Steuerberater für Online-Shops: alle Vorteile
Wie kann ein Steuerberater Online-Shops helfen? Wann macht ein Steuerberater für Online-Shops Sinn? Welche Aufgaben leistet er und welche Kriterien sind für die Auswahl wichtig?
Macht ein Steuerberater für Online-Shops Sinn?
Steuerliche Arbeitsabläufe sind online nicht mit weniger Aufwand verbunden als offline. Insofern tut auch für Online-Shops eine fachkundige Steuerberatung not. Einfache Buchhalter sind leider regelmäßig bei grenzüberschreitenden Sachverhalten überfordert. Ein Steuerberater hat hingegen einen tieferen Blick auf Steuerrecht und Wirtschaftswesen. Zudem gibt es immer mehr Steuerberater, die auf den Online-Handel spezialisiert sind. Ihre Expertise gilt es für Online-Shops zu nutzen, um allen Aspekten des komplexen Steuerrechts gerecht zu werden und alle Details zu kennen, um im konkreten Fall Steuern zu sparen.
Die Buchhaltung eines Online-Shops ist aufwendig
Für die Buchhaltung müssen alle Rechnungen für die Steuererklärung berücksichtigt werden. Hier greifen besonders die Regeln zur Umsatz- und Einkommenssteuer. Hinzu kommt, dass beim Warenverkehr außerhalb von Deutschland andere Steuergesetze gelten. Für den Online-Handel im EU-Binnenmarkt ist außerdem die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene EU-Umsatzsteuerreform zu beachten.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch im Online-Handel nicht alles glatt läuft. Reklamationen und Retouren sind jederzeit möglich und müssen steuerrechtlich gesondert erfasst werden. Hier würden sich Unternehmer liebend gern auf ihre Kernkompetenz beschränken und den komplexen und arbeitsintensiven Bereich für Steuerfragen, der häufig frustriert, den Experten überlassen.
Worauf bei der Wahl des Steuerberaters zu achten ist
Eine Expertise des Steuerberaters für den Online-Handel ist zwingend notwendig, da sich die Abläufe zwischen dem Online-Handel und dem traditionellen Warenverkauf erheblich voneinander unterscheiden. Zudem sollte der Steuerberater firm darin sein, mit unterschiedlichen Steuersoftwareprogrammen zu arbeiten, wie
- Debitoor,
- DATEV,
- Easybill,
- Fastbill,
- Lex Office,
- Billomat,
- Wiso,
- Tax 2021
- und Taxman 2021.
Dies alles macht die Schnittstellenkompetenz zu einem wichtigen Kriterium bei der Wahl des Steuerberaters. Erst dann gehen die Verknüpfung aller Systeme im Sinne eines optimierten Workflows reibungslos vonstatten. Transparenz ist schließlich im Umgang des Kunden wichtig. So steigert zum Beispiel die Dokumentation der einzelnen Schritte der Geschäftsbeziehung wie über eine jederzeit einsehbare Cloud den Grad der Nachvollziehbarkeit erheblich.
Was macht der Steuerberater für den Online-Shop?
Der Steuerberater kümmert sich zunächst um die lückenlose Buchhaltung mitsamt der Protokollierung aller Einnahmen und Ausgaben sowie der zeitnahen Prüfung und Bearbeitung von Belegen. Er berät zu möglichen steuerlichen Einsparungen und Abschöpfungen von Subventionen und kommunalen wie staatlichen Zuschüssen. In Absprache mit dem Kunden verfasst er außerdem die Steuererklärung.
Andere Arbeitsbereiche können die Korrespondenz mit Behörden, die Registrierung für die Umsatzsteuer und die Erstellung eines Businessplans sein. Bei der Prozessoptimierung ist der Fokus des Steuerberaters darauf ausgerichtet, im Umgang mit unterschiedlichen Verkaufsplattformen, Zahlsystemen und Shopsystemen Automatisierungspotenziale zu erkennen und technisch herbeizuführen. Wichtige Details seiner Arbeit sind schließlich:
- F22-Zertifikat
Das F22-Zertifikat ist der Nachweis für die Umsatzsteuerregistrierung, die wiederum Voraussetzung für die Zulassung zum Handel in Deutschland ist. Auf vielen Online-Marktplätzen muss das F22-Zertifikat angegeben werden.
- Umsatzsteuerregistrierungen
Um im Umsatzsteuersystem erfasst zu sein, ist eine Umsatzsteuerregistrierung beim zuständigen Finanzamt notwendig. Die Zahlungen für die Umsatzsteuer leisten deutsche Unternehmen in Deutschland ab, es sei denn der EU-Handel überschreitet die Lieferschwellen. In diesem Fall sind die Steuern in dem EU-Land zu entrichten, in dem die Lieferschwellen überschritten wurden.
- Reverse-Charge-Verfahren
Das Reverse-Charge-Verfahren beschreibt eine Sonderbestimmung bei der Umsatzsteuer, bei welcher nicht der Verkäufer von Waren, sondern der Käufer die Umsatzsteuer leistet. In diesem Fall hat der Unternehmer seine Kunden auf seine Steuerpflicht hinzuweisen. Das Reverse-Charge-Verfahren tritt in Kraft, wenn Online-Händler noch nicht für die Umsatzsteuer registriert sind und die Lieferschwelle im EU-Land nicht überschritten haben. Der Vorgang wird nicht bei der Steuererklärung aufgeführt.
- Einkommensteuererklärung
Bei der Einkommenssteuererklärung wird das Einkommen versteuert und an den Staat abgeführt. Die Einkommensteuererklärung ist für den Staat die Bemessungsgrundlage zur Ableistung der Steuerpflicht. Die Einkommensteuer ist zusätzlich zur Umsatzsteuer zu entrichten.
- Lieferschwellen
Die Lieferschwelle legt fest, ab welchem Umsatz Unternehmen für den Warenverkehr in ein EU-Mitgliedsland zur zusätzlichen Ableistung der Umsatzsteuer im Zielland selbst verpflichtet sind. Ansonsten gilt die Umsatzsteuer im Herkunftsland. Jedes EU-Land hat das Recht, für den Binnenhandel eigene Lieferschwellen festzulegen, sodass Unternehmen für den Online-Handel die spezifischen Bedingungen für die Lieferschwelle in jedem EU-Land individuell zu berücksichtigen haben.
- Rückversand
Rücksendungen sind für die Buchführung entsprechend zu deklarieren. Der Steuerberater kennt die genauen Regularien für die Abläufe und hilft bei der korrekten Verbuchung der Rechnungsposten.