Ja, das kann ein Problem werden.
Der Arbeitgeber wird ein Recht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages haben wenn er irgendwie dahinter kommt. Letztendlich wurde das Arbeitsverhältnis nur durch eine Täuschung begründet.
Selbst wenn das Anfechtungsrecht nicht bestehen sollte, spricht sehr viel dafür, dass der Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben wird.
Aber nicht nur das: Hinzukommt noch die strafrechtliche Seite des Geschehens. Viele Arbeitgeber schrecken in solchen Fällen auch nicht davor zurück, ein Strafverfahren einzuleiten.
Wer zur Täuschung eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde braucht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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