DGB fordert gesetzlichen Schutz für Praktika
Um den zunehmenden Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte einzudämmen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund einen Katalog möglicher Gegenmaßnahmen entwickelt.
DGB fordert gesetzlichen Schutz für Praktika
Berlin, 23.10.2006 (dgb) - Um den zunehmenden Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte einzudämmen, hat der Deutsche Gewerkschafts-Bund einen Maßnahmen-Katalog entwickelt. Dazu sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock: »Immer mehr junge Menschen werden durch unbezahlte oder unterbezahlte Praktika hingehalten und häufig auch betrogen. Dazu kommt die negative Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Statt reguläre Stellen einzurichten, bedienen sich Arbeitgeber der billigen Praktikanten. Diese schamlose Ausbeutung muss beendet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine eindeutige rechtliche Regelung. Das Praktikum muss gesetzlich als Lernverhältnis definiert werden. Inhalt, Dauer und Vergütung müssen geregelt werden. Reguläre Stellen dürfen nicht durch Praktika ersetzt werden.«
Der DGB fordert
- eine Begrenzung der Praktika auf drei Monate,
- eine Vergütung von mindestens 300 Euro,
- einen Ausbildungsplan sowie
- fachliche Betreuung.
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