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Einstieg in WP-Kanzlei

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Hallo zusammen,

Ich bin in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfung angestellt.
Bei mir steht bald ein Gespräch mit meinem zuständigen Partner an, wie die weitere Zusammenarbeit aussehen soll. Es geht darum, dass ich die Partnerschaft angeboten bekommen habe.

Ich soll mir nun Gedanken machen, wie ich mir alles vorstelle. Fallen euch hierzu noch wichtige Fragen ein die ich abklären sollte?

Ich habe natürlich schon diverse Fragen, aber da es meinem jungen Alter geschuldet das erste mal Selbständigkeit ist, möchte ich sicher gehen an alles zu denken.

Vielen Dank

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

  1. Gewinnverteilung
  2. wie hoch ist der Preis deiner Partnerschaft
  3. wieviel ist das Unternehmen wert ? ( Muss du jetzt selbst ermitteln)
  4. du brauchst auf jeden Fall einen monatliches Fixum
  5. wie wird der Gewinn verteilt (siehe 1), ist es so, dass es einen alten Partner gibt der nur Scheine zählt oder muss da jeder etwas leisten ?
  6. Exit

Gehe in dich und frage dich ob du für die alten jetzt nur noch das Arbeitstier sein sollst oder ob du wirklich an den Gewinn partizipierst. Lese dir alles genau durch und zeichne es dir in Zweifel auf was dir angeboten wird

Eigentlich ist der klassische Tipp: sag nicht sofort ja.
Viel Erfolg ! Wird schon werden, und wenn nicht machste halt nen Exit.

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Ufff, spontan einfallen würden mir (dir vmtl. auch schon):

  • Wie viel Anteile sollst du erhalten?
  • Zu welchem Preis?
  • Die Pläne der Partner? Also stehen andere Partner vor der Verrentung etc?
  • Wie soll das Ganze tatsächlich anlaufen? Also wirst du in das Partner-sein "angelernt", wenn ja wie?
  • Wie ist der Gesellschaftervertrag aufgesetzt?
  • Wer hat was zu sagen? Wie werden Streitigkeiten gelöst?
  • WANN soll das Ganze passieren? (Finde ich insofern intreressant, ob die Verpartnerung nur ne Karrotte ist die dir "perspektivisch" vorgehalten wird)

Mal so aus der Hüfte geschossen.

Viel Erfolg!

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Danke, schonmal für den Input! War schon was dabei was ich noch aufnehmen konnte.

Ich finds ganz gut, dass teilweise Sachen schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind. Auch die Preisermittlung beim Anteilskauf ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus müssen die Partner wenn sie 60 werden alle Anteile den anderen Partnern anbieten. So ist meines Erachtens auch sichergestellt, dass nicht irgend ein Senior der ein großes Stimmrecht hat bleibt bis er 80 ist und Änderungen im Weg steht.

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Mir würden noch folgende zwei Punkte einfallen:

  • Bist du verheiratet und fordern die Gesellschafter einen Ehevertrag bzw. unabhängig davon solltest du dir überlegen einen abzuschließen.

  • Du wirst für deine Gesellschaftsanteile einen Anteil abhängig vom Umsatz kaufen müssen. Wird bei der Ermittlung des Umsatzes der Teil für den du verantwortlich bist inkludiert oder exkludiert?
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Ceterum censeo

Einstieg in WP-Kanzlei

Viele gute Punkte wurden bereits genannt, charmant progressiv erachte ich die Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Was mir spontan noch einfällt, was du klären solltest, sind die Details zur Finanzierung. Du wirst ja vermutlich ein Bankdarlehen aufnehmen müssen, klassisch mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Es muss sichergestellt sein, dass die Entnahmeregelungen ausreichend bemessen sind, dass du deinen Lebensunterhalt und die Annuität des Darlehens bestreiten kannst.
Ansonsten kann ich aus der Ferne nur wenig beitragen, helfe bei konkreten Fragestellungen aber gerne weiter.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Anbieten heißt aber nicht dass diese zwingend gekauft werden müssen? Ich finde das einen interessanten Punkt, weil gefühlt, wenn ich mich in der Partnerschaft etwas umhöre, wird damit gerechnet, dass es in Zukunft nicht einfacher wird die Anteile verkaufen zu können.

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Danke, schonmal für den Input! War schon was dabei was ich noch aufnehmen konnte.

Ich finds ganz gut, dass teilweise Sachen schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind. Auch die Preisermittlung beim Anteilskauf ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus müssen die Partner wenn sie 60 werden alle Anteile den anderen Partnern anbieten. So ist meines Erachtens auch sichergestellt, dass nicht irgend ein Senior der ein großes Stimmrecht hat bleibt bis er 80 ist und Änderungen im Weg steht.

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Anbieten heißt aber nicht dass diese zwingend gekauft werden müssen? Ich finde das einen interessanten Punkt, weil gefühlt, wenn ich mich in der Partnerschaft etwas umhöre, wird damit gerechnet, dass es in Zukunft nicht einfacher wird die Anteile verkaufen zu können.

Danke, schonmal für den Input! War schon was dabei was ich noch aufnehmen konnte.

Ich finds ganz gut, dass teilweise Sachen schon im Gesellschaftsvertrag geregelt sind. Auch die Preisermittlung beim Anteilskauf ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Darüber hinaus müssen die Partner wenn sie 60 werden alle Anteile den anderen Partnern anbieten. So ist meines Erachtens auch sichergestellt, dass nicht irgend ein Senior der ein großes Stimmrecht hat bleibt bis er 80 ist und Änderungen im Weg steht.

Vielen Dank auch an die weiteren Rückmeldungen.

Dass diese dann nicht gekauft werden müssen ist natürlich klar. Wir hatten jedoch in der alten Firma einen "alten Partner" der sich vehement gegen Digitalisierung und anderen notwendigen Fortschritt gestellt hat und auch nicht ausscheiden wollte. Dieses "Risiko" besteht dann schon mal nicht. Sollte es so einen Partner geben, findet man dann denke ich schon einen Weg um den Kaufpreis zu finanzieren um den Partner loszuwerden. Zumal die Partner noch unter 50 sind und somit wäre ich dann beim ersten Fall bereits knapp 10 Jahre Partner.

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Ceterum censeo schrieb am 30.04.2024:

Viele gute Punkte wurden bereits genannt, charmant progressiv erachte ich die Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Was mir spontan noch einfällt, was du klären solltest, sind die Details zur Finanzierung. Du wirst ja vermutlich ein Bankdarlehen aufnehmen müssen, klassisch mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Es muss sichergestellt sein, dass die Entnahmeregelungen ausreichend bemessen sind, dass du deinen Lebensunterhalt und die Annuität des Darlehens bestreiten kannst.
Ansonsten kann ich aus der Ferne nur wenig beitragen, helfe bei konkreten Fragestellungen aber gerne weiter.
Liebe Grüße

Zum Thema Finanzierung habe ich auch direkt eine Frage:
Grundsätzlich klar, kann ich mir einen Kredit bei der Bank holen. Ich denke das sollte auch nicht ein Problem sein.
Grundsätzlich wäre es aber doch auch möglich ein Darlehen der Gesellschaft zu erhalten oder? Natürlich vorausgesetzt, dass die anderen Partner dem zustimmen. So spare ich evtl ein bisschen Zinsen und die Firma verdient auch noch etwas am Kaufpreis. Oder ist das in der Praxis eher nicht so gern gesehen?

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Ceterum censeo schrieb am 30.04.2024:

Viele gute Punkte wurden bereits genannt, charmant progressiv erachte ich die Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Was mir spontan noch einfällt, was du klären solltest, sind die Details zur Finanzierung. Du wirst ja vermutlich ein Bankdarlehen aufnehmen müssen, klassisch mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Es muss sichergestellt sein, dass die Entnahmeregelungen ausreichend bemessen sind, dass du deinen Lebensunterhalt und die Annuität des Darlehens bestreiten kannst.
Ansonsten kann ich aus der Ferne nur wenig beitragen, helfe bei konkreten Fragestellungen aber gerne weiter.
Liebe Grüße

Zum Thema Finanzierung habe ich auch direkt eine Frage:
Grundsätzlich klar, kann ich mir einen Kredit bei der Bank holen. Ich denke das sollte auch nicht ein Problem sein.
Grundsätzlich wäre es aber doch auch möglich ein Darlehen der Gesellschaft zu erhalten oder? Natürlich vorausgesetzt, dass die anderen Partner dem zustimmen. So spare ich evtl ein bisschen Zinsen und die Firma verdient auch noch etwas am Kaufpreis. Oder ist das in der Praxis eher nicht so gern gesehen?

Beachte, dass hier dann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen könnte.
Weiterhin müsste die Liquiditätsausstattung der Kanzlei ausgezeichnet sein und am Ende trägt die Kanzlei das Risiko deines Zahlungsausfalls. Daher halte ich die Darlehensgewährung durch die Kanzlei für eher unwahrscheinlich.

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Ceterum censeo

Einstieg in WP-Kanzlei

WiWi Gast schrieb am 30.04.2024:

Zum Thema Finanzierung habe ich auch direkt eine Frage:
Grundsätzlich klar, kann ich mir einen Kredit bei der Bank holen. Ich denke das sollte auch nicht ein Problem sein.
Grundsätzlich wäre es aber doch auch möglich ein Darlehen der Gesellschaft zu erhalten oder? Natürlich vorausgesetzt, dass die anderen Partner dem zustimmen. So spare ich evtl ein bisschen Zinsen und die Firma verdient auch noch etwas am Kaufpreis. Oder ist das in der Praxis eher nicht so gern gesehen?

Um es kurz zu machen: Ja, es ist möglich und ich habe es auch schon gesehen. Ich persönlich bin hiervon allerdings kein Freund, weder aus der Perspektive des Neu-Partners, noch aus der der Alt-Partner.
Zum einen ist hierfür ein gehöriges Maß an Liquidität vonnöten, die oftmals einfach nicht gegeben ist bzw. die Partner lieber in privater Hand hätten.

Zum anderen (und viel wichtiger mEn) kommt es hier zu einer ungesunden Vermischung verschiedener Interessen und Sphären. Bei angenommenen 3 (Alt-)Partnern gibst du dir nach deinem Eintritt ja quasi zu 1/4 selbst ein Darlehen. Finanzierung und Partnerschaft sind so ungesund miteinander verknüpft. Du begibst dich in eine ungesunde Abhängigkeit von deinen Partnern hinsichtlich der Finanzierung, diese tragen indes das "doppelte" Risiko durch deine Aufnahme als Partner.

Ich würde die Fremdfinanzierung empfehlen, es ist einfach sauberer.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Einstieg in WP-Kanzlei

Gutes Argument, vielen Dank!

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