Reisekostenrecht: Steuer-Reform zu beruflichen Reisekosten für Arbeitnehmer
Das "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" verändert und vereinheitlicht die steuerliche Geltendmachung von Reisekosten für Arbeitnehmer. In der Steuererklärung kann eine Entfernungspauschale von der Wohnung zur ersten Tätigkeitstätte berechnet sowie die tatsächliche Kosten für weitere berufliche Fahrten abgesetzt werden.
Das neue Reisenkostenrecht vereinfacht die steuerliche Geltendmachung für Arbeitnehmer
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285, BStBl I S. 188) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bei der Anwendung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer neue Grundsätze zur Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
»Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisenkostenrechts ab 1.1.2014«
Inhaltsverzeichnis (bis 2. Gliederungsebene)
I | Vorbemerkung | 4 | |
II | Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit | 4 | |
1. | Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Abs. 1 S.3 Nr. 4a, Abs. 4 EStG | 4 | |
a) Gesetzliche Definition "erste Tätigkeitsstätte", § 9 Absatz 4 EStG | 4 | ||
b) Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 NUmmer 4a EStG | 20 | ||
2. | Verpflegungsmehraufwendungen, § 9 Absatz 4a EStG | 23 | |
a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG | 23 | ||
b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG | 28 | ||
c) Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG | 31 | ||
3. | Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10. § 40 Absatz 2 Nummer 1a EStG | 31 | |
a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG | 32 | ||
b) Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG | 36 | ||
c) Doppelte Haushaltsführung, § 9 Absatz 4a Satz 12 EStG | 46 | ||
d) Bescheinigungspflicht "M" | 47 | ||
e) Neue Pauschalbesteuerungsmöglichkeit üblicher Mahlzeiten, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG | 47 | ||
4. | Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG | 49 | |
a) Unterkunftskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG | 49 | ||
b) Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5a EStG | 53 | ||
5. | Reisenebenkosten | 59 | |
6. | Sonstiges | 60 | |
III | Zeitliche Anwendungsregelung | 61 |
Download [PDF, 62 Seiten - 311 KB]
Ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014