Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job
Die Frage ist, welche Konstellation du genau besprechen willst?
Es gibt keine Einschreibung aus Nostalgiegründen. Wer sich einschreibt, ohne aktiv das Studienziel zu erreichen ist kein Student. Das ist gerade die Definition des Scheinstudiums.
Und komme mir bitte nicht wieder mit Kranken. Krankheit kann zurecht als Grund, das Ziel nicht erreicht zu haben benannt werden. Das hat keiner hier bestritten.
Nach der Meinung rechtlicher Kommentatoren aus der einschlägigen Literatur und der verlinkten Äußerungen von 5 oder 6 Juristen ist bereits das Betrug, weil man den Staat und damit den Steuerzahler schädigt und zudem einen Studienplatz blockiert.
Dass dir als Scheinstudent kein Semesterticket zu steht, ist die logische Folgerung. Außerdem wurden hier mehrfach schon AGB des ÖNV oder des Vertragspartner verlinkt, die Zweithörer, Gaststudenten usw.. ausdrücklich vom Bezug eines Semestertickets ausschließen.
Um jetzt auf das Semesterticket zurückzukommen: Auch hier ist die Kette erfüllt. Man prellt die ÖNV-Betriebe um den vollen Preis des Tickets und lässt sich vom Steuerzahler das eigene Leben subventionieren. Betrug wäre das auch.
Das was du bemängelst ist, dass man schwierig dabei erwischt wird. Das stimmt. Da hast du absolut recht. Es gibt bislang kein Verfahren, dass Scheinstudenten oder so Sachen wie das Semesterticket aufdecken. Stimmt.
Aber, wie hier schon viele geschrieben haben, gab es bis 2002 auch kein Verfahren, um Bafög-Betrug wirkungsvoll zu bekämpfen. Wen man wirklich will, dann sollte es aber kein Problem sein, so etwas einzuführen.
Das mit der 5-jährigen Verjährung ist ja unstrittig, denke ich. Bei der Einführung des elektronischen Datenabgleichs beim Bafög hat man die 5-Jahres Frist voll ausgeschöpft und Hunderttausende Verfahren rückwirkend eingeleitet. Inzwischen gibt es nur noch Fälle im zweistelligen Bereich im Jahr.
Lounge Gast schrieb:
antwortenUm mal wieder auf die Kausalkette a) - e) von oben zu kommen:
Es dürfte trotzdem verdammt schwer werden, einem
Scheinstudenten den tatsächlichen Gebrauch des
Semestertickets nachzuweisen.Du schreibst "Wer Leistungen bezieht, für die man einen
Studentenstatus braucht, ist ein Betrüger." - ich folge
Dir also mal in den Punkte a) - e) (ohne damit ihre
Richtigkeit anzuerkennen).Bei BaFög und Krankenkasse ist diese Leistung erbracht,
sobald Geld fließt bzw. der Versicherungsschutz genossen
wird, und damit folgt aus a) - e), dass der Straftatbestand
des Betruges erfüllt ist.Aber beim Semesterticket? Hier müsste der Scheinstudent auf
"frischer Tat" bzw. "frischer Fahrt"
ertappt werden. Nur der Besitz des Semestertickets dürfte
wohl kaum ausreichen, den Straftatbestand des Betruges
nachzuweisen. Denn wenn der Student das Ticket gar nicht
nutzt? Wenn er vielleicht nur aus Nostalgie eingeschrieben ist?Bitte konstruktiv antworten.