Ich als (noch) GK-Anwalt möchte mal kurz präzisieren:
-
Längst nicht jeder Berufseinsteiger in der GK bekommt 120k (plus Bonus). Bei MANCHEN Kanzleien ist das zwar so, dass alle Einsteiger das gleiche Gehalt bekommen, aber bei vielen existieren mehr oder minder große Spannen. Das Einstiegsgehalt ist dann abhängig von Examensnoten und Zusatzqualifikationen (Dr. und Auslands-LL.M.) - wer 2x befriedigend hat (und ja, damit kann man heutzutage in viele GKs kommen) kann da gut und gerne 20-30k weniger verdienen als derjenige mit 2x VB plus Dr./Auslands-LL.M. Entsprechend gestaltet sich dann natürlich auch die Gehaltsentwicklung.
- Die Chance, Partner zu werden, liegt, je nach Kanzlei, bei 5-10%. Mittlerweile wird bei den Partnern i.d.R. auch noch differenziert zwischen bspw. Salary Partnern, "normalen" Partnern, Senior Partnern - selbstredend alle mit unterschiedlichen Vergütungen.
Planbar ist der Aufsteig in die Partnerriege in meinen Augen kaum, da natürlich nicht nur die eigene Leistung relevant ist, sondern auch die der Kollegen. Und wir reden hier von einem hoch kompetitiven Umfeld. Vitamin B spielt, wie immer, auch eine große Rolle.
Was hingegen relativ gut planbar ist, ist der Aufstieg bis in die Vorstufen der Partnerschaft, meist Counsel genannt. Mittlerweile bieten etliche Kanzleien auch ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis auf dieser Ebene an, eben für jene Leute, die es entweder nicht zum Partner schaffen oder den Schritt zur Partnerschaft gar nicht wünschen. Mit anderen Worten: Up-or-out wurde dort quasi abgeschafft. Je nach Renommee der Kanzlei und der eigenen Leistung kann man auf dieser Position all-in auch seine 150-250k verdienen.
3.
Die Exit-Möglichkeiten für GK-Anwälte mit mehreren Jahren Berufserfahrung sind eher schlecht, zumindest, wenn man sein Gehalt in etwa erhalten möchte.
Selbständigkeit als Einzelanwalt ist bei den in GKs angebotenen Rechtsgebieten kaum möglich. Wer an Selbständigkeit denkt, muss sich also meist umorientieren. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass man als Einzelanwalt in sehr spezifischen Rechtsgebieten, die nur von wenigen Anwälten angeboten werden, verdammt gut verdienen kann. Anwälte für Verkehrsrecht oder Vertragsrecht gibt es wie Sand am Meer, Anwälte für Medizinrecht oder Hochschulrecht nicht.
Wer in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss nahezu immer Abstriche machen. Selbst die Rechtsabteilungen von großen Konzernen zahlen meist erst im späteren Verlauf der Karriere 100k+. Die besten Aussichten bieten gehaltsmäßig wohl noch diverse Boutiquen, wenn man Glück hat.
Beim Staat kann man die 100k+ nur am Ende der Laufbahn knacken. Zwar entfallen beim Staat die Sozialabgaben, was das niedrige Brutto etwas kompensiert, aber es muss ja noch die Beamten-PKV (~250 € mtl.) abgezogen werden. Als Richter in R1 Stufe 5 oder 6 hat man dann knapp unter 4k netto pro Monat. Natürlich immer noch ein gutes Gehalt, aber eben weit entfernt von dem, was in der freien Wirtschaft möglich ist.
-------
Für alle, die sich nun fragen, was ich denn nach der GK machen werde: Ich werde in die Justiz wechseln. Das liegt nicht daran, dass ich in der GK keine Zukunft sehe, sondern ist familiär bedingt. Ich bin frisch verheiratet und werde mit meiner Frau in meinen Heimatort zurückziehen. Und der ist eben zu weit weg von GKs und Großkonzernen - aber ein Amtsgericht gibt es. :)
antworten