Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Das gilt es zu beachten
Der Verlust des Arbeitsplatzes geht nicht nur mit psychisch hohen Belastungen einher, sondern auch mit finanziellen Einbußen. Arbeitgeber zahlen bei einer Kündigung häufig eine Abfindung. Doch in welchen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf? In welcher Höhe ist die Abfindung realistisch? Welche Faktoren beeinflussen die auszuzahlende Summe? Was gibt es zu beachten?
Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses - hat jeder Anspruch darauf?
Jeder fürchtet die Situation, doch zum Teil lässt sie sich nicht vermeiden: Die Rede ist von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, die ein einschneidendes Erlebnis ist. Unterschiedliche Gründe können dazu führen. Unabhängig davon stellt sich meist die Frage,
- ob einem eine Abfindung zusteht
- und wenn ja, wie hoch die Höhe ist.
Sie sorgt für einen Interessenausgleich und somit Rechtsfrieden. Die Abfindung kann als Entschädigungszahlung des Arbeitgebers die finanziellen Einbußen ausgleichen. Ob sie einem zusteht, diese Frage kann aus juristischer Sicht nicht pauschal und allgemein beantwortet werden. Falsch ist es jedoch, automatisch davon auszugehen, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen muss. Es gibt, anders als oft vermutet, kein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Ob sie gezahlt wird, hängt individuell vom Einzelfall ab. Ein Recht auf Abfindung kann bestehen, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist.
Abfindung - in welcher Höhe?
Wer mit der Entschädigungssumme durch den Arbeitgeber rechnet, bei der es sich um eine Art Einmalzahlung handelt, kann die potentielle Abfindungshöhe online berechnen. Dafür werden lediglich zwei Daten benötigt:
- die Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit
- und das aktuelle monatliche Bruttogehalt.
Die maximale Abfindungssumme beträgt in der Regel zwölf Monatsgehälter. Ist der Arbeitnehmer älter und weist eine lange Betriebszugehörigkeit auf, können es auch 15 Monatsverdienste sein. Es gibt diesbezüglich keine gesetzliche Grundlage. Die Abfindung ist Verhandlungssache. Entscheidend sind ebenso:
- Branche
- Unternehmensgröße
- Prozessrisiko des Arbeitgebers
- Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
- Lage der Verhandlungssituation
Allgemein empfiehlt es sich, wenn vermutet wird, dass einem bei der Kündigung eine Abfindung zusteht, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, damit er den Fall genau prüft und finanzielle Einbußen verhindert werden.
In welchen Fällen wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt und muss sie versteuert werden?
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass sich Arbeitgeber entscheiden, eine Abfindung zu zahlen. Meist möchten sie eine Kündigungsschutzklage verhindern und einigen sich mit dem Arbeitnehmer daher im Vorfeld auf eine Abfindung. Im Zuge dessen verzichtet Letzterer auf weitere Ansprüche. Bei Annahme der Abfindung entfällt demnach das Recht zur Kündigungsschutzklage. In anderen Fällen kommt es im Rahmen des gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens zum Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung beinhaltet. Eine Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer erheben,
- wenn ihnen gekündigt wird
- und das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.
Zusammenfassung
Bei der Abfindung handelt es sich um eine einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers, die zum Beispiel als Entschädigung für Verdienstausfälle dient. Doch Arbeitnehmer fragen sich im Kündigungsfall, ob sie Anspruch auf Abfindung haben. Das ist nicht allgemein zu beantworten. Gesetzlich verankert ist er nur im Einzelfall. Meist wird die Abfindung gezahlt, wenn das Risiko einer Kündigungsschutzklage verringert werden soll. Hinsichtlich der Höhe spielen,
- das Alter des Mitarbeiters
- und die Betriebszugehörigkeitsdauer eine Rolle.
Die Höhe lässt sich mit einem Abfindungsrechner online ermitteln. Wer vermutet, Anspruch auf eine Abfindung zu haben, kontaktiert am besten einen Fachanwalt, der auf das Arbeits- und Kündigungsschutzrecht spezialisiert ist.