Nein, derjenige, den du ansprichst braucht gar keine eigene Meinung und er ist auch nicht alleine damit. Da widerspreche ich dir auch.
Es gibt Quellen. Also muss er lediglich auf Quellen verweisen und wenn in den Quellen die Strafbarkeit bestätigt wird, braucht niemand mehr zu argumentieren. Dann ist die Wahrscheinlichkeit einfach groß, das es so ist.
Das gleiche Spiel mit den Urteilen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht halt sagt, dass einer, der aktiv im Studium nichts tut ein Scheinstudent ist und keinen Studentenstatus hat, dann brauchen wir das nicht zu diskutieren, dann ist das so. Besonders, wenn auch noch nachgewiesen wird, dass andere Gerichte die Definition für ihre Urteile heranziehen.
Wenn du dich weigerst, die Quellen zu lesen, ist das dein Problem. Sie existieren aber auch dann, wenn du die Augen zumachst. Du kannst auch behaupten, dass Drogenkonsum für dich legal ist und behaupten, dass du die Quellen dazu nicht gelesen hast. Unwissenheit schützt aber vor Strafe nicht.
Wozu braucht man also Meinungen, wenn man Quellen hat? Sollen wir hier das Recht neu erfinden? Das ist doch absurd.
Wir haben hier auch eine Verantwortung. Wenn morgen ein elektronischer Abgleich wie beim Bafög 2002 kommt, dann reiten sich alle, die dir folgen, in die Nesseln und beenden mit etwas Pech ihre Karriere durch solche eine dumme Sache, wenn es über die 90 Tagessätze geht. Gut, natürlich auch die, die das bereits tun. Bei einer 5jährigen Verjährungsfrist.
Ich erinnere nur mal an die verurteilten Bafögbetrüger, die vor 2002 alle so argumentiert haben, wie du heute. Das Ende vom Lied ist bekannt: Der elektronische Datenabgleich wurde eingeführt und schon gingen Hunderttausende Strafbefehle raus.
Wir haben daher auch eine Verantwortung. Nach den Quellen ist es zu 99% strafbar. Selbst, wenn es nur 50% wären, müssen die Leute hier das wissen.
Ist es glaube ich, nicht wert.
WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:
Du nennst wieder deine Meinung zu dem Thema. Das ist auch absolut in Ordnung! Eine Begründung von dir, weshalb es so sein könnte, wie du es siehst, sehe ich allerdings nicht, sondern lediglich wieder Verweise auf andere Quellen, wobei ich, ohne diese nachgeschlagen zu haben, nicht glaube, dass du diese inhaltlich verstehst.
Warum schreibst du nicht einfach eine Fallkonstellation, wie weiter oben, in der sich eine Person strafbar macht, in dem sie sich einschreibt?
WiWi Gast schrieb am 11.10.2017:
Du machst es dir leider sehr einfach. Ich habe eine Meinung zu dem Thema, wie es sein könnte und begründe es. Du darfst selbstverständlich auch deine Meinung äußern und wir können konstruktiv diskutieren. Alles kein Problem. Wenn du allerdings deine eigene Meinung nicht begründen kannst und auf Quellen verweist, die du möglicherweise selbst gar nicht verstehst, in diesen aber deine Meinung bestätigt siehst, läuft doch da irgendetwas falsch, oder?
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