei der Staatsanwaltschaft plus AG-Besuche am Landgericht. Du wirst einem StA zugeordnet. Hier beschäftigst du dich naturgemäß mit dem Strafrecht- insb. dem Strafprozessrecht in seiner ganzen Komplexität. Du wirst für den StA Akten bearbeiten und den StA beim Amtsgericht vertreten. Klausuren müssen auch nebenher geschrieben werden (5h-Klausuren) und natürlich auch nebenher der AG-Stoff erlernt werden. Die Klausuren in der Strafrechtsstation sind Urteils- oder Revisionsklausuren. Am Ende der Station wirst du wieder benotet.
3.) 4 Monate Verwaltungsstation (Bundes-/Landes-/Kommunal-Behörden, Ministerien, Polizei, Körperschaften des öff. Rechts, AA, Landesvertretungen etc). Auch hier wirst eine AG nebenher besuchen müssen. Auch hier wirst du Klausuren schreiben (Behördenklausuren, Urteilsklausuren und Anwaltsklausuren) und musst neben dinem Job bei der Verwaltung wieder viel lernen. Am Ende wirst du wieder benotet
4.) Anwaltsstation für 9 Monate. Nebenher AGs besuchen. Hier wirst du die anwaltliche Tätigkeit en Detail kennen lernen. Du wirst für den Anwalt Recherchetätigkeiten durchführen, Schriftsätze erledigen, bei Mandantengesprächen und bei Verhandlungen vor Gericht beiwohnen. Nebenher wirst du Klausuren schrieben, insbesondere Anwaltsklausuren. Auch hier wirst du am Ende Benotet. Viele besuchen nebenher noch ein juristisches Repetitorium, indem Klausurenkurse angeboten werden und versucht wird, dass nötige Wissen irgendwie kompakter darzustellen.
5.) Nach 21 Monaten: die große schriftliche Prüfung. je Nach Bundesland: 7-11 Klausuren (In Bayern 11, inklusive Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht als Pflichtklausur)
6.) 3 Monate Wahlstation (Verwaltung, RA, Unternehmen, Verband etc). Hast du das schriftliche Examen bestanden, steht am Ende der Wahlstation die mündliche Prüfung an. Diese besteht idR aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch.
Die Schwere des Refs ist v.a. folgendes: ES WIRD DAS GESAMTE MATERIELLE WISSEN aus dem 1. Staatsexamen VORAUSGESETZT. Neben deiner Arbeit (dafür wirst du ja auch entlohnt vom jeweiligen Bundesland, in Bayern ca 1400 im Monat), den Besuchen der AGs, dem Klausurenschreiben und dem Erlernen des komplexen Prozessrechts (Im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht; im 1. Examen wird in diesem Rechtsgebieten entsprechendes Wissen bei weitem nicht so detailliert gefordert), wird dir wenig Zeit bleiben, das gesamte materielle Wissen aus dem 1. Examen (zB Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Europarecht, Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, Staatsorganisationsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht, Sachenrecht etc. pp) nebenher konsequent zu wiederholen.
Des Weiteren ist schon der Klausuraufbau eine Materie für sich in Jura (ob aus Anwaltssicht, Behördensicht, Richtersicht oder aus Sicht des StA) und kann inbs bei Urteilsklausuren sehr sehr komplex sein.
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