Boah, Junge du bist echt zu lachhaft.
Du kennst 1,2 Millionen Scheinstudenten?! Woher? Sind das wieder so tolle Hochrechnungen? 2017/18 gab es gerade mal 2,8 Millionen Studenten. (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/221/umfrage/anzahl-der-studenten-an-deutschen-hochschulen/ ) Wie jeder vernunftbegabte direkt sehen kann, ist das also kompletter Quatsch.
7.000 € kostet ein Studienplatz im Durchschnitt. Man lese: im DURCHSCHNITT. Geistes- und Wirtschaftswissenschaften weichen dabei erheblich nach unten ab. Medizin, Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften erheblich nach oben. (Quelle: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/statistik-so-viel-kosten-studenten-ihre-unis-pro-jahr-a-1078683.html) Das heißt, jemand der sich in Wirtschafts- oder Gesundheitswissenschaften einschreibt, verursacht weitaus geringere Schäden.
Kurz die gesamte Herleitung von abstrusen Milliardenschäden ist kompletter Schwachsinn. Weiterhin ist das Argument, Scheinstudenten würden anderen Studenten ihren Studienplatz wegnehmen, nicht haltbar, da diese sich i.d.R. in zulassungsfreie Studiengänge immatrikulieren.
Weiterhin, ein paar Quellen aus denen ich direkt zitiere, da einige das hier ansonsten nicht verstehen:
Quelle 1: https://www.mittelbayerische.de/uni-nachrichten/sie-studieren-nur-auf-dem-papier-21984-art1578914.html
"Bereits im Jahr 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (BVerwG 5 B 151/87) das Scheinstudium als ein Studium „ohne die Absicht, einen berufsqualifizierenden Abschluss anzustreben“" - okay, blabla, wussten wir bereits.
"Oberstaatsanwalt Ziegler ist kein Fall bekannt, in dem ein Scheinstudent strafrechtlich wegen Betrugs belangt wurde."
"Laut Uni-Pressestelle sind Scheinstudenten „nicht ohne weiteres identifizierbar“"
"Matthias Ruckdäschel ist Anwalt in Regensburg und zählt Hochschulrecht zu seinen Fachgebieten. Ihm ist kein Fall von strafrechtlicher Verfolgung eines Scheinstudenten bekannt, aber ein Urteil des Sozialgerichts Berlin aus dem Jahr 2007 (S 6 R 2323/07). Dadurch wurde einer Scheinstudentin im 34. Fachsemester die Halbwaisenrente nicht weiter ausbezahlt. Wegen des Scheinstudiums an sich wurde sie allerdings nicht belangt."
"„Das Scheinstudium selbst ist kein Betrug“, sagt Dr. Matthias Ruckdäschel, „es wird aber zum Betrug, wenn man auf dieser Grundlage Leistungen beansprucht“. Durch die Inanspruchnahme von Vorteilen jeglicher Art – wie sozialversicherungsrechtliche Vorteile, Vorteile im öffentlichen Nahverkehr oder bei Museumsbesuchen – lägen deshalb je nach Einzelfall mehrere Betrugsstraftaten vor."
Quelle 2: https://www.zeitjung.de/studium-uni-scheinstudent-leben-sparen-betrug/
"Entspannter sieht das Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht: „Juristisch gesehen passiert da nicht viel.“ Außerdem garantiere ja niemand bei der Immatrikulation, alle Vorlesungen und Seminare zu besuchen."
Und jetzt das wichtigste: "Verhindern lassen sich Scheinstudenten sowieso nicht. Zwar kann man ermitteln, ob und wie lange jemand keine Leistungen durch Hausarbeiten oder Prüfungen erbracht hat. Exmatrikuliert wird aber deswegen noch lange niemand. Immerhin können auch Krankheit oder persönliche Probleme verhindern, dass jemand zur Klausur antritt. Grundsätzlich ist ein Scheinstudium also okay – so lange man keinen Studienplatz beansprucht, den jemand anderes gerne hätte."
Fazit: Ein Großteil der Juristen, aber auch nicht alle(!!!), halten die Tatsache ein Scheinstudium aufzunehmen UND (dann und NUR dann) Vergünstigungen (also Krankenkasse - was bei Vollzeitarbeitnehmern eh nicht der Fall ist; Bafög ebenfalls nicht; Museen - lächerlich; Mensa - gehen sie quasi nicht; Semesterticket - nur hier liegt ein relevanter Vor-/Nachteil vor) in Anspruch zu nehmen, für strafbar - Betrug. Strafrechtlich ist dies nur extrem schwer bzw. gar nicht nachzuweisen. Und selbst dann passiert defakto GAR NICHTS!
Die Königsfrage lautet: Ab wann ist jemand ein Scheinstudent?! Es wird immer argumentiert, jemand der beabsichtigt das Studium nicht zu beenden. Doch wann ist das genau der Fall. Jemand der nicht zu Vorlesungen geht? Ist nicht verpflichtend, daher haltlos. Jemand der nicht zu Übungen geht? Ebenfalls nicht, also haltlos. Jemand der sich nicht zu Klausuren anmeldet? Ebenfalls, nein. Denn warum er das nicht getan hat kann 100, wahlweise auch mehr, Gründe haben. Der Zeitraum nicht-abgelegter Prüfungen? Möglich, aber was ist mit Langzeitstudenten? Somit gibt es auch hier keine Vorgabe. Also wieder Bullsh*t. Da die Frage quasi nicht zu beantworten ist, kann der Student defakto nich als Scheinstudent überführt werden. Q.e.d. (Vergleich: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/scheinstudenten-und-die-folgen-fuer-krankenversicherung-co-13542690.html oder http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/duesseldorfer-universitaet-beziffert-scheinstudenten-14859774.html )
Und genau deswegen, ist diese ganze Diskussion völlig (!!!) theoretisch und an den Haaren herbeigezogen - typisch für Juristen die glauben, unbedingt recht haben zu müssen. Theoretisches Recht und seine praktische Umsetzung sind eben 2 völlig verschiedene Dinge. :P *mimimi*
Und zu dem Thema Einkommenssteuererklärung: Glaub es oder nicht, ist mir auch völlig egal. Fakt ist, dass das Finanzamt das anerkennt - so wie bei den anderen obigen Forumsmitgliedern auch.
Soso, die Frau Alibigsteiger, also ja? Google-Treffer: 0. Scheint ja ganz schön krass zu sein, die Frau von der CDU. Ist dir das eigentlich gar nicht peinlich? Beschämend trifft es auf den Punkt.
Uff, mit der Schmarotzer-Mentalität, hast du mich jetzt aber getroffen. Du regst dich darüber auf? Wie findest du es, dass der deutsche Staat (Bund, Länder und Kommunen) jährlich >40 Mrd.€ für Flüchtlinge ausgibt (jaja, ich weiß, Moral und so) oder 50% der gesamten Staatsausgaben für Soziales draufgehen. Aber easy, höchste Steuereinnahmen usw.
Insgesamt ist dein ganzer Standpunkt unterirdisch und geradezu lachhaft argumentiert.
WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:
-
Studienplätze orientieren sich an der Nachfrage. Sinkt die Nachfrage, werden Studienplätze gestrichen. Steigt sie, werden welche geschaffen. Ansonsten hätte das Land den Anstieg der Studienanfängerquote von 33% (2006) auf knapp 60% (2015) gar nicht bewältigen können.
-
Ein Semesterbeitrag deckt die Kosten nicht einmal im Ansatz. Nicht einmal für das Semesterticket. Du kannst deine "Theorie" aber gerne mal einem ehrlichen Pendler erklären, der für ein Ticket den vollen Preis entrichten muss, der höher ist als der ganze Semesterbeitrag und ein Teil seiner Kosten auch noch daher rührt, dass andere sich ein verbilligtes Ticket ergaunern und so die Preise für reguläre Tickets hochtreiben. Im übrigen sind deine Ausführungen peinlich: Weniger Nutzer, weniger Fahrten, weniger Wagons, weniger Personal usw..
-
Die gute alte Schmarotzer-Philoosophie - Der Flug nach New York fliegt doch sowieso und im besten Hotel in Manhatten ist doch ein Zimmer frei, dass gerade keiner nutzt, deswegen schade ich doch keinem, wenn ich es kostenlos nutze - ist kein Argument, sondern nur dumm.
-
Dass es sich bei diesen Vorgängen um Straftaten handelt sagen Juristen., die hier mannigfaltig zitiert werden. Wir haben eindeutig rechtliche Aussagen und dutzende Zitate. Da es früher nur wenig Scheinstudenten gab, wurde es nicht konsequent verfolgt. Heute reden wir von Milliardenschäden pro Semester. Da wird es bald anders aussehen. Siehe auch die zitierte Frau Alibigsteiger von der CDU.
-
Was du behauptest ist nett, aber bevor du deine Steuererklärung nicht gezeigt hast, unglaubwürdig. Ich kenne übrigens 1,2 Millionen verurteilte Scheinstudenten. Beweis mir das Gegenteil. Auf dem Niveau braucht man nicht zu diskutieren.
- Da solche Sachen wie Bafögbetrug oder Scheinstudium in der Regel mit Strafbefehlen erledigt werden, gibt es auch nur wenige Urteile, da die meisten Betrüger so clever sind, den Strafbefehl zu akzeptieren, bevor es in einer Verhandlung richtig heftig wird. Wurde hier aber alles schon geklärt. Einzelne Urteile wurden hier zitiert und mit Aktenzeichen benannt.
WiWi Gast schrieb am 08.05.2018:
Am Ende ist das hier eine theoretische Diskussion. Wieviele Leute wurden zu irgendwas verurteilt? Exakt 0 - kthxbye.
antworten