DAX wird um zehn Werte auf 40 Unternehmen erweitert
Ab September 2021 wird der deutsche Leitindex DAX um zehn Werte auf insgesamt 40 Unternehmen erweitert. Im Gegenzug verkleinert sich der MDAX Aktienindex von 60 auf 50 Unternehmen. Der DAX sollt durch zusätzliche Qualitätskriterien an internationale Standards angeglichen und gestärkt werden. Bei der Finanzbranche, Unternehmen, Verbänden und Privataktionären finden die Regeländerungen beim DAX eine breite Akzeptanz.
Q&A Methodologieänderungen
zu den Headline DAX-Auswahlindizes
ALLGEMEINES
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die genauen Umsetzungstermine für die einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam mit den finalen Anpassungen der Regeln kommuniziert. Die Umsetzung der Regeln wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.
Werden die Regeln nur für DAX gelten oder auch für MDAX, SDAX und TecDAX?
Die vorgeschlagen Regelanpassungen gelten soweit nicht explizit anders beschrieben für die Auswahlindizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX sowie für alle von diesen abgeleiteten Indizes.
Können die Regelanpassungen während oder nach der Konsultationsphase noch verändert werden?
Nach Ende der öffentlichen Marktkonsultation werden die Ergebnisse der Konsultation genau auswertet und dann die finalen Regelanpassungen festlegen. Im Rahmen dieses Prozesses können einzelne Regelanpassungen hinzufügt, herausgenommen oder modifiziert werden.
Warum werden einzelne in der Öffentlichkeit diskutierte Ideen nicht zur Konsultation gestellt?
Alle Vorschläge aus öffentlichen sowie auch aus individuellen Gesprächen wurden berücksichtigt. Basierend auf ersten Gesprächen mit diversen Stakeholdern (u.A. auch dem Arbeitskreis Aktienindizes) wurde das zu konsultierende Maßnahmenpaket festgelegt. Markteilnehmer sind selbstverständlich eingeladen, weitere Vorschläge oder Kommentare im Rahmen der Marktkonsultation einzubringen.
Ist es möglich die Antworten zur Konsultation zu ändern?
Während der Konsultationsperiode kann das online Konsultationsformular jederzeit überschrieben werden. Die letzte Abgabe wird für die Auswertung der Ergebnisse verwendet.
Mit welchem Stichtag wurden die Ranglisten und Indexzusammensetzungen verwendet?
Für die erläuternde Analyse zu den Vorschlägen 1.1.1 und 1.1.2 wurde die Rangliste mit Stichtag 31. August 2020 verwendet. Für die Analyse zu den Vorschlägen 1.1.3, 1.1.4, 1.1.5, 1.1.6 und 1.1.7 wurde die Indexzusammensetzung des 21. September 2020 verwendet.
Wird STOXX die Firmennamen anstelle der reinen Anzahl der von den vorgeschlagenen Änderungen betroffenen Unternehmen veröffentlichen?
Wir beabsichtigen, ein objektives Feedback zu erhalten. Die Namen der Unternehmen, die von den vorgeschlagenen Änderungen zunächst betroffen sein könnten, sollten den Befragten bei seiner Stellungnahme nicht leiten. Die Situation aller Unternehmen kann sich vor in Kraft treten der möglichen neuen Regeln ändern. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren der Indizes unter allen sinnvoll vorhersehbaren Umständen zu gewährleisten.
1.1.1. Ersetzen der Anforderung einer Notierung im Prime Standard durch die Anforderung einer Notierung im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
Welche Voraussetzungen sehen die Basiskriterien zur Indexaufnahme in Zukunft vor in Bezug auf Quartalsberichte? Sind vollständige Quartalsberichte verpflichtend oder genügen Quartalsberichte mit reduzierten Informationspflichten, entsprechend den Anforderungen des Prime Standard?
Eine Abkoppelung der Basiskriterien für die DAX-Indexfamilie von den Anforderungen des Prime Standard führt nicht zu einer Änderung der Anforderungen an sich. Das heißt, es werden die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Quartalsberichterstattung beibehalten. Die vierteljährliche Bekanntmachung mit reduzierten Informationspflichten ist daher weiterhin ausreichend.
1.1.2. Streichung des Rang Börsenumsatz als Selektionskriterium unter Hinzunahme einer Mindestliquidität
Wie wird der 12-Monatsumsatz berechnet?
Der Umsatz wird entsprechend der aktuellen Regelungen für das Umsatzkriterium berechnet (s. Absatz 2.10, 4.1.1.2 im Index Guide).
Wie wird die Free-Float Marktkapitalisierung berechnet?
Die Free-Float Marktkapitalisierung wird entsprechend der aktuellen Regelungen für die Free-Float Marktkapitalisierung berechnet (s. Absatz 2.3, 2.4 im Index Guide)
Wie oft wird das Mindestumsatzkriterium überprüft?
Das Mindestumsatzkriterium wird im Rahmen der vierteljährlichen Anpassungen der Indizes überprüft. Unternehmen, die die Kriterien nichterfüllen, werden auf der Rangliste keinen Rang erhalten und müssen die Indizes im Rahmen der vierteljährlichen Überprüfung nach der Indexregeln verlassen.
Wann kann ein Unternehmen, welches auf Basis dieser Regel den Index verlässt, wieder in den Index aufgenommen werden?
Sobald ein Unternehmen die Kriterien für die Aufnahme in den Index wieder erfüllt wird es wieder einen Rang auf der Rangliste erhalten und kann sich über die regulären Aufnahmeregeln wieder für eine Indexaufnahme qualifizieren.
1.1.3. Einführung der Anforderung zur Vorlage eines testierten Jahresberichts mit Fast Exit im Falle der Nichterfüllung
Was passiert, wenn ein Unternehmen oder sein Wirtschaftsprüfer den testieren Jahresbericht wieder zurückziehen?
Wenn die zusätzliche Frist von 30 Tagen nach der initialen Frist von 90 Tagen bereits verstrichen ist, muss das Unternehmen den Index innerhalb von 2 Handelstagen verlassen. Wenn die Frist noch nicht verstrichen ist, wird die Regel regulär zum Ende der zusätzlichen Frist angewendet (sofern in der Zwischenzeit kein neuer testierter Bericht veröffentlicht wurde)
1.1.4. Einführung der Anforderung der vierteljährlichen Zwischenberichterstattung mit Fast Exit im Falle der Nichterfüllung
Was passiert, wenn ein Unternehmen den Quartalsbericht wieder zurückzieht?
Wenn die zusätzliche Frist von 30 Tagen nach der initialen Frist von 45 Tagen bereits verstrichen ist, muss das Unternehmen den Index innerhalb von 2 Handelstagen verlassen. Wenn die Frist noch nicht verstrichen ist, wird die Regel regulär zum Ende der zusätzlichen Frist angewendet (sofern in der Zwischenzeit kein neuer Bericht veröffentlicht wurde)
Welche Voraussetzungen sehen die Basiskriterien zur Indexaufnahme in Zukunft vor in Bezug auf Quartalsberichte? Sind vollständige Quartalsberichte verpflichtend oder genügen Quartalsberichte mit reduzierten Informationspflichten, entsprechend den Anforderungen des Prime Standard?
Eine Abkoppelung der Basiskriterien für die DAX-Indexfamilie von den Anforderungen des Prime Standard führt nicht zu einer Änderung der Anforderungen an sich. Das heißt, es werden die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Quartalsberichterstattung beibehalten. Die vierteljährliche Bekanntmachung mit reduzierten Informationspflichten ist daher weiterhin ausreichend.
1.1.5. Einführung der Anforderung, dass der Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat existiert und personell besetzt ist
Wie wir die Einhaltung dieser Regel kontrolliert?
Zur Überprüfung dieser Regel wird die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex herangezogen.
Wie wird die Regel angewendet?
Wenn ein Unternehmen in seiner jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex eine Nichterfüllung der genannten Kriterien angibt, wird das Unternehmen keinen Rang auf der Rangliste erhalten und wird im Rahmen der regelmäßigen vierteljährlichen Überprüfung der Indizes nach der Fast-Exit Regelaus dem Index genommen.
Was passiert, wenn keine Entsprechenserklärung veröffentlicht wird?
Für den Fall, dass die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nicht fristgerecht veröffentlicht wird, werdenwir die Erklärung als nicht existent ansehen und das Kriterium als nicht erfüllt bewerten.
Wird diese Regel unmittelbar nach der Veröffentlichung für alle Indexmitglieder gelten?
Die Regel wird ab Einführung für alle neu in den Index aufzunehmenden Unternehmen gelten. Für bereits in den Indizes enthaltene Unternehmen wird eine Kulanzfrist von mindestens 12 Monaten eingeräumt werden.
1.1.6. Einführung des Ausschlusses der Beteiligung an umstrittenen Waffen (controversial Weapons)
Wie wir die Einhaltung dieser Regel kontrolliert?
Hierfür werden Ratings von einem unabhängigen externen Research Anbieter verwendet.
Wie wird die Transparenz hierzu sichergestellt?
Die Nichterfüllung dieses Kriteriums wird auf den entsprechenden monatlichen Indexranglisten kommuniziert und die betroffenen Unternehmen werden keinen Rang auf dieser Rangliste erhalten.
Wie wird die Regel angewendet?
Sobald ein Unternehmen dieses Kriterium nicht mehr erfüllt, wird es mit einer Vorankündigung von 2 Handelstagen aus den Indizes genommen.
1.1.7. Einführung der Profitabilitätsanforderung
Wie wird dieses Kriterium gemessen?
Die EBITDA Zahlen aus den beiden letzten veröffentlichten testierten Jahresberichten werden verwendet.
Was passiert, wenn ein Unternehmen nach der Aufnahme in den Index dieses Kriterium verletzt?
Diese Regel wird nur einmalig bei der ersten Aufnahme in den DAX Index angewendet. Sie wird nicht auf bereits im Index enthaltene Unternehmen angewendet.
Gilt diese Regel für alle Indizes?
Nein, diese Regel gilt nur für den DAX Index.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in MDAX oder TecDAX sich in allen anderen Kriterien für eine Aufnahme in DAX qualifiziert aber dieses Kriterium nicht erfüllt?
Das Unternehmen wird nicht in DAX aufgenommen. Es verbleibt aber in MDAX und/oder TecDAX.
1.2.1 Abschaffung des Selektionskriteriums Rang Börsenumsatz
Wie wird die Investierbarkeit der Indizes sichergestellt?
Diese Regel kann nur in Verbindung mit der Einführung eines Mindestliquiditätskriteriums nach Kapitel 1.1.2 aus dieser Konsultation erfolgen.
1.2.2 Einführung der regelmäßigen Überprüfung des DAX-Index im März
Welche Regeln werden wann angewendet?
Die bisherigen Regeln für die jährliche Überprüfung im September werden zusätzlich auch im März angewendet. Die Regeln für Dezember und Juni bleiben unverändert.
3.2. DAX 40
Welche Auswahlkriterien nach Rängen würden für einen DAX 40 gelten?
Die Auswahlkriterien für DAX 40 wären wie folgt:
- Fast Exit:60/60
- Fast Entry: 33/33
- Regular Exit: 53/53
- Regular Entry: 40/40
- Gegenkandidaten: 47/47
Was hat STOXX dazu bewogen sich darüber zu beraten, die Anzahl der Komponenten im DAX zu erhöhen?
STOXX erhielt mehrfach den Vorschlag, die Anzahl der Komponenten im DAX zu erhöhen, insbesondere über die Medien. STOXX hielt es daher für geeignet, sich über die optimale Anzahl an Komponenten in DAX im Zuge der aktuellen Marktkonsultation Meinungen einzuholen, um unabhängig von den Vorschlägen für die Maßnahmenpakete, ein objektives Feedback zu erhalten.
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Questions & Answers zu den Methodologieänderungen
Q&A Headline DAX-Auswahlindizes [PDF, 7 Seiten - 101 KB]