Quereinsteiger schrieb am 26.10.2019:
WiWi Gast schrieb am 25.10.2019:
Entweder bist du etwas naiv oder du hast noch keine Berufserfahrung. Ein Mitarbeiter der in der Vergangenheit gute Leistungen gebracht hat, muss dieses Level nicht automatisch halten.
Dann naiv. Bin im Betriebsrat. Wer langjährige Mitarbeiter kündigt oder versetzt, hat als AG meist die schlechteren Karten (sofern es um Einzelmaßnahmen und nicht ganze Teams geht). Ich bekomme die Gerichtsurteile mit: Sie enden bisher auf Wiedereinstellung oder wenn der AN mürbe wird, im Vergleich mit entsprechender Abfindung. "Schlechte" Arbeit ist vor Gericht nachweisbar, wenn der AN nicht in irgendeiner Form abgemahnt wurde.
Wenn der Betriebsrat sich gegen eine Kündigung ausspricht, muss das Gehalt meines Wissens (so ist es bei uns) bis zum Gerichtsbeschluss weiter gezahlt werden.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-durch-den-arbeitgeber-gehaltsfortzahlung-im-laufenden-kuendigungsschutzprozess-sichern_110058.html
Mich würde interessieren, ob der TE den fest angestellten MA behalten würde, wenn der befristet Angestellte einen anderen Job findet..
Das was du ansprichst, stimmt, betrifft aber die wenigsten Mitarbeiter. Mein Unternehmen hat ca. 35k MA und in einigen Bereichen eine hohe Fluktuation.
Bei uns enden fast alle Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung. Extrem selten wird der MA wieder beschäftigt werden müssen.
Wir haben ebenfalls einen BR und können nicht "einfach" so kündigen. Wir mahnen die Mitarbeiter vorher definitiv ab und es werden nicht alle gekündigt.
Wobe man leider sagen muss, dass unser BR zu 99,9% zustimmt und wir keine Fälle haben, wo wir ohne deren Zustimmung kündigen. Sprich, wir bezahlen dadurch auch nie Mitarbeiter während der Klage weiter.
Scheinbar ist das wieder sehr von der Kompetenz und der Kooperationsbereitschaft des BRs abhängig.
Wenn du im BR bist, dann interessiert mich deine Meinung mal.
Wir stellen Mitarbeiter fast nur noch unbefristet und mit drei Monate Probezeit ein. Liegt daran, dass bei uns befristete Mitarbeiter sehr häufig nachgelassen haben, wenn sie unbefristet werden. Gleiches gilt für die Einstellung von Mitarbeitern, die unbefristet sind, aber 6 Monate Probezeit haben.
Daher unbefristet und mit drei Monate Probezeit, weil wenn die Leistung nach der Probezeit nachlässt, dann haben wir immer noch drei Monate Zeit den MA zu kündigen, ohne das wir was zu befürchten haben.
Wie sieht das bei euch aus?
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