Einsteigen mit Gewinnbeteiligung anstelle von Gehalt
Stellt euch vor, es gibt eine Firma "A", die eine UG ist, und kürzlich in eine Holding überführt wurde, mit siebenjähriger Sperrfrist. Gründer ist Alice, ihre gehört die Holding.
Es gibt eine Firma "B", ein Einzelunternehmen, gegründet von Bob. Beide Firmen werden praktisch von ihrem jeweils einzigen Gründer geleitet. Sie wollen fusionieren und ihre Produkte verschmelzen. Bob möchte dabei in Firma A+B nicht als Angestellter tätig sein, sondern weiterhin unternehmerisch tätig sein, also das Risiko mittragen und einen Teil der Gewinne erhalten. Bob bringt dabei seine Erfahrung, seine Arbeitskraft und sein Unternehmen B mit an den Tisch.
Die Firma A+B ist profitabel und hat jährliche Gewinne. Wie könnte man das regeln?
Die Idee von Alice und Bob wäre, dass Bob z.B. ca 15% Gewinnbeteiligung erhält. Allerdings könnte sich Alice auch in Zukunft selbst bei der UG als CEO o.ä. anstellen und ein großes Gehalt zahlen, den Rest der jährlichen Gewinne ins Unternehmen reinvestieren, und feststellen, dass der jährliche Gewinn minimal ist, sodass Bob leer ausginge. Wie kann eine solche Konstellation besser geregelt sein? Gibt es dafür typische Modelle oder Ansätze? Ist die erwähnte Sperrfrist dabei problematisch?
Mir ist natürlich klar, dass für eine solche Situation auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden muss. Ich möchte mich nur im Vorfeld selbst informieren und das Thema recherchieren, um eine bessere Vorstellung davon zu haben und die richtigen Fragen stellen zu können. Daher würde ich mich über Tipps und Schlagworte oder weiterführende Links freuen. Besten Dank!
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