Eine Kindergärtenerin hat sicherlich kein Prestige in der Bevölkerung. Selbst die Mutter, die ihr Kind dort abgibt, weiß dass eine Kindergärtnerin überwiegend von Frauen in Teilzeit dominiert werden und sie den Job ohne weiteres auch machen könnte.
Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hat hingegen Expertenwissen, das andere nicht vorweisen und auf dieses zurückgreifen können. Der Zugang ist schwer und entsprechend hat dieser Beruf Prestige.
In der Bevölkerung haben meist solche Berufe Prestige, die zum einen nicht ohne weiteres von jedem x-beliebigen Bürger ausgeübt werden kann, eine entsprechende Schwierigkeit nachgesagt wird und zudem keine verufenes Ansehen (IB zum Beispiel) genießt.
Der Altenpfleger hat sicherlich einen super Ruf und man findet es klasse, dass er sich um die Menschen kümmert aber er hat trotzdem 0 Prestige.
WiWi Gast schrieb am 16.04.2019:
Prestige beim wem? In der allgemeinen Bevölkerung? Da kommen sowohl RA also auch StB weit nach Arzt, Kindergärtnerin etc.
Im Wirtschaftsleben? Da sollte man schon RA und StB sein. Besser noch WP dazu ;-)
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