Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, zudem ist es auch von der Ausdrucksweise und der Formulierung stümperhaft ("herangegangen", "zurechtgekommen").
Der Knaller ist Arbeitgeberkündigung: Wenn die Kündigung personenbedingt sein sollte (schlechte Leistungen, Fehlzeiten,...) läßt man das weg; falls es betriebsbedingt sein sollte (Auftragseinbruch, Wegfall Kunden,...) bedauert man das mit wirtschaftlichen Gründen.
Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein, damit einem nicht spätere Chancen verbaut werden. Anspruch auf ein sehr gutes oder gutes Zeugnis hat man dagegen nicht.
Mir scheint, dass in Deinem Fall zwei Sachen zusammen kommen:
1) Arbeitgeber beurteilt Deine Leistungen schlecht/hat Wut o.ä.,
2) der Zeugnisaussteller hat keine Ahnung/keine große Erfahrung vom Aufbau, Inhalt und Formulieren eines Arbeitszeugnis.
Für mich hört sich das nach einem Auswurf 1. Klasse an. Gab es Ärger mit den Vorgesetzten?
Auf jeden Fall nachbessern lassen! Evtl. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (auch bei einer Klage) zu Rate ziehen. Das sieht nach verhärteten Fronten aus!
Ronnman schrieb:
Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand mein mir ausgestelltes Zeugnis
"übersetzen", da ich mir sicher bin, dass dieses mies ist.
Hier die Auszüge:
...
Herr xxx zeigte reges Interessean seiner Arbeit. Er arbeitete
sehr genau und erledigte seine ihm übertragenen Aufgaben
pflichtbewusst und ordnungsgemäß.
Wir bestätigen Herrn xxx, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und
Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist und Neuem
gegenüber stets aufgeschlossen war.
Herr xxx ist während seiner Zeit bei uns mit seinen
Vorgesetzten gut zurechtgekommen und war gegenüber seinen
Arbeitskollegen immer freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit.
Das Arbeitsverhältnis endete durch eine Arbeitgeberkündigung
am...
Da ich mich wieder neu bewerben möchte, wäre mir eine
Bewertung echt hilfreich. Ich würde dieses Zeugnis ansonsten
wieder zurückgeben und neu schreiben lassen.
Vielen Dank.
Mein Glas ist immer halbvoll nicht halbleer.
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