An unserer Uni ebenso.
Ich hoffe du warst nicht nur faul, sondern du kannst das echt nicht.
Ich an deiner Stelle würde mich mit Prüfungsamt auseinadersetzen und direkt Einspruch einlegen. Ansonsten lies dir nochmal die Prüfungsordnung durch.
Wenn man Glück hat, reicht die Beweislage meistens nicht aus. Also dass du getäsucht hat ist zwar logisch, aber dir das anzulasten ergibt sich aus der Beweislage nicht.
Ansonsten letzter Weg Anwalt. Bitte beachte die entsprechenden Fristen.
VG
User 12345 schrieb am 22.08.2021:
Hallo an alle, die dem Beitrag lesen,
Letztes Semester wurde ich erwischt und bekam dadurch ein Täuschungsversuch. Leider dieses Semester wurde ich in eine Modul wieder erwischt, wo ich nicht besonders gut bin.
Ich würde gerne wissen, was mir jetzt droht wenn mir zum zweiten Mal ein Täuschungsversuch festgestellt wurde.
Danke schon mal im Voraus
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