Hier haben wir wieder einmal nur einen Textausschnitt, wichtige Informationen für das zuverlässige und seriöse Verstehen und Werten fehlen.
In diesem Fall wäre es neben Anderem wichtig gewesen die Unternehmensgröße zu kennen um Rückschlüsse auf die Kompetenz des Unterzeichners im Schreiben von Arbeitszeugnissen ziehen zu können. So wüsste man ob die verbotenen Hervorhebungen (!), die dieser Textausriss enthält, versehentlich und aus Unvermögen oder bewusst und als deutlicher Hinweis eingefügt wurden. Insbesondere in letzterem Fall wird der kompetente Leser das Zeugnis eher kritisch lesen... und verstehen.
Hier ein paar Anmerkungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
WiWi Gast schrieb am 18.03.2020:
Herr XX fand stets viel Anerkennung durch sein weitreichendes Wissen, welches er jederzeit durch seine ruhige und sichere Art in die Praxis übertragen kann. Aufgrund seiner schnellen Auffassungsgabe und Analysefähigkeiten konnte er immer wieder sehr gute Lösungen in der Praxis realisieren.
Hier steht zu lesen was du konntest, nicht was du tatsächlich umgesetzt hast.
Herr XX verstand es, die Kollegen in Prozesse der Projektarbeit gut mit einzubeziehen und konnte dadurch ein produktives Klima in unserem Team erzeugen.
Der kritische Leser kann das so verstehen dass deine Kollegen deine Arbeit übernommen haben.
Ihm übertragene Aufgaben erledigte er stets gewissenhaft, systematisch und zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Gut, für sich gesehen. Diese Wertung wird vom restlichen Textausschnitt aber nicht wirklich mitgetragen.
Wir lernten Herrn XX als engagierten Mitarbeiter und Kollegen kennen, der sehr selbstständig arbeitet und sich auch in schwierige Sachverhalte schnell einarbeitet. Sein freundliches und aufgeschlossenes Auftreten war bei Vorgesetzten, Kunden und Kollegen stets sehr geschätzt. Ebenfalls schätzten wir sein stets kooperatives und einwandfreies Verhalten.
Wieder eine Auffälligkeit bzgl. der Kollegen, sie werden an zurückgesetzter Stelle genannt.
Herr XX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Wir bedauern diese Entscheidung und bedanken uns für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!
Hier haben wir eine der verbotenen Hervorhebungen (!) durch welche dieses Bedauern in Frage gestellt wird.
Wir wünschen Herrn XX für seinen weiteren Lebensweg, sowohl beruflich als auch privat, alles erdenklich Gute!
Wieder ein Ausrufezeichen, dessen Verwendung ist in Arbeitszeugnissen wie gesagt nicht gestattet. Aber auch ansonsten ist der Satz nicht dafür geeignet eine positive Wertung zu bestätigen.
Dem Leser soll/wird offenbar der Eindruck vermittelt werden dass ihm hier die Bewerbungsunterlagen eines "problematischen" Bewerbers vorliegen. Das zumindest ergibt sich aus diesem Ausschnitt.
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