Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job
Da bist du leider aber ziemlich oberflächlich: "Die Unicum-Unternehmensgruppe mit Sitz in Bochum gibt werbefinanzierte Medien für Schüler, Studenten und Berufseinsteiger heraus und betreibt Werbung in diesen Gruppen."
WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:
antwortenVielen Dank! Unicum ist der Ratgeber schlechthin für Studenten und die Zeitschrift liegt auch bei uns immer rum.
Wenn sich eine seriöse Zeitschrift für Studenten so eindeutig positioniert und auch noch Quellen benennt, dann vertraue ich der mehr, als irgendwelchen moralisch fragwürdigen Meinungen hier.
In dem Artikel steht klipp und klar, dass schon das Scheinsudium Betrug ist. Damit ist alles andere, was ich mir durch das Scheinstudium abgreife, auch eine Betrugshandlung.
WiWi Gast schrieb am 01.10.2017:
Jetzt sind es schon mehrere Urteile und alle Juristen.. Wird ja immer besser.. Und ohne mal auf den Rest deines Beitrages einzugehen: Nachdem du ja jetzt scheinbar monatelang stets die gleichen Argumente bringst und ohne dich deswegen jetzt beurteilen zu wollen: wenn das Scheinstudium deiner Meinung nach so eindeutig als strafbar definiert ist (was auch immer das heißen soll, aber darum geht es hier nicht), weshalb ist dann niemand wegen des Scheinstudiums an sich verurteilt worden?