Mindestlohn im Praktikum - Erfahrungen
Es gibt schon ziemlich viele Beiträge zu dieser Thematik, dennoch würde ich gerne mal ein Zwischenstand von euch hören.
Welche Erfahrungen habt ihr bei dem Thema Mindestlohn im Praktikum gemacht?
Stellt der Mindestlohn ein Ausschlusskriterium dar, sobald ein Bewerber kommt, der z.B. ein Pflichtpraktikum machen möchte?
Zu meinen Voraussetzungen:
Laut Studienordnung sind in meinem Studium 8 Wochen (ca. 2 Monate) Pflichtpraktikum vorgeschrieben.
Das ist mir definitiv zu wenig. Die Möglichkeit auf eine Gesamtdauer von wenigstens 5 Monate zu kommen bestünde durch die Kombination von 2 Monate Pflicht- und 3 Monate hochschulbegleitendes Praktikum (= nicht Mindestlohnpflichtig).
Oft steht in den Stellenanzeigen:
- Praktikumsdauer 3-6 Monate
- gerne auch länger als 3 Monate
- mind. 6 Monate
Leider stehen diese Beschreibungen auch oft in Kombination mit dem Stichwort "Pflichtpraktikum".
Ich kenne jetzt jedoch keine Universität, die ein komplettes Praxissemester (= 6 Monate) für ein Pflichpraktikum vorsieht.
Wird man dadurch sofort als Unistudierender ausgeschlossen?
Wie komme ich am besten an ein sechsmonatiges Praktikum, obwohl nur zwei davon als sog. Pflichtpraktikum vorgesehen sind?
Welche Erfahrungen habt ihr bei der Suche oder bei Vertragsverhandlungen zu diesem Thema gemacht?
Das Thema ist für alle, die interessiert in dieser Thematik sind.
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