Den Fehler sollte man beim Schreiben hoffentlich selbst merken. Dass eine Bank die eigene Arbeitsplatzsicherheit bewertet, ist Blödsinn. Stellen können jederzeit wegrationalisiert werden. Keine Bank wird (und darf) das entsprechend bewerten.
Kunden namenhafter Unternehmen erhalten keinen „Bonitätsbonus“. Dieser wird sich wenn überhaupt aus dem tendenziell höheren Gehalt und höheren EK ableiten, den Mitarbeiter solcher Unternehmen verdienen und nicht weil Herr Müller bei Porsche arbeitet.
Und was du meinst sind Beamtenkredite. Die gibts halt aber nur für Beamte. Da die Bank dort weiß, dass die bis zum Renteneintritt ihr Gehalt bekommen und danach eine saftige Pension.
Gleichbehandlungsgrundsatz spielt darauf an, dass jemand als Bankmitarbeiter nicht pauschal besser bewertet werden darf nur weil er bei seinem Arbeitgeber einen Kredit aufnehmen will. Jemand externes erhält mit gleichen Rahmenbedingungen die gleichen Konditionen.
WiWi Gast schrieb am 12.04.2023:
Die Bedingungen sind ja nicht gleich bzw. wird die Bonität der eigenen Mitarbeiter als sehr gut bewertet (u.a. wegen Arbeitsplatzsicherheit). Dadurch sind die Risikokosten einer Baufinanzierung für Mitarbeiter verhältnismäßig niedriger und der Zinssatz ist attraktiver als bei "normalen" Kreditnehmern. Wieviel besser ist in meinen Augen allerdings schwer zu bewerten - den "Bonitätsbonus" erhalten z.B. Beamte auch oder in meinen Augen auch Mitarbeiter von namenhaften Unternehmen alá Porsche etc. Die Kondition einer Baufinanzierung ist natürlich auch immer Verhandlungssache - wenn man die Einstände, Marge und Modellkosten der Gegenpartei kennt, bilde ich mir zumindest einen Gewissen Vorteil in der Verhandlung ein.
Spricht in meinen Augen auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, ist doch völlig üblich das Dienstleistungen für unterschiedliche Kunden unterschiedlich bepreist werden.
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