Tag hier im Forum,
Sehr interessante website hier. Daher möchte ich gern meinen Erfahrungsschatz aus 190 Vorstellungsgesprächen einbringen (bin schon etwas älter).
-
Warum so viele Gespräche? Es ist während des Berufslebens einfachg so, daß man wissen muss, wo man steht und vor allem, welchen "Marktwert" man hat. Dies führt bei mir als Ingenieur im Laufe eines Jahres zu initiierten V-Gesprächen bei möglichen/interessanten Unternehmen. Soweit zum Thema Häufigkeit von Gesprächen. Da ich beruflich sehr flexibel bin und in einer Branche arbeite, wo es (Gott sei dank) nicht genügend Spezialisten gibt, komme ich viel herum. Daraus folgt
-
Wer zu V-Gesprächen nicht um die Ecke fährt und mitunter aus dem Ausland anreist oder vom Norden in den Süden der Republik unterwegs ist, der kann sich in etwa vorstellen, welche Kosten da v-o-r z-u f-i-n-a-n-z-i-e-r-e-n sind - zu deutsch, aus eigener Tasche (vorerst). Daraus folgt
-
Ist ein Unternehmen interessant und interessiert einen die Tätigkeit, dann nichts wie bewerben. Ist es ein Unternehmen von Format, laden Sie einen Kandidaten ohne Wenn und Aber ein. Wenn Sie bereits bei der Einladung Vorschriften in Bezug auf die Reisekosten machen, dann würde ich die Finger davon lassen. Jedes Unternehmen hat in seiner Company - Compliance genaue Vorgaben, wie bei Reisen zu verfahren ist. Also ist es nur recht und billig, potentielle Mitarbeiter/Kandidaten adäquat "abzurechnen". Gleich scheint bei manchen Firmen noch lange nicht gleich zu sein. Ob hier der Geschäftsführer auch in der 2. Klasse 1.600 km durch die Republik ohne Übernachtung und Spesen gondelt, darf doch arg bezweifelt werden und trifft doch eher auf die "Jute- statt Plastikbuze um die Ecke zu". Ich persönlich möchte nicht kreuz und quer durch die Republik in der Holzklasse (2. Klasse Bahn) reisen, wohlmöglich noch 1.400 km/Tag Hin- & Zurück, ohne diese Strapaze entsprechend ausgeglichen zu bekommen. Daraus folgt
-
Es gibt ein geflügeltes Sprichwort: "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst". Auf deutsch: Frage N-I-E vor dem Gespräch nach Übernahme der Kosten.
a. macht es einen schlechten Eindruck und
b. könnte gerade dann erst im Unternehmen auf den Gedanken kommen, Vorgaben zu machen. Daraus folgt
-
Gibt es keine Vorgaben, dann tunlichst I-M-M-E-R nach KM-Pauschale (derzeit = 2012 sind das ? 0,30/km) abrechnen, auch wenn Ihr nur mit dem Fahrrad, zu Fuß oder Öffentlichen unterwegs seid. Das ist ganz wichtig. Denn nur so bekommt Ihr Eure Kosten (Anschreiben, Papier, Porto, Toner, Strom, Klamotten und deren Reinigung, Schuster etc. pp) in den Griff. Eine Notlüge ist hier vollkommen legitim, da Unternehmen S-Ä-M-T-L-I-C-H-E Kosten für die Rekrutierung von der Steuer absetzen können, ein Kandidat jedoch nur im Rahmen der Werbekostenpauschale. Und da wird's ganz schnell ganz eng, wenn man die tatsächlichen Kosten (Bekleidung, Fahrscheine, Übernachtungen etc. pp) vom Finanzamt zurück will (geht 'eh nur über die Steuerprogression und ist "gedeckelt - will heissen: es gibt nur einen Max.-Betrag. Zudem kapiert kein Staatsdiener, daß man so viele V-Gespräche/Jahr hat und entsprechende Kosten/Auslagen produziert" - wer im Leben wieter kommen will, muß halt öfters von der Geraden abkommen und die Abkürzung suchen). Auf der anderen Seite zahlen Euch die Unternehmen auch nicht den PKW-Schaden, wenn Ihr einen Unfall a.d. Weg zum Gespräch habt !!! Daraus folgt
- Wartet mit der Abrechnung
a. bis Ihr eine Absage erhaltet oder zumindest bis
b. wenn Ihr mindestens das zweite Gespräch (bei hochkarätigeren Positionen sind es sogar zumeist drei) absolviert habt. So könnt Ihr auch ohne Probleme argumentieren, daß die ganze Fahrerei doch schon ziemlich ins Geld gegangen ist (Leidensdruck erhöhen !) und sie bitte Zahlen mögen.
Noch 3 Hilfestellungen:
a. Der Gesetzgeber urteilt hierzu folgendermaßen:
Arbeitgeber, die einen Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen, müssen ihm A-L-L-E erforderlichen Aufwendungen ersetzen. Das betrifft sowohl die Fahrtkosten als auch Ausgaben für Verpflegung und ggf. Übernachtung {Bundessarbeitsgericht - 5 ZR 433/87 }.
b. Unabhängig vom rechtlichen Standpunkt bedenke man, daß es ja einen ganz wichtigen Grund für das gesamte Bewerbungsprozedere gegeben hat: Bewerbungen sind ein Teil der Existenzsicherung. Sie dienen damit stets dem ureigensten Interesse. Glücklicherweise ist die Rechtslage so, daß der potentielle Arbeitgeber die Vorstellungskosten übernehmen muß. Das hierauf bei Unternehmen "XY" derart mit Nachdruck bestanden werden muß, ist sicherlich unangenehm, aber offensichtlich nicht anders möglich.
c. Unausgesprochen aber sollte in JEDER Personalabteilung über jeder Reisekostenabrechnung eines Bewerbers stehen: ?Bei Ihnen bewarb sich ein(e) Frau/ Mann mit Format. Nachfolgend erhalten Sie eine diesem Umstand Rechnung tragende Reisekostenabrechnung?.
d. Wichtig ist auch "Deadlines" - also Zahlungsfristen - zu nennen. Spätestens bei der 2. Zahlungserinnerung diese Frist einbauen. Wenn dann immer noch nicht gezahlt wird, sofort Mahnverfahren (kann jeder selbst mit Vordrucken bei seinem örtlichen Mahngericht beantragen - kostet zwar etwas, diese Kosten werden aber sofort seitens des Gerichts auf dem Mahnbefehl vermerkt und auf die eigentliche Forderung zu addiert). Ein Mahnverfahren hatte ich erst 1x bei dieser Fülle von Gesprächen eingeleitet und hier handelte es sich um einen Headhunter, der wohl der Ansicht war, nicht zahlen zu müssen, aber sehr wohl diese Kosten seinem Auftraggeber gegenüber "abkassiert" hat. Bei Ankündigungen von Mahnverfahren knicken ide Unternehmen ein, da hiermit zusätzliche Kosten von ca. ? 100,- und mehr entstehen können. Diese kann das Unternehmen N-I-C-H-T steuerlich geltend machen.
Ich persönlich bin damit immer gut gefahren und habe so (neben dem ungeheuren Erfahrungsschatz in V-Gesprächen - mir macht kein noch so taffer Personaler etwas vor) ein Lächeln, Stolz und Haltung vor mir selbst bewahren können. Nebenbei finanzierte mir diese Haltung meinen nicht ganz preiswerten Untersatz.
Wer hier erzählt, man möge eher auf die Erstattung verzichten, wenn man den Job wolle, der ist entweder Beamter (kriegt 'eh keine Kosten erstattet, da Beamte immer "gesandt" werden) oder hat sich vielleicht 2x im Leben beworben. Das Leben ist zu hart, um sich diesen "STEUERFREIEN" Geldregen entgehen zu lassen. Zudem müsst Ihr gerade in dieser Hinsicht Rückgrat beweisen: IHR SEID NICHT IREGENDWER, SONDERN POTENTIELLE/ZUKÜNFTIGE UNTERNEHMENSSTÜTZEN MIT PROFIL. 95% aller Unternehmen setzen so viel Geld für Blödsinn in den Sand, aber bei Bewerbungskandidaten sparen? Hallo, so bitte nicht.
Diese Ratschläge betreffen NUR Unternehmen in Deutschland. Ist man zu Gesprächen im Ausland geladen, werden MEISTENS keinerlei Kosten übernommen - es ei denn (= Umkehrschluss), daß einladende Unternehmen bietet von sich au die Kostenübernahme an.
= = = = = = GOOD LUCK = = = = =
antworten