BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wurde 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen gegründet. Sie beaufsichtigt derzeit 2.079 Banken und 718 Finanzdienstleistungsinstitute.
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ein funktionstüchtiges Bank- und Finanzdienstleistungswesen ist für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft unverzichtbar. Darum ist aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Bevor Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen können, benötigen sie eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin wurde 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen gegründet. Durch die Zusammenlegung der drei Aufsichtsämter sollten Kompetenzüberschneidungen und Aufsichtslücken beseitigt werden. Die BaFin beaufsichtigt derzeit 2.079 Banken und 718 Finanzdienstleistungsinstitute.
Die Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bietet eine ganze Reihe interessanter Informationen und Datenbanken für Unternehmen und Verbraucher wie beispielsweise zu den Stimmrechtsanteilen nach § 21 WpHG an deutschen Gesellschaften.
http://www.bafin.de
Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
http://bundesrecht.juris.de/findag/index.html