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Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

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WiWi Gast

Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw. Meinungen.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Denk an die Rente, die im öff später recht angenehm ist...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

"ggf. höheres Brutto" im privaten Bereich - entscheident ist ja am Ende das Netto ;)

Und mehr Netto gibts im privaten Bereich bei Jobs (die auf einem vergleichbaren Level zu denen des höheren Dienstes im öff Dienst sind) oft auch nur bei bei
a) auf Sachbearbeiterlevel: in Dax-30 Firmen bzw. allgemein Jobs mit Banken/Metall/Chemie-Tarif-Bindung
b) oder bei den anderen Firmen nur ziemlich weit oben auf der Karriereleiter

kommt also sehr darauf an wo im privaten Bereich du bist. Und Jobabbau bzw. Präkarisierung auch für Qualifizierte durch Digitalisierung ist da noch gar nicht berücksichtigt... Der Faktor spricht ohnehin gegen privaten Bereich.

Lounge Gast schrieb:

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen,
seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job
angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur
Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der
Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr
wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei
Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw.
Meinungen.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Bin Facharbeiter im IGM Konzern.

Gleiches Gehalt wäre bei A13 aufwärts erreicht.

Da ich ohne Studium nicht über A8 rauskommen würde:
Kein Wechsel.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ein Gedankenfehler bei Dir: Einen Job im ÖD bekommst Du fast nie angeboten. In extremen Einzelfällen kann das mal sein. Aber ganz extrem selten. Der Beamtenstatus hat auch Nachteile. U.a. kein fest definierter Dienstort.

Lounge Gast schrieb:

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen,
seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job
angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur
Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der
Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr
wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei
Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw.
Meinungen.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

bin mit 29 in den öD gewechselt (B.Sc. IT, ~60k). Ich bereue es nicht. Ruhige Kugel ist aber nicht.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Natürlich bekommt man einen Job im ÖD angeboten. Man bewirbt sich, schlägt sich gut im AC und dann heißt es, wir möchten Sie haben. Dann muss man das Angebot nur noch annehmen.

ÖD ist im höheren Dienst attraktiv. Dann sind die Gehälter auch mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Insbesondere die Sicherheit und Planbarkeit ist Gold wert. Man muss dann nicht vor jeder Umstrukturierung ob seines Arbeitsplatzes zittern. Man hat auch eine gewisse Ortssicherheit. Nicht umsonst gibt es noch Bundesministerien in Bonn.

Wenn man nur ein FH-Studium hat, würde ich nicht in den ÖD gehen, weil man dann über den gehobenen Dienst nicht hinauskommt. Diese Perspektive würde mich extrem frustrieren.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Was wäre notwendig, für einen Wechsel
(Achtung, das heißt nicht, dass das realistisch ist!)

  • Nur höherer Dienst
  • Ich würde die Behörde vorher sehr genau (durch enge Bekannte die dort sind, Familienmitglieder o.ä.) kennen wollen. Das betrifft insbesondere Fragen wie
    --> was mache ich da ganz konkret? Im Alltag. Macht mir das Spaß?
    --> tatsächliche Arbeitszeit in meinem Bereich? (mehr als die 41h im Schnitt oder echtes 9-5?)
    --> Stimmung und Menschenschlag? Überwiegend Juristen oder "normale Leute" ;)
    --> Möglichkeiten intern zu wechseln und damit:
    --> Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln? (Weniger was das Gehalt angeht, eher so in Richtung andere Perspektive, Ausland, Entsendung zu anderer Behörde, EU...)
  • Verbeamtung auf A14 innerhalb von 2-3 Jahren de facto (de jure geht ja nicht) garantiert sowie A15 oder A16 innerhalb von 5-10 Jahren realistisch.

Meine Ausgangssituation dabei:

35 J, 75k (3500 netto), 45h im Schnitt, 7 Jahre Berufserfahrung, unbefristet beschäftigt aber "sicher" ist mein Job jetzt auch nicht, wenn ich mir die Branche so ansehe.

Hab jobtechnisch immer mal wieder mit einigen der einschlägigen Aufsichtsbehörden zu tun und mir das deshalb die Frage des TE schon immer mal überlegt... Fazit war aber meistens, dass es entweder extrem schwer ist da reinzukommen (in den höheren Dienst) und/ oder dass die Beförderungen und Goodies eben einfach auf Karrieren ausgelegt sind, die in der Behörde begonnen werden und für Quereinsteiger eher nachteilig sind.

Um auf das gleiche Netto beim Bund zu kommen müsste es schon A14/4 (3670) ggf mit irgendwelchen Zulagen sein. Abzüglich PKV (200 nach Steuer) käme man dann in den Bereich meines jetzigen Gehalts.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2017&g=A_14&s=4&f=0&z=100&zulage=&stj=2016&stkl=1&r=0&zkf=0

A15 wäre dann über 4k netto und ganz ehrlich: ich brauch ja momentan schon meine 3,5 kaum wirklich und wohne in bald abgezahltem Eigentum. Das wollte ich eher der Pension wegen und weil es dann eben doch noch mal einen Entwicklungsschritt gibt auf den man sich freuen kann.
Die Jobsicherheit, die Pension und eine gesunde Worklife-Balance (okay so ungesund ist die bei mir momentan auch nicht unbedingt) sind schon ein Gesamtpaket, das ich bei Wünsch-dir-was mitnehmen würde.
Leider gibts solche Chancen selten.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.
Wobei die meisten im hD halt Juristen und Lehrer sind. Das gibt es natürlich nicht an der FH.

Ansonsten. Auch der gD kann interessant sein. Natürlich nicht in München oder Frankfurt. Aber in anderen Regionen

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Bin im ÖD und im hD. A15 ist nach einiger Zeit nahezu sicher, das war ein wichtiges Auswahlkriterium. Was bei mir den Ausschlag gegeben hat: komme in keine BU-Versicherung rein. Als Beamter bekommt man nach 6 Wochen Krankheit seinen Sold weiter, in der freien Wirtschaft gibt's als GKV-Mitglied dann noch ~70% vom Bruttogehalt, max. jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Als PKV-Mitglied muss man sich dafür versichern. Beides also ein deutlicher nachteil der Privatwirtschaft. Geht es nach 1,5 Jahren Krankheit gar nicht mehr weiter, geht's zur Rentenversicherung mit offenem Aussgang. Die meisten Betroffenen haben da schon eine Kündigung des AG erhalten, der Beamte hingegen bekommt ggf. eine Frühpension. Damit sind auch deutliche Verluste verbunden, aber man fällt nicht auf ALG2-Niveau.

Klingt vielleicht schwarzmalerisch, aber wer schon ähnliche Fälle mitbekommen hat, der wird vorsichtiger. Es trifft (leider) nicht immer nur die anderen.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich möchte hier auch mal was dazu sagen: Ich kam aus der Privatwirtschaft, ging als Tarifbeschäftiger in den öffentlicher Dienst (unbefristet) und habe von dort in den Beamtenstatus gewechselt. Warum?

Nun die Pro und Contra wurden hier schon vielfach kommentiert, aber einige Aspekte kommen zu kurz. Klar Familienfreundlichkeit hast Du in beiden Varianten, also Beamter und Tarifbeschäftiger, ebenso die vielfältigen Möglichkeiten in Teilzeit zu gehen, Lebensarbeitszeitkonten und die Jobsicherheit.

Was das Beamtentum aber wirklich spannend macht, sind die sogenannten gebündelten Dienstposten. Die gibt es sowohl im gehobenen, wie auch im höheren Dienst. Bedeutet in der Kürze: Du bleibst auf deinem Hintern sitzen, machst einen guten Job und ohne, dass Du mehr als diesen Job machen würdest steigst Du von A10 - A12/A13g bzw. A13h bis A15 auf. Einfach so.

Klar, die Leistung muss stimmen und auch der Vorgesetze muss es würdigen können (und wollen) aber dann ist der Durchmarsch auf Stellen die deutlich über 100k in der Privatwirtschaft liegen nicht nur machbar, sondern auch wahrscheinlich. Wer dann noch mehr Karriere will braucht wie überall ein Netzwerk, spätestens ab A16 geht nur mehr wenig ohne Stallgeruch oder Vitamin B.

Was noch? Nun, der öD wird älter und älter, wenn man also mit Anfang 30 den Einstieg gefunden hat, die Vorerfahrung als Tarifbeschäftiger im ÖD angerechnet wird und man somit im Idealfall nach 4 Jahren (1. Beförderung nach Ende der Mindesprobezeit von einem Jahr, zweite 2 Jahre darauf wegen guter Leistungen - Stichwort Bewährungsverkürzung) auf einer angemessenen Besoldungsstufe angekommen ist, dann stehen auch die kommenden zwanzig Jahre nicht unbedingt im Zeichen des Kummers.

Und die Nachteile? Hm ja, die Versetzbarkeit. Bist Du jung und ungebunden stimmt das, hast Du Familie und womöglich noch Kinder, ist es fast unmöglich vom Personalrat die Zustimmung zur Versetzung zu bekommen. Bist Du im Bundesdienst ist es zwar grundsätzlich noch etwas leichter, als im Landesdienst, aber wenn wirklich dauerhafte Versetzungen geplant sind, bietet man den Beteiligten oft auch mit goldenem Löffel den Wechsel in eine andere Behörde die ortsnäher gelegen ist.
Faktisch kommen bei uns Abordnungen vor, gerne auch mal 6 Monate, ja keine Frage, aber zurückgekehrt ist bisher noch jeder der wollte. Auch hier wird mittlerweile mehr aufs Personal geachtet (klar, ist man bei den Vorgesetzten unbeliebt, dann gilt das alles nicht, da der direkte Chef nun einmal ungeheure Macht bei Beamten hat).

Hinsichtlich Versicherung private Krankenversicherung (PKV) vs. gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sei noch gesagt: Wer keine oder nur ein Kind will wird sich über die jährlich steigenden Beiträge der PKV ärgern, wer zwei hat und vom Dienstherren 70% Beihilfe bekommt, den stört das im Gesamtvolumen eher weniger. Aber GKV ist nun einmal keine Alternative, zumindest aktuell nicht. Ob hier nochmal was geändert wird, wenn Rot-Rot-Grün den Bund kapert - tja, ich bin kein Hellseher.

Fazit: Wer den finanziellen Spielraum oder das Studium hat um 18 Monate Vorbereitungsdienst anerkannt zu bekommen, der fährt mit dem Weg zum Beamten sicher nicht schlecht.

Wer aber öfter den Job bzw. die Aufgaben wechseln will, der ist hier falsch, da die Möglichkeiten derzeit zumindest eher überschaubar sind.

Achja, ganz zum Schluss: Wenn der TE wirklich Teilzeitmodelle anstrebt rate ich dringend zum Verbleib auf Tarifebene. Da ist das ganze unbefristet möglich, bei Beamten darf das ganze bis zur Pensionierung maximal 15 Jahre gehen (bei weniger als der hälftigen Wochenarbeitszeit, mithin 20h/Woche bei 41h/Regelarbeitszeit)

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

"Sold" klingt nach Bundeswehr?

Lounge Gast schrieb:

Bin im ÖD und im hD. A15 ist nach einiger Zeit nahezu sicher,
das war ein wichtiges Auswahlkriterium. Was bei mir den
Ausschlag gegeben hat: komme in keine BU-Versicherung rein.
Als Beamter bekommt man nach 6 Wochen Krankheit seinen Sold
weiter, in der freien Wirtschaft gibt's als GKV-Mitglied
dann noch ~70% vom Bruttogehalt, max. jedoch bis zur
Beitragsbemessungsgrenze.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Eine Stelle im ÖD bekommt man nicht angeboten. Dazu müsste die Behörde Dich kennen und von Deiner Leistungsfähigkeit überzeugt sein. Also muss man sich bewerben. Wenn man Glück hat kommt man in den Auswahlprozess und darf ein AC durchlaufen.

Natürlich muss man auch im ÖD vor einer Umstrukturierung des Arbeitzplatzes, i.d.R. aber der gesamten Behörde zittern. Bekannte von mir hatten deshalb schlaflose Nächte, weil man bei geringem Gehalt durchaus eine Versetzung von mehreren hundert Kilometern einkalkulieren muss. Behörden werden immer wieder mal umstrukturiert. Manchmal auch komplett aufgelöst.

Lounge Gast schrieb:

Natürlich bekommt man einen Job im ÖD angeboten. Man bewirbt
sich, schlägt sich gut im AC und dann heißt es, wir möchten
Sie haben. Dann muss man das Angebot nur noch annehmen.

ÖD ist im höheren Dienst attraktiv. Dann sind die Gehälter
auch mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Insbesondere die
Sicherheit und Planbarkeit ist Gold wert. Man muss dann nicht
vor jeder Umstrukturierung ob seines Arbeitsplatzes zittern.
Man hat auch eine gewisse Ortssicherheit. Nicht umsonst gibt
es noch Bundesministerien in Bonn.

Wenn man nur ein FH-Studium hat, würde ich nicht in den ÖD
gehen, weil man dann über den gehobenen Dienst nicht
hinauskommt. Diese Perspektive würde mich extrem frustrieren.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Du kommst in keine BU-Versicherung rein, bist aber Beamter (oder doch nur Angestellter?) im ÖD? Das hört sich nach einer Vorerkrankung an, die normalerweise auch eine Verbeamtung ausschliessen würde.

Lounge Gast schrieb:

Bin im ÖD und im hD. A15 ist nach einiger Zeit nahezu sicher,
das war ein wichtiges Auswahlkriterium. Was bei mir den
Ausschlag gegeben hat: komme in keine BU-Versicherung rein.
Als Beamter bekommt man nach 6 Wochen Krankheit seinen Sold
weiter, in der freien Wirtschaft gibt's als GKV-Mitglied
dann noch ~70% vom Bruttogehalt, max. jedoch bis zur
Beitragsbemessungsgrenze. Als PKV-Mitglied muss man sich
dafür versichern. Beides also ein deutlicher nachteil der
Privatwirtschaft. Geht es nach 1,5 Jahren Krankheit gar nicht
mehr weiter, geht's zur Rentenversicherung mit offenem
Aussgang. Die meisten Betroffenen haben da schon eine
Kündigung des AG erhalten, der Beamte hingegen bekommt ggf.
eine Frühpension. Damit sind auch deutliche Verluste
verbunden, aber man fällt nicht auf ALG2-Niveau.

Klingt vielleicht schwarzmalerisch, aber wer schon ähnliche
Fälle mitbekommen hat, der wird vorsichtiger. Es trifft
(leider) nicht immer nur die anderen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Die von Dir beschriebenen gebündelten Dienstposten gibt es nicht überall. Meistens nur in Oberbehörden und Ministerien.

Lounge Gast schrieb:

Ich möchte hier auch mal was dazu sagen: Ich kam aus der
Privatwirtschaft, ging als Tarifbeschäftiger in den
öffentlicher Dienst (unbefristet) und habe von dort in den
Beamtenstatus gewechselt. Warum?

Nun die Pro und Contra wurden hier schon vielfach
kommentiert, aber einige Aspekte kommen zu kurz. Klar
Familienfreundlichkeit hast Du in beiden Varianten, also
Beamter und Tarifbeschäftiger, ebenso die vielfältigen
Möglichkeiten in Teilzeit zu gehen, Lebensarbeitszeitkonten
und die Jobsicherheit.

Was das Beamtentum aber wirklich spannend macht, sind die
sogenannten gebündelten Dienstposten. Die gibt es sowohl im
gehobenen, wie auch im höheren Dienst. Bedeutet in der Kürze:
Du bleibst auf deinem Hintern sitzen, machst einen guten Job
und ohne, dass Du mehr als diesen Job machen würdest steigst
Du von A10 - A12/A13g bzw. A13h bis A15 auf. Einfach so.

Klar, die Leistung muss stimmen und auch der Vorgesetze muss
es würdigen können (und wollen) aber dann ist der Durchmarsch
auf Stellen die deutlich über 100k in der Privatwirtschaft
liegen nicht nur machbar, sondern auch wahrscheinlich. Wer
dann noch mehr Karriere will braucht wie überall ein
Netzwerk, spätestens ab A16 geht nur mehr wenig ohne
Stallgeruch oder Vitamin B.

Was noch? Nun, der öD wird älter und älter, wenn man also mit
Anfang 30 den Einstieg gefunden hat, die Vorerfahrung als
Tarifbeschäftiger im ÖD angerechnet wird und man somit im
Idealfall nach 4 Jahren (1. Beförderung nach Ende der
Mindesprobezeit von einem Jahr, zweite 2 Jahre darauf wegen
guter Leistungen - Stichwort Bewährungsverkürzung) auf einer
angemessenen Besoldungsstufe angekommen ist, dann stehen auch
die kommenden zwanzig Jahre nicht unbedingt im Zeichen des
Kummers.

Und die Nachteile? Hm ja, die Versetzbarkeit. Bist Du jung
und ungebunden stimmt das, hast Du Familie und womöglich noch
Kinder, ist es fast unmöglich vom Personalrat die Zustimmung
zur Versetzung zu bekommen. Bist Du im Bundesdienst ist es
zwar grundsätzlich noch etwas leichter, als im Landesdienst,
aber wenn wirklich dauerhafte Versetzungen geplant sind,
bietet man den Beteiligten oft auch mit goldenem Löffel den
Wechsel in eine andere Behörde die ortsnäher gelegen ist.
Faktisch kommen bei uns Abordnungen vor, gerne auch mal 6
Monate, ja keine Frage, aber zurückgekehrt ist bisher noch
jeder der wollte. Auch hier wird mittlerweile mehr aufs
Personal geachtet (klar, ist man bei den Vorgesetzten
unbeliebt, dann gilt das alles nicht, da der direkte Chef nun
einmal ungeheure Macht bei Beamten hat).

Hinsichtlich Versicherung private Krankenversicherung (PKV)
vs. gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sei noch gesagt:
Wer keine oder nur ein Kind will wird sich über die jährlich
steigenden Beiträge der PKV ärgern, wer zwei hat und vom
Dienstherren 70% Beihilfe bekommt, den stört das im
Gesamtvolumen eher weniger. Aber GKV ist nun einmal keine
Alternative, zumindest aktuell nicht. Ob hier nochmal was
geändert wird, wenn Rot-Rot-Grün den Bund kapert - tja, ich
bin kein Hellseher.

Fazit: Wer den finanziellen Spielraum oder das Studium hat um
18 Monate Vorbereitungsdienst anerkannt zu bekommen, der
fährt mit dem Weg zum Beamten sicher nicht schlecht.

Wer aber öfter den Job bzw. die Aufgaben wechseln will, der
ist hier falsch, da die Möglichkeiten derzeit zumindest eher
überschaubar sind.

Achja, ganz zum Schluss: Wenn der TE wirklich Teilzeitmodelle
anstrebt rate ich dringend zum Verbleib auf Tarifebene. Da
ist das ganze unbefristet möglich, bei Beamten darf das ganze
bis zur Pensionierung maximal 15 Jahre gehen (bei weniger als
der hälftigen Wochenarbeitszeit, mithin 20h/Woche bei
41h/Regelarbeitszeit)

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Hier TE. Geht aus meiner Sicht alles in eine eindeutige Richtung, die ich ähnlich sehe.

Hintergrund: Ich bewerbe mich derzeit auf W2-Professuren und das wird - m.E. - auch irgendwann klappen. Wenn nicht innerhalb des nächsten Jahres, dann innerhalb der nächsten 5 Jahre. Ich bin eigentlich auf der Suche nach Argumenten, das nicht zu tun, aber mir fallen keine ein. Und was an Kommentaren bisher gekommen ist, stützt meine Sicht.

Witzigerweise hilft es oft, eine Frage einfach andersrum zu stellen: Hätte ich geschrieben "Ist A14 kompetitiv im Vergleich zur Wirtschaft?", dann wären hier die Kommentare von wegen "ich verdien 200k" nur so reingeflattert, s. andere Threads.

Zum Kommentar "man bekommt keine Stelle angeboten": Da hat ja jemand schon was gesagt, und es war doch wohl auch klar, dass es im thread nicht um "Kriegt man eine Stelle angeboten oder muss man sich vorher bewerben" geht, sondern dass meine Frage woanders hinzielte.
Das ist so ähnlich, als ob jemand hier eine Frage stellt, und ich darauf hinweise, dass ein Komma falsch gesetzt ist und sich die Frage deshalb erübrigt.

Wie in allen Threads gilt also auch hier: Wer also nichts Brauchbares beizutragen hat, der möge besser schweigen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

W2-Professur ist doch perfekt. Du kriegst ein nettes Grundgehalt und kannst durch Drittmittel und Gutachten dieses noch aufbesseren. Mein Prof an der Uni hat damit ein nettes Zubrot verdient. Klar hat man an einer FH mehr Lehrveranstaltungen aber 2.000 Euro zusätzlich pro Monat dürften drin sein, wenn man sich reinhängt.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Wenn man in einem Bundesministerium arbeitet, dann kann man davon ausgehen, dass man bis zur Pension in Berlin bleibt. Sollte die Hauptstadt irgendwann aus Berlin weg verlegt werden, so haben wir ganz andere Probleme. Gegen seinen Willen wird niemand nach Bonn zwangsversetzt, dafür ist der Personalrat zu stark. Zumal die Tendenz ja eh ganz klar nach Berlin geht. Und außerhalb des politischen Betriebs ist es schwer, in Berlin gut bezahlte Stellen zu finden.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Da man in deinem Gedankenexperiment "nicht zu alt" ist, würde ich pauschal sagen, bleib in der Privatwirtschaft.

Natürlich hat der öD seine Vorteile, ein ganz starker Nachteil (m.M.n.) ist aber, dass du nicht nach Leistung vergütet wirst und deine Aufstiegschancen rapide abfallen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

W2 ist doch wirklich perfekt. Wenn es dann noch mit dem Umfeld passt, dann ist alles gut. Bund oder Bundesland? Das macht doch auch bei den W-Gruppen einiges aus oder? Berlin vs Bayern zB

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Deine Ausgangsfragestellung ist so allgemein gehalten, dass die Antworten natürlich auf normale Beamtenstellen der A-Besoldung abzielen, Das was man da an Nachteilen / Risiken hat gibt es für Hochschullehrer weitgehend nicht. Dafür aber viele Vorteile ähnlich wie bei Richtern und Staatsanwälten.

Etwas seltsam ist Deine Erwartung, keine Überstunden unbezahlt leisten zu müssen. Das sagt sehr viel über Dein Selbstverständnis und Deine Arbeitseinstellung aus. Man kann nur hoffen, dass die Berufungskommissionen das erkennen. Ich war auch mal Beamter. Bei uns waren unbezahlte Überstunden im h.D. total normal. Keiner hatte das negativ gesehen. Dafür war man ja auch Beamter, also quasi immer im Dienst.

Lounge Gast schrieb:

Hier TE. Geht aus meiner Sicht alles in eine eindeutige
Richtung, die ich ähnlich sehe.

Hintergrund: Ich bewerbe mich derzeit auf W2-Professuren und
das wird - m.E. - auch irgendwann klappen. Wenn nicht
innerhalb des nächsten Jahres, dann innerhalb der nächsten 5
Jahre. Ich bin eigentlich auf der Suche nach Argumenten, das
nicht zu tun, aber mir fallen keine ein. Und was an
Kommentaren bisher gekommen ist, stützt meine Sicht.

Witzigerweise hilft es oft, eine Frage einfach andersrum zu
stellen: Hätte ich geschrieben "Ist A14 kompetitiv im
Vergleich zur Wirtschaft?", dann wären hier die
Kommentare von wegen "ich verdien 200k" nur so
reingeflattert, s. andere Threads.

Zum Kommentar "man bekommt keine Stelle angeboten":
Da hat ja jemand schon was gesagt, und es war doch wohl auch
klar, dass es im thread nicht um "Kriegt man eine Stelle
angeboten oder muss man sich vorher bewerben" geht,
sondern dass meine Frage woanders hinzielte.
Das ist so ähnlich, als ob jemand hier eine Frage stellt, und
ich darauf hinweise, dass ein Komma falsch gesetzt ist und
sich die Frage deshalb erübrigt.

Wie in allen Threads gilt also auch hier: Wer also nichts
Brauchbares beizutragen hat, der möge besser schweigen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Da Du scheinbar selektiv liest, sei mir (TE) der folgende Hinweis gestattet:

ich erwarte als Beamter keine UNABGEGOLTENEN Überstunden. Das ist ein himmelweiter Unterschied zu UNBEZAHLTEN Überstunden. Denn Abgelten kann man Überstunden auch i.F.v. Freizeit.

Ich finde, der Satz "Dafür war man ja auch Beamter, also quasi immer im Dienst." sagt viel eher etwas über Deine Mentalität aus. Denk mal drüber nach...

Lounge Gast schrieb:

...

Etwas seltsam ist Deine Erwartung, keine Überstunden
unbezahlt leisten zu müssen. Das sagt sehr viel über Dein
Selbstverständnis und Deine Arbeitseinstellung aus. Man kann
nur hoffen, dass die Berufungskommissionen das erkennen. Ich
war auch mal Beamter. Bei uns waren unbezahlte Überstunden im
h.D. total normal. Keiner hatte das negativ gesehen. Dafür
war man ja auch Beamter, also quasi immer im Dienst.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Deine Antwort bestätigt meinen Eindruck. Natürlich habe ich damit auch unabgegolten gemeint. Als Beamter hast Du im Vergleich zu einem Tarifangestellten einen anderen Status. Gewisse Vorteile sollten es einem dann auch schon wert sein, mehr als die üblich geforderte Zeit zu arbeiten, vor allem, wenn man gewisse Freiheiten wie als Lehrer oder Hochschullehrer geniest. Vor allem für einen eventuellen "Professor" ist Deine Einstellung mehr als seltsam. Dessen Arbeitszeit ist ohnehin nicht exakt messbar. Und dann noch diese Arbeitnehmermentalität! Ein leitender Angestellter würde auch nicht auf die Idee kommen, Überstunden abzufeiern.

Lounge Gast schrieb:

Da Du scheinbar selektiv liest, sei mir (TE) der folgende
Hinweis gestattet:

ich erwarte als Beamter keine UNABGEGOLTENEN Überstunden. Das
ist ein himmelweiter Unterschied zu UNBEZAHLTEN Überstunden.
Denn Abgelten kann man Überstunden auch i.F.v. Freizeit.

Ich finde, der Satz "Dafür war man ja auch Beamter, also
quasi immer im Dienst." sagt viel eher etwas über Deine
Mentalität aus. Denk mal drüber nach...

Lounge Gast schrieb:

...

Etwas seltsam ist Deine Erwartung, keine Überstunden
unbezahlt leisten zu müssen. Das sagt sehr viel über Dein
Selbstverständnis und Deine Arbeitseinstellung aus. Man
kann
nur hoffen, dass die Berufungskommissionen das erkennen.
Ich
war auch mal Beamter. Bei uns waren unbezahlte
Überstunden im
h.D. total normal. Keiner hatte das negativ gesehen.
Dafür
war man ja auch Beamter, also quasi immer im Dienst.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich will diese lächerliche Diskussion nicht führen. Mein Motiv bei der Angabe deses "Vorteils" aus Sicht des öD war, die generelle Arbeitszeitmentalität widerzuspiegeln.

Dass dies als Hochschullehrer noch einmal ganz anders gehandhabt wird, liegt auf der Hand. Da gibt es Tage, an denen man von morgens 8 Uhr bis abends 22 Uhr an der Hochschule ist, und da gibt es andere Tage, an denen man zu Hause bleibt.

Nur war mir wichtig, nicht die Nischentätigkeit eines HS-Professors anzuführen, sondern den Vergleich Privatwirtschaft vs. öD zu machen.

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe: Wer nichts Inhaltliches beizutragen hat (so wie Du), der darf den Thread gerne unkommentiert lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich bin Bundesbeamter. Bei uns werden alle Stunden schön aufgeschrieben und wir können Überstunden schön fleißig abfeiern. Davon mache ich auch fleißig Gebrauch. Ich genieße es einfach, pünktlich Feierabend machen zu können, um dann seinen privaten Interessen nachgehen zu können.

Ich verstehe gar nicht, was die Leute alle gegen Beamte haben. Wir tun doch gar nichts. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Die haben nix gegen euch- die wären halt selber gern einer ;)

Lounge Gast schrieb:

Ich bin Bundesbeamter. Bei uns werden alle Stunden schön
aufgeschrieben und wir können Überstunden schön fleißig
abfeiern. Davon mache ich auch fleißig Gebrauch. Ich genieße
es einfach, pünktlich Feierabend machen zu können, um dann
seinen privaten Interessen nachgehen zu können.

Ich verstehe gar nicht, was die Leute alle gegen Beamte
haben. Wir tun doch gar nichts. ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

weitere Meinungen?

Und bitte nicht festbeißen an "Beamte tun nichts" oder "ich darf in der Privatwirtschaft meine Stunden auch aufschreiben".

Es geht mir ums größere Gesamtbild!

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich habe gerade ähnliche Gedanken wie der TE. Ich komme dabei zu dem Schluss, dass ich es nicht an einer Besoldungsstufe festmachen kann.

Bei mir stehen (abstrakt) meinem Industrie-Jobs ein A15-Job in einer Bundesoberbehörde oder eine W2-Professur gegenüber. Beide bewegen sich gehaltsmäßig auf einem vergleichbaren Niveau. Die Chancen, den A15-Job zu bekommen, sind sehr hoch. Die Chancen auf die W2-Professur sind bestenfalls mittel.

Trotzdem habe ich mich entschieden, für den A15-Job keine Bewerbung abzugeben, da es sich dabei um eine klassische Sachbearbeiter-Position mit sehr wenig persönlichem Gestaltungsspielraum handelt. Demgegenüber hat man bei der W2-Professur aufgrund der Freiheit der Forschung/Lehre viel mehr Möglichkeiten, sich zu entfalten. Durch die größere persönliche Freiheit hätte ich auch kein Problem damit, mehr als 40h/Woche zu arbeiten.

Aufgrund dieses unterschiedlichen Entfaltungspotentials habe ich für den A15-Job keine Bewerbung abgegeben, für einige W2-Professuren allerdings schon.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Geld sollte niemals der Treiber sein.

Der ÖD hat halt andere Aufgaben und Tätigkeiten als die Privatwirtschaft.

Wer als Volkswirt gerne wirtschaftspolitische Fragestellungen bearbeitet, der ist im BMWi besser aufgehoben als im DAX30-Controlling. Ein passionierter Wirtschaftsprüfung wird im BMF nicht glücklich. Man sollte sich daher die Frage stellen, wie will ich arbeiten und mit welchen Themen will ich zu tun haben. Danach sollte die Entscheidung fallen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

was macht dich so sicher, dass du die a15 stelle bekommst?

Lounge Gast schrieb:

Ich habe gerade ähnliche Gedanken wie der TE. Ich komme dabei
zu dem Schluss, dass ich es nicht an einer Besoldungsstufe
festmachen kann.

Bei mir stehen (abstrakt) meinem Industrie-Jobs ein A15-Job
in einer Bundesoberbehörde oder eine W2-Professur gegenüber.
Beide bewegen sich gehaltsmäßig auf einem vergleichbaren
Niveau. Die Chancen, den A15-Job zu bekommen, sind sehr hoch.
Die Chancen auf die W2-Professur sind bestenfalls mittel.

Trotzdem habe ich mich entschieden, für den A15-Job keine
Bewerbung abzugeben, da es sich dabei um eine klassische
Sachbearbeiter-Position mit sehr wenig persönlichem
Gestaltungsspielraum handelt. Demgegenüber hat man bei der
W2-Professur aufgrund der Freiheit der Forschung/Lehre viel
mehr Möglichkeiten, sich zu entfalten. Durch die größere
persönliche Freiheit hätte ich auch kein Problem damit, mehr
als 40h/Woche zu arbeiten.

Aufgrund dieses unterschiedlichen Entfaltungspotentials habe
ich für den A15-Job keine Bewerbung abgegeben, für einige
W2-Professuren allerdings schon.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

A15-Stellen, die öffentlich ausgeschrieben werden sind ja meistens irgendwelche Behördenleiter oder FH-Kanzler. Habe bewusst noch keine A15-Stelle gesehen, die öffentlich von einem Ministerium für eine Referentenstelle ausgeschrieben wurde. Die laufen meistens als A13/A14.

Lounge Gast schrieb:

Ich habe gerade ähnliche Gedanken wie der TE. Ich komme dabei
zu dem Schluss, dass ich es nicht an einer Besoldungsstufe
festmachen kann.

Bei mir stehen (abstrakt) meinem Industrie-Jobs ein A15-Job
in einer Bundesoberbehörde oder eine W2-Professur gegenüber.
Beide bewegen sich gehaltsmäßig auf einem vergleichbaren
Niveau. Die Chancen, den A15-Job zu bekommen, sind sehr hoch.
Die Chancen auf die W2-Professur sind bestenfalls mittel.

Trotzdem habe ich mich entschieden, für den A15-Job keine
Bewerbung abzugeben, da es sich dabei um eine klassische
Sachbearbeiter-Position mit sehr wenig persönlichem
Gestaltungsspielraum handelt. Demgegenüber hat man bei der
W2-Professur aufgrund der Freiheit der Forschung/Lehre viel
mehr Möglichkeiten, sich zu entfalten. Durch die größere
persönliche Freiheit hätte ich auch kein Problem damit, mehr
als 40h/Woche zu arbeiten.

Aufgrund dieses unterschiedlichen Entfaltungspotentials habe
ich für den A15-Job keine Bewerbung abgegeben, für einige
W2-Professuren allerdings schon.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

A15 ist Referent, Sachbearbeiter-Jobs sind dem gehobenen Dienst vorbehalten. Je nach Behörde hat man mit A15 auch schon genügend Gestaltungsspielraum hat.

Bei mir ist es so, dass ich mir den Gestaltungsspielraum in meiner Freizeit suche. Von daher genieße ich es, wenn ich ohne schlechtes Gewissen auch schon um 15 Uhr das Büro verlassen kann, um mich außerhalb der Arbeit selbst zu verwirklichen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich bin mir aus 2 Gründen so sicher:

  1. Die Behörde hat sehr großen Personalmangel (erkennbar z.B. daran, dass sie sogar in der U-Bahn Werbungen schaltet).
  2. Ich besitze Qualifikationen, die von der Behörde stark nachgefragt werden.
antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Aber du musst auch noch im Assessment Center überzeugen. Wenn du ein Sozialautist bist, bringen dir deine ganzen Qualifikationen sind.

McK und BCG machen auch in jeder Unizeitschrift Werbung. Trotzdem würden die wenigsten dort einen Job bekommen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Lounge Gast schrieb:

Ich bin mir aus 2 Gründen so sicher:

  1. Die Behörde hat sehr großen Personalmangel (erkennbar z.B.
    daran, dass sie sogar in der U-Bahn Werbungen schaltet).
  2. Ich besitze Qualifikationen, die von der Behörde stark
    nachgefragt werden.

Hast du mal einen Bewerbungsprozess im öffentlichen Dienst mitgemacht? Ich hab mir das vor ein paar Jahren mal gegeben, Leitungsposition mit Erfahrung aus der freien Wirtschaft. Trotzdem war es beim Vorstellungsgespräch und später AC ein "Männleinlaufen", das ich so noch nirgends erlebt habe. Da wurden Bewerber über Tage im 30 Minuten-Takt abgefertigt. Und wie gesagt, das wär keine Position für einen Absolventen und es war ein Uni-Diplom bzw. Master Voraussetzung. Von daher wäre ich in Bezug auf "die Stelle im ÖD hätte ich sicher" sehr vorsichtig. Auch wenn das viele nicht hören wollen, Stellen im hD sind extrem begehrt, weil man woanders kaum eine solche Kombination aus Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsplatzsicherheit bekommt.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Das ist ja genau das Problem dieser Behörde: Die Kombination aus Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsplatzsicherheit ist bei dieser Behörde objektiv betrachtet schlechter als in der freien Wirtschaft.

Die Behörde versucht aktuell sogar über den Bundestag einen Gehaltszulage für ihre Mitarbeiter zu bekommen, weil die Stellen trotz A15 einfach nicht attraktiv genug sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Dann hast du scheinbar die richtige Behörde noch nicht gefunden ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

OK, back to topic, please.

Gerade lese ich in einem der letzten Kommentare wieder

"Auch wenn das viele nicht hören wollen, Stellen im hD sind extrem begehrt, weil man woanders kaum eine solche Kombination aus Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsplatzsicherheit bekommt. "

D.h., der Schreiber wäre auch offensichtlich sofort bereit, seinen Job gegen eine hD-Stelle zu tauschen (sofern er dort nicht schon ist).

Ich (TE) kann ja eigentlich auch nicht sagen, dass ich mit Sicherheit eine W2-Professur bekomme. Aber ich probiere es und schätze meine Chancen halt nicht so schlecht.

Natürlich kann es trotzdem passieren, dass ich in 10 Jahren (mit Mitte 40) noch keine Professur ergattern konnte...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Daraus gute Chancen abzuleiten ist absurd. Dax30 sind auch immer auf der Suche. Das Prinzip ist das gleiche. Aus einer möglichst großen Anzahl von Bewerbern die besten auszulesen.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin mir aus 2 Gründen so sicher:

  1. Die Behörde hat sehr großen Personalmangel (erkennbar z.B.
    daran, dass sie sogar in der U-Bahn Werbungen schaltet).
  2. Ich besitze Qualifikationen, die von der Behörde stark
    nachgefragt werden.
antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

mal eine Frage an diejenigen die beides kenne öffentlicher Dienst (als Beamter!) und privates Unternehmen : kann ich als Beamter wirklich selbstbewusster ggü den Chefs auftreten und auf meiner Rechte bezüglich Arbeitszeiten, Weiterbildungen etc pochen ? Klar, man ist unkündbar, aber es gibt auch Leistungsbeurteilungen und informelle Sanktionsmöglichkeiten...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Was für ein dummes Zeug.

Wieso sollte die Arbeitsplatzsicherheit bei einer A15-Stelle schlechter sein als in der freien Wirtschaft? A15 = Unkündbar weil verbeamtet. Gibt es in der "Freien Wirtschaft" einen Status "doppelt unkündbar"?

Wieso sollte die Arbeitszeit schlechter sein ls in der freien Wirtschaft?
A15 = Beamter = 41h/Woche Regelarbeitszeit. Willst Du mir erzählen, dass dort regelmäßig 80h-Wochen geschoben werden, während der vergleichbare Job in der "freien Wirtschaft" mit 40h tatsächlicher Arbeitszeit gemacht wird?

Wieso sollte das Gehalt besser sein?
A15 = Beamter = Netto über 4k/Monat. Das sind 90k/Jahr in der "freien Wirtschaft". Von den Pensionsansprüchen ganz zu schweigen. Falls jetzt die DAX30-Industriebeamten erzählen wollen, das sei ja gar nichts und da lägen sie weit drüber, dann ist das schön, aber sicher keine Garantie für die Zukunft oder für Berufseinsteiger. In einer normalen Firma ist das Abteilungsleitergehalt, wenn nicht sogar Bereichsleitergehalt.

Lounge Gast schrieb:

Das ist ja genau das Problem dieser Behörde: Die Kombination
aus Einkommen, Arbeitszeit und Arbeitsplatzsicherheit ist bei
dieser Behörde objektiv betrachtet schlechter als in der
freien Wirtschaft.

Die Behörde versucht aktuell sogar über den Bundestag einen
Gehaltszulage für ihre Mitarbeiter zu bekommen, weil die
Stellen trotz A15 einfach nicht attraktiv genug sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich kenne beide Seiten. Leistungsbeurteilungen und informelle Sanktionsmöglichkeiten sind bei einem Beamten tatsächlich kritisch. Auf dieser Basis ist die Karriere unter Umständen ganz schnell zu Ende. War bei mir so. Du hast dann viel weniger Veränderungsmöglichkeiten als in der freien Wirtschaft.

Lounge Gast schrieb:

mal eine Frage an diejenigen die beides kenne öffentlicher
Dienst (als Beamter!) und privates Unternehmen : kann ich als
Beamter wirklich selbstbewusster ggü den Chefs auftreten und
auf meiner Rechte bezüglich Arbeitszeiten, Weiterbildungen
etc pochen ? Klar, man ist unkündbar, aber es gibt auch
Leistungsbeurteilungen und informelle Sanktionsmöglichkeiten...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Wenn du deine A15 hast und damit zufrieden bist, dann können dir Leistungsbeurteilungen am Arsch vorbeigehen. Und Sanktionsmöglichkeiten gibt es wenige. Man könnte dich in ein anderes Referat abgeben. Aber dafür muss dort erstmal eine Stelle frei sein. Ich fühle mich relativ frei und ungebunden.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Bezogen auf ein Ministerium hast Du recht. Da sind die Sanktionen begrenzt. Versetzung in die Aussenverwaltung, nämlich dahin, wo Du garantiert nicht hin willst, geht schon. Bleibst Du im Ministerium, sind die Referatsleiter irgendwann dann 10 Jahre jünger als Du, aber das ist verkraftbar, weil Du selbst nie Führungskraft gewesen bist, also keinen Statusverlust hinnehmen musst. Nicht alle Beamten arbeiten in Ministerien! In einer nachgeordneten Behörde bist Du mit A15 Referatsleiter. Da sieht die Sanktion dann so aus, dass man Dir die Referatsleiterstelle wegnimmt und Dich auf eine Sachbearbeiterstelle umsetzt. Natürlich fiktiv A15-bewertet, aber von der Funktion her trotzdem degradiert. Deine alten Kollegen sind dann weiter Referatsleiter, Du bist aber plötzlich unten auf gleicher Ebene mit deinen ehemaligen Sachbearbeitern gelandet.

Lounge Gast schrieb:

Wenn du deine A15 hast und damit zufrieden bist, dann können
dir Leistungsbeurteilungen am Arsch vorbeigehen. Und
Sanktionsmöglichkeiten gibt es wenige. Man könnte dich in ein
anderes Referat abgeben. Aber dafür muss dort erstmal eine
Stelle frei sein. Ich fühle mich relativ frei und ungebunden.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Im Ergebnis stimme ich Dir zu. Das Verhältnis von Arbeitszeit zu Gehalt ist jedenfalls im höheren Dienst meist sehr gut. Natürlich bietet die freie Wirtschaft teilweise höhere Gehälter. Allerdings muss man die erst einmal bekommen. Um ein Gehalt analog A14/A15 erhalten, muss man bei einem Big4-Unternehmen immerhin Manager/Senior Manager sein. Das schafft nicht jeder. Mal ganz davon abgesehen, dass wohl nur wenige Beamte (dauerhaft) so lange arbeiten werden wie die Big4-Knechte.

Natürlich gibt es auch Industriebeamte im IGM-Biotop mit 35h/Woche. Der Standard ist aber auch das nicht. Kenne so manch einen EX-UBler/Big4ler, der in den Konzern gekommen ist, nur um festzustellen, dass Privatleben auch dort zumindest bei Führungskräften nicht gerne gesehen wird.

Meine Bekannten im (höheren) öffentlichen Dienst machen sich hingegen nicht gerade kaputt. Die Arbeitszeiten sind nicht nur kürzer, sondern können auch deutlich flexibler und angenehmer gestaltet werden. Überstunden werden gerne mal in zusätzliche freie Tage umgewandelt. Der Arbeitstag beginnt früh und endet dementsprechend auch früh, während in der freien Wirtschaft die Spätaufsteher den Takt vorgeben. Im ersten Moment mag ein Arbeitsbeginn um 9 Uhr ja noch entspannt klingen ("Ich kann ausschlafen"). Wenn man dafür aber mindestens bis 20 Uhr Präsenz zeigen muss, verliert der späte Arbeitsbeginn oft seinen Reiz.

Lounge Gast schrieb:

OK, back to topic, please.

Gerade lese ich in einem der letzten Kommentare wieder

"Auch wenn das viele nicht hören wollen, Stellen im hD
sind extrem begehrt, weil man woanders kaum eine solche
Kombination aus Einkommen, Arbeitszeit und
Arbeitsplatzsicherheit bekommt. "

Die Chancen auf eine W2-Professur lassen sich relativ gut einschätzen. Der Bewerberkreis ist allein deshalb beschränkt, weil man promoviert sein muss. Betrachtet man noch die anderen Einschränkungen (Berufserfahrung, weitere fachliche Anforderungen) sinkt die Anzahl der potentiellen Kandidaten weiter. Bei Wiwis dürfte das Interesse an einer W2-Professur - anders als zB bei Pädagogen - allein aufgrund der Gehälter nicht übermäßig groß sein. Ich würde mich zB schon im Vergleich zu meinem Einstiegsgehalt verschlechtern. Hält mich allerdings nicht davon ab, es bald doch zu versuchen ;-)

Ich (TE) kann ja eigentlich auch nicht sagen, dass ich mit
Sicherheit eine W2-Professur bekomme. Aber ich probiere es
und schätze meine Chancen halt nicht so schlecht.

Natürlich kann es trotzdem passieren, dass ich in 10 Jahren
(mit Mitte 40) noch keine Professur ergattern konnte...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ach, Du bist in Steuerklasse 1 mit 3,8 netto in den Beruf eingestiegen?

Interessant, wo denn?

Lounge Gast schrieb:
(...)

Die Chancen auf eine W2-Professur lassen sich relativ gut
einschätzen. Der Bewerberkreis ist allein deshalb beschränkt,
weil man promoviert sein muss. Betrachtet man noch die
anderen Einschränkungen (Berufserfahrung, weitere fachliche
Anforderungen) sinkt die Anzahl der potentiellen Kandidaten
weiter. Bei Wiwis dürfte das Interesse an einer W2-Professur

  • anders als zB bei Pädagogen - allein aufgrund der Gehälter
    nicht übermäßig groß sein. Ich würde mich zB schon im
    Vergleich zu meinem Einstiegsgehalt verschlechtern. Hält mich
    allerdings nicht davon ab, es bald doch zu versuchen ;-)

Ich (TE) kann ja eigentlich auch nicht sagen, dass ich mit
Sicherheit eine W2-Professur bekomme. Aber ich probiere es
und schätze meine Chancen halt nicht so schlecht.

Natürlich kann es trotzdem passieren, dass ich in 10
Jahren
(mit Mitte 40) noch keine Professur ergattern konnte...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Ich warte hier auf Antwort...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

TVÖD EG 12 ist z.B. Ende gehobener Dienst. Gehalt ca 73.000 Euro Brutto. Zusätzlich Altersvorsorge von ca. 4000 Euro. Wirklich frustrierend? 39 h und sicherer Arbeitsplatz.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

TVÖD EG 12 ist z.B. Ende gehobener Dienst. Gehalt ca 73.000 Euro Brutto. Zusätzlich Altersvorsorge von ca. 4000 Euro. Wirklich frustrierend? 39 h und sicherer Arbeitsplatz.

Hört sich gut an...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Denk an die Rente, die im öff später recht angenehm ist...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

TVÖD EG 12 ist z.B. Ende gehobener Dienst. Gehalt ca 73.000 Euro Brutto. Zusätzlich Altersvorsorge von ca. 4000 Euro. Wirklich frustrierend? 39 h und sicherer Arbeitsplatz.

Kommt drauf an. Ich fänds frustrierend. Ich arbeite in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, dass aber viele Schnittstellen mit dem öffentlichen Bereich hat. Ich hätte zahlreiche Möglichkeiten auf interessant klingende Stellen im ÖD, das Problem ist nur, dass ich heute als Gruppenleiter irgendwo zwischen 95 k und 100 k - je nach Bonus - verdiene und selbst Abteilungsleiterstellen oftmals nur mit EG 15 ausgewiesen sind.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 12.05.2018:

WiWi Gast schrieb am 26.04.2018:

TVÖD EG 12 ist z.B. Ende gehobener Dienst. Gehalt ca 73.000 Euro Brutto. Zusätzlich Altersvorsorge von ca. 4000 Euro. Wirklich frustrierend? 39 h und sicherer Arbeitsplatz.

Kommt drauf an. Ich fänds frustrierend. Ich arbeite in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, dass aber viele Schnittstellen mit dem öffentlichen Bereich hat. Ich hätte zahlreiche Möglichkeiten auf interessant klingende Stellen im ÖD, das Problem ist nur, dass ich heute als Gruppenleiter irgendwo zwischen 95 k und 100 k - je nach Bonus - verdiene und selbst Abteilungsleiterstellen oftmals nur mit EG 15 ausgewiesen sind.

Kann ich nachvollziehen. Habe einen B.Sc. und liege mit EG12/5 bei 70k. Alle höheren Stellen bringen kaum mehr Geld. Ich bin zufrieden (bin jetzt 32J.), versuche allerdings mir nebenbei ein Standbein aufzubauen.

antworten
WiWi Gast

Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw. Meinungen.

antworten
WiWi Gast

Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 22.12.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw. Meinungen.

Das mit den keine unabgegoltenen Überstunden ist leider ein hartnäckiges Gerücht. Im höheren Dienst (alles ab bzw. über A13) sind Überstunden nichts untypisches. Klar, teilweise kann man die abfeiern, aber längst nicht alle. Über 10h Arbeit/tag kann man nicht verbuchen, Reisezeit geht auch on top (muss teilweise sonntags anreisen bei Dienstreisen mit Terminen Montag morgens, dafür bekomm ich nicht eine Stunde gut geschrieben). Auch der Wechsel auf Teilzeit und zurück ist nicht immer so easy wie hier getan wird (außer mit Kindern).

antworten
WiWi Gast

Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Kann ich bestätigen.Viele unbezahlte Überstunden im höheren Dienst. Keine Vergütung für Reisezeiten. Bin auch oft Sonntags geflogen, z.B. für Termine in den USA. Die Berater konnten dafür viele Stunden verbuchen, ich nichts.

WiWi Gast schrieb am 22.12.2018:

Folgendes Gedankenexperiment:

Ihr arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, seid noch nicht zu alt und nun bekommt ihr einen Job angeboten im öffentlichen Dienst mit der Möglichkeit zur Verbeamtung.

Unter Beachtung aller Vor- und Nachteile des öD bzw. der Privatwirtschaft - ab welcher Stufe (A11 ... A16) würdet ihr wechseln? Würdet ihr überhaupt wechseln?

Hier noch einmal die Vorteile des öD aus meiner Sicht (bei Verbeamtung):

  • höheres Netto bei gleichem Brutto
  • absolute Jobsicherheit
  • Unkündbarkeit
  • Wechsel auf Teilzeit und zurück? Kein Problem!
  • wenig / keine unabgegoltenen Überstunden

Vorteile der Privatwirtschaft:

  • ggf. höheres Brutto
  • oft mehr Ergebnissichtbarkeit
  • mehr Möglichkeiten zum Wechsel
  • ggf. Karriereleiter

Freue mich auf eine informierte und sachliche Diskussion bzw. Meinungen.

Das mit den keine unabgegoltenen Überstunden ist leider ein hartnäckiges Gerücht. Im höheren Dienst (alles ab bzw. über A13) sind Überstunden nichts untypisches. Klar, teilweise kann man die abfeiern, aber längst nicht alle. Über 10h Arbeit/tag kann man nicht verbuchen, Reisezeit geht auch on top (muss teilweise sonntags anreisen bei Dienstreisen mit Terminen Montag morgens, dafür bekomm ich nicht eine Stunde gut geschrieben). Auch der Wechsel auf Teilzeit und zurück ist nicht immer so easy wie hier getan wird (außer mit Kindern).

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Das stimmt, trotzdem kenne ich einige Fälle persönlich. Hat aber sehr viel mit Glück und Können zu tun. Dazu noch einige Umzüge., also Wohnortwechsel, auch mit Familie.

Pauschal kann man sagen, dass man mit Bachelor oder FH-Diplom zur breiten Arbeitsebene gehört. Da raus zu kommen ist extrem schwer. Wer es dann doch schafft ist oft so gut, dass er bis A16 / B3 kommt.

Zum Ausgleich dafür gibt es aber manchmal auch Promovierte im gehobenen Dienst.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2016:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

Warum wird in der IT im ÖD nicht verbeamtet?

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Warum wird in der IT im ÖD nicht verbeamtet?

Weil IT im ÖD keine Wertschätzung genießt.

Aus Sicht der führenden Personen im ÖD sind ITler immer noch die, die stumpf im Keller sitzen, immer Schuld sind wenn irgendwas nicht läuft und die ansonsten ohnehin nur Kaffee trinken.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Warum wird in der IT im ÖD nicht verbeamtet?

Weil IT im ÖD keine Wertschätzung genießt.

Aus Sicht der führenden Personen im ÖD sind ITler immer noch die, die stumpf im Keller sitzen, immer Schuld sind wenn irgendwas nicht läuft und die ansonsten ohnehin nur Kaffee trinken.

Wir mögen halt Umlaufmappen, Aktenschränke und den Postwagen. Die IT pfuscht da mit ihren Ansätzen nur dazwischen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Warum wird in der IT im ÖD nicht verbeamtet?

Weil IT im ÖD keine Wertschätzung genießt.

3,4k netto im Osten ab nächstem Jahr finde ich jetzt nicht gerade wenig Wertschätzung. So viel musst du in der freien Wirtschaft erstmal verdienen.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Hängt von der Behörde ab. Im BSI gibt es Verbeamtung. Bei der BNetzA auch. Ansonsten ist IT keine hoheitliche Tätigkeit. Dafür kann man auch Angestellte beschäftigen.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Warum wird in der IT im ÖD nicht verbeamtet?

Weil IT im ÖD keine Wertschätzung genießt.

Aus Sicht der führenden Personen im ÖD sind ITler immer noch die, die stumpf im Keller sitzen, immer Schuld sind wenn irgendwas nicht läuft und die ansonsten ohnehin nur Kaffee trinken.

antworten
WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023:

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Solange es um Angestellte geht ist theoretisch vieles möglich, da nach Tätigkeit und nicht nach Qualifikation bezahlt wird. Theoretisch! Und da werden auch Bachelors auf Akademiker- und höhere Führungspositionen gesetzt.
Bei Beamten erfüllen Bachelor schlicht nicht die gesetzlichen Anforderungen für Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst. Sowenig wie früher FH-Diplomer.

Ansonsten ist hier alles schon gesagt. Es gibt den Verwendungsaufstieg und andere Möglichkeiten trotzdem in den hd zu kommen. Aber… langer und steiniger Weg. Sehr schwierig. Sehr sehr schwierig.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Doch ergibt Sinn. Für die Arbeitsebene (=Sachbearbeiterebene) ist der Ausbildungshintergrund nicht so entscheidend. Da kommt es darauf an, dass man den Job machen kann. Also Ausbildung oder Bachelor.

Für Stellen die dem höheren Dienst zugerechnet werden (auch wenn es nur E13 oder E14 ist, also Angestellte) werden noch andere Anforderungen gestellt.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Mit E13 bist du auch noch Sachbearbeiter 2.0! Studierst du noch? Ergibt nämlich keinen Sinn. Deine Argumentation ist ein wenig fleischlos. Irgendwelche Belege für deine Behauptung? Mit dem Master soll auf einmal alles anders sein? "Da kommt es auf einmal nicht drauf an, dass man den Job machen kann"?

Im öD wird schon längst mit BE gearbeitet, da interessiert keinen Master oder nicht vor x Jahren. Warum ich das weiß? Unser Leiter der IT hat auch nur einen staatlichen gepr. Betriebswirt...Hat mindestens E14...

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Doch ergibt Sinn. Für die Arbeitsebene (=Sachbearbeiterebene) ist der Ausbildungshintergrund nicht so entscheidend. Da kommt es darauf an, dass man den Job machen kann. Also Ausbildung oder Bachelor.

Für Stellen die dem höheren Dienst zugerechnet werden (auch wenn es nur E13 oder E14 ist, also Angestellte) werden noch andere Anforderungen gestellt.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Es ist wirklich verwunderlich, was für ein Unsinn hier geschrieben wird!
Im Geltungsbereich des TVöD oder TV-L führt eine abgeschlossene Berufsausbildung regelmäßig zu übertragenen Tätigkeiten mit Eingruppierung zwischen E6 und E9. Ein Bachelor führt zu E9-E12 und ein Master zu E13-E15(Ü).

Es gibt ganz seltene Ausnahmen des "sonstigen Beschäftigten", die Personen ohne Studium zu maximal E14 führen, aber diese sonstigen Beschäftigten sind im Promillebereich.
Die Eingruppierungen und Tätigkeiten sind in der jeweils gültigen Fassung des Tarifvertrag nachzulesen.

WiWi Gast schrieb am 29.04.2023:

Mit E13 bist du auch noch Sachbearbeiter 2.0! Studierst du noch? Ergibt nämlich keinen Sinn. Deine Argumentation ist ein wenig fleischlos. Irgendwelche Belege für deine Behauptung? Mit dem Master soll auf einmal alles anders sein? "Da kommt es auf einmal nicht drauf an, dass man den Job machen kann"?

Im öD wird schon längst mit BE gearbeitet, da interessiert keinen Master oder nicht vor x Jahren. Warum ich das weiß? Unser Leiter der IT hat auch nur einen staatlichen gepr. Betriebswirt...Hat mindestens E14...

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Doch ergibt Sinn. Für die Arbeitsebene (=Sachbearbeiterebene) ist der Ausbildungshintergrund nicht so entscheidend. Da kommt es darauf an, dass man den Job machen kann. Also Ausbildung oder Bachelor.

Für Stellen die dem höheren Dienst zugerechnet werden (auch wenn es nur E13 oder E14 ist, also Angestellte) werden noch andere Anforderungen gestellt.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Er ist aber nur Angestellter, also nicht wirklich im höheren Dienst. Das war auch früher im BAT so. BAT II oder Ib konnte man auch mit FH-Diplom oder beruflicher Ausbildung werden, wenn man das Glück hatte, auf so eine Stelle zu kommen. Meistens nach 30 Jahren BE. Beamter ist von denen niemand geworden. Ich war vor 38 Jahren in der IT im ÖD.

WiWi Gast schrieb am 29.04.2023:

Mit E13 bist du auch noch Sachbearbeiter 2.0! Studierst du noch? Ergibt nämlich keinen Sinn. Deine Argumentation ist ein wenig fleischlos. Irgendwelche Belege für deine Behauptung? Mit dem Master soll auf einmal alles anders sein? "Da kommt es auf einmal nicht drauf an, dass man den Job machen kann"?

Im öD wird schon längst mit BE gearbeitet, da interessiert keinen Master oder nicht vor x Jahren. Warum ich das weiß? Unser Leiter der IT hat auch nur einen staatlichen gepr. Betriebswirt...Hat mindestens E14...

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Doch ergibt Sinn. Für die Arbeitsebene (=Sachbearbeiterebene) ist der Ausbildungshintergrund nicht so entscheidend. Da kommt es darauf an, dass man den Job machen kann. Also Ausbildung oder Bachelor.

Für Stellen die dem höheren Dienst zugerechnet werden (auch wenn es nur E13 oder E14 ist, also Angestellte) werden noch andere Anforderungen gestellt.

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Also mit ausbildung kommt man auch in den gehobenen Dienst E11, aber mit Bachelor kommt man nicht in den höheren Dienst?! Ergibt ja gar keinen Sinn, was du da sagst. Warum sollte man analog nicht genauso in den höheren Dienst rutschen können.

Natürlich können auch Fachinformatiker so wie Bachelors auf E11 Stellen mit Zulage kommen. Bei Angestellten muss nur sichergestellt sein, dass die Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden.
Als Bachelor nach A13 kannst Du aber vergessen. Mit 50 Jahren in der Endstufe des gehobenen Dienstes ja, aber nicht höherer Dienst. Dafür gibt es auch promovierte Naturwissenschaftler. Aber eher E13 als A13.

Promovierte ITler auf e13 stellen selten so gelacht...glaubst du doch nicht wirklich, dass bei dem Mangel an IT Leute der öD sich die Leute aussuchen kann. Kenne genug Itler mit Ausbildung, die auf e11 Stellen sitzen. Wurde seit kurzem beim öD sogar ne Richtlinie in puncto IT Mangel erlassen. Fachkräftezulage.

Eindeutig falsch. Mit FH-Diplom oder Bachelor im IT-Bereich kommst Du genau so in den gehobenen Dienst wie andere Fachrichtungen. Für den höheren Dienst wird ziemlich viel erwartet. Der Aufstieg steht grundsätzlich allen offen, aber in der Realität klappt das bei fast niemandem.

IT im höheren Dienst sind sehr oft auch promovierte Leute. Mit Bachelor kommt man in die klassische Sachbearbeiterlaufbahn und wird dort zum sogenannten Experten. Wie überall braucht man da auch mehr Indianer als Häuptlinge.

Und im IT-Bereich sind viele ohnehin nur Angestellte, keine Beamte. Dafür gibt es dann aber irgendwelche Zulagen.

Natürlich kann man auch mit FH Studium in den hD kommen.

Nur in einzelnen Fällen und mit viel Glück.

Höherer Dienst nur ab Diplom / Master und auch dann nicht immer. Wer kein Diplom / Master hat, stößt auf eine gläserne Decke. Theoretisch durchbrechbar ("Verwendungsaufstieg"), aber für 99 % entgegen allen Gerüchten und sehr wenigen Ausnahmen unerreichbar.

Mit IT Studium ohne Mühe machbar...

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Zuerst reden wir vom öD allgemein und auf einmal nur noch über Beamte. Du machst es dir eben so, wie es dir gerade passt. Ab A13/E13 beginnt landläufig der höhere Dienst.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

WiWi Gast schrieb am 29.04.2023:

Es ist wirklich verwunderlich, was für ein Unsinn hier geschrieben wird!
Im Geltungsbereich des TVöD oder TV-L führt eine abgeschlossene Berufsausbildung regelmäßig zu übertragenen Tätigkeiten mit Eingruppierung zwischen E6 und E9. Ein Bachelor führt zu E9-E12 und ein Master zu E13-E15(Ü).

So ist es bei uns auch. Wobei nicht der Anschluss zu einer bestimmten EG berechtigt, sondern die übertragene Tätigkeit. In der Realität übertragen die AG aber E13 oder höher nur an Master-Absolventen. Wen das interessiert, der kann einfach die Stellenportale seines Bundeslandes oder Landkreises durchsehen, die Anforderungen an den Anschluss und sie EG stehen immer dabei.

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WiWi Gast

Re: Gehalt öffentlicher Dienst (öD) vs. Privatwirtschaft: Grenze nach oben

Das stimmt. Wobei es immer auch Leute gibt, die auf Grund ihrer Qualifikation unten einsteigen im Lauf der Zeit nach oben kommen. BAT Ib (früher) oder heute E14 kann dann schon mal vorkommen, auch ohne Studium.

Bei Angestellten ist entscheidend, dass sie in der Lage sind, die Tätigkeitsmerkmale zu erfüllen. Meine Mutter hatte ohne abgeschlossene Berufsausbildung BAT IVb, also heute E10. Weil sie wirklich gut war. Im IT-Bereich, auch mit programmieren.

WiWi Gast schrieb am 30.04.2023:

Es ist wirklich verwunderlich, was für ein Unsinn hier geschrieben wird!
Im Geltungsbereich des TVöD oder TV-L führt eine abgeschlossene Berufsausbildung regelmäßig zu übertragenen Tätigkeiten mit Eingruppierung zwischen E6 und E9. Ein Bachelor führt zu E9-E12 und ein Master zu E13-E15(Ü).

So ist es bei uns auch. Wobei nicht der Anschluss zu einer bestimmten EG berechtigt, sondern die übertragene Tätigkeit. In der Realität übertragen die AG aber E13 oder höher nur an Master-Absolventen. Wen das interessiert, der kann einfach die Stellenportale seines Bundeslandes oder Landkreises durchsehen, die Anforderungen an den Anschluss und sie EG stehen immer dabei.

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