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Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

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Dekodex

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Ich hoffe dieser Post ist ein Witz und der trollt nur rum. Aber wenn das echt sein ernst sein soll, kein Titel, kein freier Beruf. Also wer ein Gewerbe von einem freien Beruf nicht unterscheiden kann, ist vielleicht im falschem Beruf. Das ist ungefähr so als könnte man als Mathematiker nicht 1+1 zusammenzählen.

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Dekodex

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Ich hoffe dieser Post ist ein Witz und der trollt nur rum. Aber wenn das echt sein ernst sein soll, kein Titel, kein freier Beruf. Also wer ein Gewerbe von einem freien Beruf nicht unterscheiden kann, ist vielleicht im falschem Beruf. Das ist ungefähr so als könnte man als Mathematiker nicht 1+1 zusammenzählen.

Vielen Dank für deinen überaus konstruktiven Kommentar.

An alle anderen: könnte die Tätigkeit als katalogähnlicher Beruf eingeordnet werden? Ausschlaggebend für die Einordnung als freier Beruf ist ja im Grunde genommen die ausgeführt Tätigkeit, und nicht der Titel. Ich kenne bswp. einen IT-ler (ohne Studium) der als Freiberufler ohne Gewerbe tätig ist.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Ich hoffe dieser Post ist ein Witz und der trollt nur rum. Aber wenn das echt sein ernst sein soll, kein Titel, kein freier Beruf. Also wer ein Gewerbe von einem freien Beruf nicht unterscheiden kann, ist vielleicht im falschem Beruf. Das ist ungefähr so als könnte man als Mathematiker nicht 1+1 zusammenzählen.

Die Frage ist denke durchaus berechtigt. Natürlich kannst du als Freelancer überlegen eine GmbH anzumelden, es ist natürlich keine Notwendigkeit. Natürlich ist das dann keine WP-GmbH, sondern du bietest mit der GmbH Support für die Finance Abteilung -eher vergleichbar mit einer Unternehmensberatung GmbH. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass du bei großen Firmen in der Regel große Probleme haben wirst, über Monate laufende Aufträge zu erhalten - das geht in der Regel mit einer GmbH, einer AG oder einer AG, die dich einstellt und dich verleiht wie zum Beispiel Randstadt und so weiter. Die Personaler haben Angst, sich den Vorwurf gefallen zu lassen, Vetternwirtschaft mit Mini-Unternehmen zu machen, wenn du eine AG hast, hat der Personaler weniger Probleme. Außerdem umgehst du mit einer GmbH eher die Scheinselbständigkeit. Ich finde, dass diese Abwägungen durchaus komplex sind und kann die herablassende Art der ersten Antwort auf die THreaderöffnung nicht verstehen.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Eine Ergänzung: Natürlich bist eine Art freier Unternehmensberater, ein freier Beruf wie freiberuflicher Gutachter oder freiberuflicher IT-Freelancer - du wirst ständig mit Themen wie Scheinselbständigkeit zu tun haben ohne GmbH. Eventuell aber auch mit der GmbH.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Ich hoffe dieser Post ist ein Witz und der trollt nur rum. Aber wenn das echt sein ernst sein soll, kein Titel, kein freier Beruf. Also wer ein Gewerbe von einem freien Beruf nicht unterscheiden kann, ist vielleicht im falschem Beruf. Das ist ungefähr so als könnte man als Mathematiker nicht 1+1 zusammenzählen.

Die Frage ist denke durchaus berechtigt. Natürlich kannst du als Freelancer überlegen eine GmbH anzumelden, es ist natürlich keine Notwendigkeit. Natürlich ist das dann keine WP-GmbH, sondern du bietest mit der GmbH Support für die Finance Abteilung -eher vergleichbar mit einer Unternehmensberatung GmbH. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass du bei großen Firmen in der Regel große Probleme haben wirst, über Monate laufende Aufträge zu erhalten - das geht in der Regel mit einer GmbH, einer AG oder einer AG, die dich einstellt und dich verleiht wie zum Beispiel Randstadt und so weiter. Die Personaler haben Angst, sich den Vorwurf gefallen zu lassen, Vetternwirtschaft mit Mini-Unternehmen zu machen, wenn du eine AG hast, hat der Personaler weniger Probleme. Außerdem umgehst du mit einer GmbH eher die Scheinselbständigkeit. Ich finde, dass diese Abwägungen durchaus komplex sind und kann die herablassende Art der ersten Antwort auf die THreaderöffnung nicht verstehen.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Ja, aber deine Tätigkeit ist weder künstlerisch, noch naturwissenschaftlich-technisch oder den Heilberufen zuzuordnen. Auch weiß ich nicht, was der Informatiker macht. Könnte sich ja sogar als Webdesigner bei der KSK gemeldet haben, who knows. Und alles andere, was in den Bereich Rechts- und Steuerberatung geht, ist ohne Titel nicht erlaubt. Also, einfach schauen ob du § 18 EStG erfüllst. Das einzige, was ich da in Frage sehe ist "beratender Volks- oder Betriebswirt". Wenn nicht, dann hast du Pech gehabt. Ansonsten bleib ich bei meiner Meinung, wenn du nicht mal so etwas einfaches wie § 18 EStG durchprüfen kannst, frag ich mich, was du da eigentlich machst als freelancender WP-Assi.

Vielen Dank für deinen überaus konstruktiven Kommentar.

An alle anderen: könnte die Tätigkeit als katalogähnlicher Beruf eingeordnet werden? Ausschlaggebend für die Einordnung als freier Beruf ist ja im Grunde genommen die ausgeführt Tätigkeit, und nicht der Titel. Ich kenne bswp. einen IT-ler (ohne Studium) der als Freiberufler ohne Gewerbe tätig ist.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Und dieser Ratschlag ist sowieso sowas von abwegig. Du bist mit einer Kapitalgesellschaft kraft Gesetz gewerblich aktiv. Kann sein, dass ich "herablassend" wirke, aber das ist in Unternehmensrecht - 1. Vorlesung so an ziemlich jeder Uni, egal ob BWL oder Jura. Die Frage ist deshalb nicht "berechtigt". Das ist so als würde jemand fragen, was ist 1+1 und du antwortest darauf "die Frage ist berechtigt". Deshalb gibt es auch einen Grund, weshalb man für jegliche Steuer- und Rechtsberatung einen Titel braucht, damit man genau vor solchen Leuten wie dem Threadersteller geschützt ist.

Die Frage ist denke durchaus berechtigt. Natürlich kannst du als Freelancer überlegen eine GmbH anzumelden, es ist natürlich keine Notwendigkeit. Natürlich ist das dann keine WP-GmbH, sondern du bietest mit der GmbH Support für die Finance Abteilung -eher vergleichbar mit einer Unternehmensberatung GmbH. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass du bei großen Firmen in der Regel große Probleme haben wirst, über Monate laufende Aufträge zu erhalten - das geht in der Regel mit einer GmbH, einer AG oder einer AG, die dich einstellt und dich verleiht wie zum Beispiel Randstadt und so weiter. Die Personaler haben Angst, sich den Vorwurf gefallen zu lassen, Vetternwirtschaft mit Mini-Unternehmen zu machen, wenn du eine AG hast, hat der Personaler weniger Probleme. Außerdem umgehst du mit einer GmbH eher die Scheinselbständigkeit. Ich finde, dass diese Abwägungen durchaus komplex sind und kann die herablassende Art der ersten Antwort auf die THreaderöffnung nicht verstehen.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung. Da ich als IT-Architekt stets Individualleistungen erbringe, die ganz konkret auf einen Kunden zugeschnitten sind und die niemals genauso an einen anderen Kunden verkauft werden können (Stichwort "Unikat"), wurde ich schlussendlich als Freiberufler anerkannt.

Meine größte Motivation dabei war es die regelmäßige Zahlung der Gewerbesteuer zu umgehen (rein aus cash Flow Sicht), wobei das strenggenommen egal ist, da diese am Jahresende mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet wird und es so gesehen ein Nullsummenspiel ist.

Lass es also am besten vom Finanzamt prüfen. Ein Steuerberater kann dich dabei begleiten bzw. unterstützen. Alles andere ist gösskugel schauen. Ggf. kennst du jemanden, der was ähnliches macht und fragst dort mal direkt.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Du wirst als Informatiker mit Uni-Abschluss pauschal vom Finanzamt einem Ingenieur gleichgestellt ("und ähnliche Berufe" § 18 Abs. 1 Nr. 1 S.2 EStG). Was steht in § 18 EStG - Ingenieure sind (können) freiberuflich tätig sein. Was für eine Leistung oder wie du deine Leistung erbringst, interessiert keinen Menschen. Vielleicht haben die dich auch einem künstlerischen Webdesigner (wieder, siehe § 18 EStG) gleichgestuft, who knows. Das hat nichts mit "probier mal" zu tun, sondern erfüllst du die Norm oder nicht.

Au weia, ich bin einfach sowas von raus aus dieser Diskussion, macht echt keinen Spaß.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Du wirst als Informatiker mit Uni-Abschluss pauschal vom Finanzamt einem Ingenieur gleichgestellt ("und ähnliche Berufe" § 18 Abs. 1 Nr. 1 S.2 EStG). Was steht in § 18 EStG - Ingenieure sind (können) freiberuflich tätig sein. Was für eine Leistung oder wie du deine Leistung erbringst, interessiert keinen Menschen. Vielleicht haben die dich auch einem künstlerischen Webdesigner (wieder, siehe § 18 EStG) gleichgestuft, who knows. Das hat nichts mit "probier mal" zu tun, sondern erfüllst du die Norm oder nicht.

Au weia, ich bin einfach sowas von raus aus dieser Diskussion, macht echt keinen Spaß.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung.

Du wirst eben gerade nicht pauschal so eingestuft. Es kommt auf dein Produkt/Leistung an. Du kannst als Informatiker auch gewerbliche Leistungen erbringen und dann war es das mit freiberuflichkeit.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Eine Ergänzung: Natürlich bist eine Art freier Unternehmensberater, ein freier Beruf wie freiberuflicher Gutachter oder freiberuflicher IT-Freelancer - du wirst ständig mit Themen wie Scheinselbständigkeit zu tun haben ohne GmbH. Eventuell aber auch mit der GmbH.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Ich hoffe dieser Post ist ein Witz und der trollt nur rum. Aber wenn das echt sein ernst sein soll, kein Titel, kein freier Beruf. Also wer ein Gewerbe von einem freien Beruf nicht unterscheiden kann, ist vielleicht im falschem Beruf. Das ist ungefähr so als könnte man als Mathematiker nicht 1+1 zusammenzählen.

Die Frage ist denke durchaus berechtigt. Natürlich kannst du als Freelancer überlegen eine GmbH anzumelden, es ist natürlich keine Notwendigkeit. Natürlich ist das dann keine WP-GmbH, sondern du bietest mit der GmbH Support für die Finance Abteilung -eher vergleichbar mit einer Unternehmensberatung GmbH. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass du bei großen Firmen in der Regel große Probleme haben wirst, über Monate laufende Aufträge zu erhalten - das geht in der Regel mit einer GmbH, einer AG oder einer AG, die dich einstellt und dich verleiht wie zum Beispiel Randstadt und so weiter. Die Personaler haben Angst, sich den Vorwurf gefallen zu lassen, Vetternwirtschaft mit Mini-Unternehmen zu machen, wenn du eine AG hast, hat der Personaler weniger Probleme. Außerdem umgehst du mit einer GmbH eher die Scheinselbständigkeit. Ich finde, dass diese Abwägungen durchaus komplex sind und kann die herablassende Art der ersten Antwort auf die THreaderöffnung nicht verstehen.

Kann ich nach 10 Jahren freelancing nicht bestätigen solange du mehr als einen Kunden hast ist da nix mit scheinselbstständigkeit.

Gmbh? Warum sollte ich als Freiberufler (one man show) - abgesehen von steuerlichen Überlegungen und der Haftungsbeschränkung welche durch meine Berufshaftpflicht und vermögensschutzvericherung abgedeckt ist - das machen?

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Dekodex

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung. Da ich als IT-Architekt stets Individualleistungen erbringe, die ganz konkret auf einen Kunden zugeschnitten sind und die niemals genauso an einen anderen Kunden verkauft werden können (Stichwort "Unikat"), wurde ich schlussendlich als Freiberufler anerkannt.

Meine größte Motivation dabei war es die regelmäßige Zahlung der Gewerbesteuer zu umgehen (rein aus cash Flow Sicht), wobei das strenggenommen egal ist, da diese am Jahresende mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet wird und es so gesehen ein Nullsummenspiel ist.

Lass es also am besten vom Finanzamt prüfen. Ein Steuerberater kann dich dabei begleiten bzw. unterstützen. Alles andere ist gösskugel schauen. Ggf. kennst du jemanden, der was ähnliches macht und fragst dort mal direkt.

Das mit der Individualleistung bzw. Unikat dürfte bei mir schwierig werden. Ich werde mal beim Finanzamt nachfragen, wollte mir nur vorher ein paar Meinungen einholen.

Das Gewerbe wollte ich mir hauptsählich aufgrund des bürokratischen Aufwands sparen. Meine Situation weicht etwas vom Standard ab. Ich werde nur wenige Monate im Jahr als Freelancer arbeiten und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Arbeiten werde ich zu 100 % remote aus dem Ausland. Habe Glück einen Auftraggeber zu haben, der das mitmacht.

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Dekodex

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 08.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Du wirst als Informatiker mit Uni-Abschluss pauschal vom Finanzamt einem Ingenieur gleichgestellt ("und ähnliche Berufe" § 18 Abs. 1 Nr. 1 S.2 EStG). Was steht in § 18 EStG - Ingenieure sind (können) freiberuflich tätig sein. Was für eine Leistung oder wie du deine Leistung erbringst, interessiert keinen Menschen. Vielleicht haben die dich auch einem künstlerischen Webdesigner (wieder, siehe § 18 EStG) gleichgestuft, who knows. Das hat nichts mit "probier mal" zu tun, sondern erfüllst du die Norm oder nicht.

Au weia, ich bin einfach sowas von raus aus dieser Diskussion, macht echt keinen Spaß.

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung.

Du wirst eben gerade nicht pauschal so eingestuft. Es kommt auf dein Produkt/Leistung an. Du kannst als Informatiker auch gewerbliche Leistungen erbringen und dann war es das mit freiberuflichkeit.

Genau, wer sich auch nur ein bisschen mit Steuerrecht auskennt, sollte eigentlich wissen dass es nicht nur schwarz oder weiß gibt. Vieles ist auslegungssache und es kommt immer auf die individuelle Situation an.

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Die Abgrenzung ist nicht so leicht. Selbst viele beim Finanzamt wissen es nicht.
Du hast ein Studienabschluss und arbeitest Wirtschaftsprüfungsäjnliche Tätigkeiten?
Es ist ein freier Beruf! Es ist eine geistige wissenschaftliche Tätigkeit 🤣…

Gewerbe heißt, du muss auf dem Gewinn noch Gewerbesteuer bezahlen.

Aber frag am besten verbindlich doch bei der zuständigen Institution an (IHK?, Finanzamt selbst?)… Google mal …

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

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WiWi Gast

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

Du wirst eben gerade nicht pauschal so eingestuft. Es kommt auf dein Produkt/Leistung an. Du kannst als Informatiker auch gewerbliche Leistungen erbringen und dann war es das mit freiberuflichkeit.

Weißt, warum diskutiere ich mit euch eigentlich. Ich nenne euch das Gesetz, das das Finanzamt heranzieht, um zu beurteilen, ob jemand als Freiberufler eingetragen werden kann (wie schon erwähnt, § 18 EStG) und ihr labert immer noch davon, als sei es irgend eine wünsch-dir-was Veranstaltung. Und doch, als Informatiker wirst du pauschal dem Ingenieur gleichgesetzt, weil das eben in den § 18 EStG drin ist und von der Rechtsprechung so bestätigt. Nur weil du auf dem 0815- Vordruck vom Finanzamt pauschal nach allem möglichen gefragt wirst, heißt das nicht, dass das auch Voraussetzungen sind.

Was du produziert oder wie das Produkt ist, das zählt nur bei künstlerischer Tätigkeit, die wie schon erwähnt, in § 18 EStG genannt wird, alles andere ist irrelevant.

Ein Maurer, der nur individuelle Einzelhäuser baut ist nie Freiberufler, egal was er macht. Ein Bauingenieur dagegen könnte schon sein, weil § 18 EStG eben erfüllt wird.

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Ceterum censeo

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 08.04.2023:

Weißt, warum diskutiere ich mit euch eigentlich. Ich nenne euch das Gesetz, das das Finanzamt heranzieht, um zu beurteilen, ob jemand als Freiberufler eingetragen werden kann (wie schon erwähnt, § 18 EStG) und ihr labert immer noch davon, als sei es irgend eine wünsch-dir-was Veranstaltung. Und doch, als Informatiker wirst du pauschal dem Ingenieur gleichgesetzt, weil das eben in den § 18 EStG drin ist und von der Rechtsprechung so bestätigt. Nur weil du auf dem 0815- Vordruck vom Finanzamt pauschal nach allem möglichen gefragt wirst, heißt das nicht, dass das auch Voraussetzungen sind.

Was du produziert oder wie das Produkt ist, das zählt nur bei künstlerischer Tätigkeit, die wie schon erwähnt, in § 18 EStG genannt wird, alles andere ist irrelevant.

Ein Maurer, der nur individuelle Einzelhäuser baut ist nie Freiberufler, egal was er macht. Ein Bauingenieur dagegen könnte schon sein, weil § 18 EStG eben erfüllt wird.

Hier überschätzt sich aber jemand ganz gewaltig. Selbstverständlich kann ein "Freiberufler" gewerbliche Tätigkeiten erbringen.

Einfaches Beispiel: Der altgediente WP ist in das Tagesgeschäft seiner Kanzlei kaum noch eingebunden, er beschränkt sich hier auf Mandantenpflege und Abzeichen der Prüfungsberichte. Um seine freie Zeit zu füllen, betreibt er nebenbei in der Kanzlei einen schwunghaften Handel mit feinen Spirituosen. Diese Einkünfte sind selbstverständlich gewerblich zu klassifizieren (berufsrechtliche Probleme außen vor).

An den TE: Ich würde hier gerne weiterhelfen, aber im vorliegenden Sachverhalt ist mEn eine ausführliche Betrachtung des Einzelfalls von Nöten; dies kann ich aus der Ferne leider nicht leisten.
Liebe Grüße

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esistwieesist

Selbstständig als WP - es geht!!! Gewerbe nötig?

WiWi Gast schrieb am 07.04.2023:

Dekodex schrieb am 07.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit als Freelancer in der Wirtschaftsprüfung zu arbeiten. Einen WP Titel habe ich nicht, ich werde jedoch als Prüfungsleiter eingesetzt und habe mehrjährige Fachkenntnisse in dem Bereich. Muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, oder gilt meine Arbeit als "freier" Beruf, auch wenn ich kein WP Titel besitze? Bin hier etwas unschlüssig und konnte bis jetzt keine verlässliche Aussage im Netz finden. Könnt ihr hier vielleicht weiterhelfen?
Danke für Eure Antwort!

Die Frage ist durchaus legitim. Frage von mir an den TE: warum sterbst du eine Anerkennung als freier Beruf an statt gewerbliche Tätigkeit?

Ob es ein katalogähnlicher Beruf ist kann dir ultimativ das Finanzamt beantworten. Es lässt sich auch pauschal an einem Titel oder Abschluss nicht festmachen. Entscheidend ist die art der Tätigkeit buw. Leistung.

Bei mir (IT Umfeld) war es so, dass ich anfangs ein Gewerbe hatte. Habe dann (als ich Gewerbesteuer-pflichtig wurde) prüfen lassen ob ich als Freiberufler bzw. Katalogähnlicher Beruf eingestuft werden kann. Musste dazu genau meine Tätigkeit beschreiben. Ein entscheidendes Merkmal dafür ist die Einzigartigkeit der erbrachten Leistung. Da ich als IT-Architekt stets Individualleistungen erbringe, die ganz konkret auf einen Kunden zugeschnitten sind und die niemals genauso an einen anderen Kunden verkauft werden können (Stichwort "Unikat"), wurde ich schlussendlich als Freiberufler anerkannt.

Meine größte Motivation dabei war es die regelmäßige Zahlung der Gewerbesteuer zu umgehen (rein aus cash Flow Sicht), wobei das strenggenommen egal ist, da diese am Jahresende mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet wird und es so gesehen ein Nullsummenspiel ist.

Lass es also am besten vom Finanzamt prüfen. Ein Steuerberater kann dich dabei begleiten bzw. unterstützen. Alles andere ist gösskugel schauen. Ggf. kennst du jemanden, der was ähnliches macht und fragst dort mal direkt.

Ich glaube nicht, dass es ein Nullsummenspiel ist. Denn nach § 35 I 1 EStG wird maximal der vierfache des Steuermessbetrages der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet. Es gibt aber einige Gemeinde, deren Hebesatz 400 % übersteigt.

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1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

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Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

Unternehmensranking 2015: Die Top 25 IT-Beratungen in Deutschland

Für die meisten der 25 führenden IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen war das Jahr 2014 ein Rekordjahr. Im Schnitt stiegen die Umsätze der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland um 7,2 Prozent. 10 Unternehmen wuchsen sogar um mehr als 10 Prozent. Die Top 25 Unternehmen stellten 1.700 neue Mitarbeiter in Deutschland ein.

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