Stellt sich einerseits die Frage der Materialität der Beträge und andererseits nach der Frage, wie dies strafrechtlich zu verfolgen wäre.
Materialität - es werden keine Beträge hinterzogen, sondern diese lediglich durch jemanden anders bezahlt. Ich unterstelle dabei mal, dass auch dass der Papa einen Grenzsteuersatz von 25% hat und somit auch tatsächlich 25% Steuern zahlt.
Gelegentlich überweißt dann der Papa an den Sohn ein bisschen Geld. Auch das ist nicht verboten, denn die Steuerfreibeträge bei Schenkungen werden hier wohl nicht überschritten.
Der Staat wird somit nicht geschädigt.
Strafrechtliche Verfolgbarkeit - das Depot läuft anscheinend auf den Namen des Vaters und somit erfolgt auch die Besteuerung unter dessen Namen. Eine entsprechende Einwilligung des Vaters vorausgesetzt, glaube ich nicht, dass es verboten ist, dass der Sohn Zugriff auf das Depot hat und dort unter Wahrung der Interessen des Vaters entsprechende Transaktionen selbst durchführt, denn Papa kennt sich damit ja nicht so gut aus und vertraut auf die Fähigkeiten des Sohnes. Selbst wenn also jemand auf die Idee kommt hier wegen einer angeblichen Steuerhinterziehung zu ermitteln, dann zieht man die gerade beschriebene Story und gut ist.
Was ich damit sagen will - natürlich kann sich der Kollege großen Ärger bezüglich des Insider-Handels einhandeln, aber:
- Die Gefahr, dass er auffliegt ist wohl eher gering.
- Das Risiko, dass im Falle des Auffliegens jemand auf die Idee kommt auch wegen Steuerhinterziehung (und Geldwäsche) zu ermitteln, ist gering.
Lounge Gast schrieb:
Weil man Gewinne und Verluste nicht über Individuen hinweg
verrechnen kann? Schon mal darüber nachgedacht?
Mal ganz abgesehen vom Geldwäschethema, das vorhin schon
aufgeworfen wurde.
antworten